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ad.fides Dierks . Grebenkow . Köppen PartGmbB

ad.fides bedeutet soviel wie „mit Vertrauen“. Vertrauen ist uns in vielfacher Hinsicht wichtig.

Team der Kanzlei

Steuerberater 4

Rechtsanwalt 1

Mitarbeiter20

Leistungsübersicht

Interdisziplinäre Steuer- und Rechtsberatungskanzlei mit Spezialthemen

Interdisziplinäre Steuer- und Rechtsberatungskanzlei mit Spezialthemen

Wir sind eine Kanzlei, die nicht nur bekannte Steuerberatungsleistungen wie Finanz- und Lohnbuchhaltung, Steuererklärungen und Jahresabschlüsse erstellt. Wir haben spezielles Know-How im Bereich der öffentlichen Veraltung und Kommunen sowie im privaten Finanz- und Vermögensbereich und Immobilien.

Themen der Kanzlei

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Holding Struckturen

Holdingstrukturen bergen insbesondere für mittelständische Unternehmen steuerliche Vorteile. Aber auch kleinere Unternehmen haben die Vorteile erkannt:

Gewinne können etwa nahezu steuerfrei an die Holdinggesellschaft ausgeschüttet werden. Auch Veräußerungen von Tochtergesellschaften sind ohne zusätzliche Steuerbelastungen möglich.

Immobilienportfolio

Holdingstrukturen bergen insbesondere für mittelständische Unternehmen steuerliche Vorteile. Aber auch kleinere Unternehmen haben die Vorteile erkannt:

Gewinne können etwa nahezu steuerfrei an die Holdinggesellschaft ausgeschüttet werden. Auch Veräußerungen von Tochtergesellschaften sind ohne zusätzliche Steuerbelastungen möglich.

Verbunden mit einer zusätzlichen Immobilien-GmbH, auch VV-GmbH genannt, reinvestieren Unternehmen Gewinne in Immobilien und befreien sich auf diesem Weg von der Gewerbesteuer (erweiterte Grundstückskürzung).

Öffentliche Hand

Steuern betreffen neben gewerblichen auch öffentlich-rechtliche Akteure. Die öffentliche Hand verpflichtet sich selbstverständlich ebenfalls zur Zahlung von Steuern. Dies betrifft unter anderem die Umsatzsteuer (§ 2b UStG). Gleichzeitig sind öffentlich-rechtliche Akteure dazu angehalten, zur Verfügung stehende Mittel möglichst sparsam und effizient einzusetzen.

An dieser Stelle kommen unsere Steuerberater und Rechtsanwältin bei ad.fides ins Spiel. Wir nutzen Gestaltungspotentiale, um einen effizienten und sparsamen Einsatz öffentlicher Mittel zu gewährleisten. Mit steuerlicher Kosten-Nutzen-Maximierung bewirken wir zugleich eine Verbreiterung der Handlungsmöglichkeiten unserer Mandanten.

Unternehmens- & Vermögensnachfolge

Generationswechsel stellen für fast alle Unternehmer einen weitreichenden Schritt dar. Dieser verlangt umfangreiche Vorbereitungen durch den Unternehmer selbst. Die Nachfolge betrifft häufig aber auch das familiäre Umfeld, das für einen reibungslosen Übergang einbezogen werden sollte.

Nachdem der abgebende Unternehmer abgesichert wurde, steht die Prüfung verschiedener Optionen an: Die Möglichkeit der Schenkung, des Verkaufs oder der Übertragung wägen die Beteiligten sorgfältig ab. Eine wichtige Rolle spielt zudem die Frage: Steht ein Nachfolger bereit?

Wir kümmern uns gemeinsam mit Ihnen um die Konzeptentwicklung und setzen die Nachfolge gemäß Ihrer Vorstellung um. Ein umfangreiches Netzwerk versierter Fachleute bringt Ihr Vorhaben voran. Emotionalen Störungen innerhalb der Familie oder des Gesellschafterkreises wirkt eine Mediation erfahrungsgemäß schnell und wirksam entgegen. Die Nachfolge klären Mediatoren so im Interesse aller Beteiligten.

