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Karl-Heinz Reiber Steuerberater

Wir schaffen finanzielle Freiräume. Spitzenleistung durch Spezialisierung in den Bereichen Einkommensteuer und digitale Buchführung.

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Einkommensteuer

Kommt Ihnen das bekannt vor:

Trotz Nutzung einer Software für Steuererklärungen stimmen Ihre Berechnungen nicht mit den Erstattungen überein? Sie müssen immer wieder hohe Beträge nachzahlen? Die Komplexität Ihrer Software ist hoch? Verschenken Sie kein Geld und sparen Sie Zeit: Nehmen Sie direkt Kontakt mit uns auf! Profitieren Sie von mehr als 40 Jahren Berufserfahrung.

Wir erstellen Einkommensteuererklärungen mit allen erforderlichen Anlagen, insbesondere mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung — auch bei größerem Immobilienvermögen.

Bei gewerblicher Vermietung von Ferienwohnungen sind wir ebenso Ihr kompetenter Partner wie bei der Problematik des gewerblichen Grundstückshandels.

Inhaber von Photovoltaikanlagen müssen teils komplexe Abrechnungen erstellen. Greifen Sie auf unser Fachwissen zurück!

Einkommensteuererklärungen werden kurzfristig bearbeitet — Guthaben kommen so schnell zur Auszahlung.

Wir helfen Ihnen zu Ihrem Recht.

Digitale Buchführung

Bereits seit 2008 unterstützen wir unsere Mandanten erfolgreich bei der Digitalisierung ihrer Buchführungsunterlagen mit Datev Unternehmen Online.

Ihre Vorteile?

  • Originalbelege bleiben immer bei Ihnen im Haus.
  • Sie müssen keine Kopien für uns anfertigen.
  • Belege, die Ihnen bereits in digitaler Form vorliegen, z. B. Rechnungen, die Sie per E-Mail erhalten, müssen nicht extra für die Buchführungsunterlagen ausgedruckt werden.
  • Von Ihnen bereitgestellte Unterlagen stehen uns sofort zur Verfügung.
  • Unsere betriebswirtschaftlichen Auswertungen, Summen- und Saldenlisten, Offene Posten Listen sowie interaktive Kurzberichte werden Ihnen ebenfalls auf diesem Weg zur Verfügung gestellt.

Sie haben also nicht nur jederzeit Zugriff auf sämtliche Eingangsrechnungen, Ausgangsrechnungen und Barbelege, sondern auch auf sämtliche Auswertungen von uns.

Lohnabrechnungen

Erbschaftsteuer

Schenkungsteuer

Corona, Coronavirus, Covid-19, SARS-CoV-2

Wir beraten und unterstützen Sie bei der Beantragung von Kurzarbeitergeld sowie der Beantragung von Soforthilfen bzw. Überbrückungshilfen im Rahmen von Liquiditätsengpässen aufgrund der Coronavirus-Pandemie.

Grundsteuer

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