Immobilien-Investment

Sie haben bereits einen Immobilienbestand oder planen ein Immobilieninvestment? Haben Sie schon eine persönliche und steueroptimierte Immobilienstrategie? Die Konsequenzen Ihrer Entscheidung für den Kauf einer Immobilie tragen Sie Jahre oder gar Jahrzehnte – daher verdient jedes Immobilieninvestment eine individuelle Abwägung und Beratung durch Experten.

Gerade im Immobilienbereich sind die Gestaltungsoptionen vielfältig. Wir unterstützen Sie bei Ihren Überlegungen und entwickeln mit Ihnen gemeinsam eine passgenaue Strategie für Ihr Immobilieninvestment.

Mediation

Geld führt nicht selten zu Streitigkeiten unter Angehörigen und Geschäftspartnern. Eine Mediation kann helfen, schwelende oder offene Konflikte zu bearbeiten und aufzulösen. Sie sparen Geld, Zeit und erhalten wertvolle Beziehungen. Der Mediator vermittelt zwischen den Konfliktparteien und ebnet mit einer Mediation den Weg für eine einvernehmliche Einigung.

Mediatoren verstehen es, versteckte Ursachen von Konflikten zutage zu fördern. Sie nutzen ihr kommunikatives Handwerk, helfen den Beteiligten lange bestehendes oder ganz frisches Konfliktpotential zu erfassen. So führen Sie Debatten von einer emotionalen auf eine sachliche Ebene zurück. Der Konflikt hat bereits eine hohe Eskalationsstufe erreicht und ein Rechtsstreit scheint unvermeidlich? Eine Mediation bietet für Konflikte eine Chance!

Grundsteuer

Grundsteuerreform 2025: Grundstücksbesitzer sollten JETZT die Feststellungserklärung für die Grundsteuer machen! Am 1. Januar 2025 tritt die neue Grundsteuer-Regelung in Kraft. Auf dieser neuen Rechtsgrundlage ist für rund 36 Millionen Grundstücke der Grundsteuer-Wert neu zu ermitteln. Denn für die Grundsteuer gelten ab dem Kalenderjahr 2025 neue Bemessungsgrundlagen.

Welche Grundlage für die Bemessung dabei im Fall Ihres Grundstückes zur Anwendung kommt, hängt davon ab, in welchem Bundesland sich die Immobilie befindet bzw. um welche Art von Immobilie es sich handelt. Es gibt acht verschiedene Bewertungsverfahren. Ein Grundstück mit Einfamilienhaus in Flensburg wird so z.B. anders bewertet, als ein Grundstück in Passau.

Gerne beraten wir Sie im Hinblick auf die Grundsteuer! Wir bieten Ihnen zwei verschiedene Modelle für die Zusammenarbeit.

Transparenzregister

Bislang war es so, dass Unternehmen keine Informationen über ihre wirtschaftlich Berechtigten im Transparenzregister hinterlegen mussten, wenn sie börsennotiert sind oder sich diese Informationen bereits aus anderen öffentlichen Registern, z. B. dem Handelsregister, ergeben und elektronisch abrufbar sind. Es bestand eine sogenannte Mitteilungsfiktion, von der insbesondere Gesellschaften mit beschränkter Haftung profitiert haben. Diese Mitteilungsfiktion ist jedoch durch eine Gesetzesänderung zum 01.08.2021 weggefallen.

Das bedeutet, dass nunmehr auch Vereinigungen, wie beispielsweise eine GmbH, OHG, KG, die bislang von der Meldung des wirtschaftlich Berechtigten aufgrund der Mitteilungsfiktion befreit waren, die erforderlichen Meldungen im Transparenzregister machen müssen. Zurzeit bestehen noch Übergangsfristen, die jedoch alle in diesem Jahr enden (mehr dazu in unserem FAQ-Bereich).

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