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ATG Revisa GmbH Steuerberatungsgesellschaft

Wir sind Ihr verlässlicher und kompetenter Partner in allen Steuerfragen.

Team der Kanzlei

Steuerberater 4

Wirtschaftsprüfer 1

Mitarbeiter19

Leistungsübersicht

Wir machen das für Sie!

Wir machen das für Sie!

Wir sind Ihr verlässlicher und kompetenter Partner in allen Steuerfragen. Ob als Steuerberater für den privaten Vermögensbereich oder als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater im Unternehmensumfeld.

Mit unserem Team von aktuell 19 Kollegen und mehr als 30 Jahren Erfahrung sind wir als mittelständische Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft tätig.

In Emmerich am Niederrhein sind wir im Herzen der Euregio für deutsche und niederländische Mandanten aktiv. Und wer geschäftlich in den USA aktiv sein will, den unterstützen wir als einer der wenigen Certifying Acceptance Agents des IRS in NRW bei der Organisation einer US-amerikanischen Steuernummer.

Themen der Kanzlei

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Betriebswirtschaftliche Beratung

Um Ihren betrieblichen Erfolg langfristig sicherzustellen, ist neben einer Bilanzanalyse am Ende des Wirtschaftsjahres auch eine zeitnahe detaillierte Betrachtung Ihrer Finanzbuchhaltungsdaten erforderlich. Durch unterschiedliche betriebswirtschaftliche Berechnungsmodelle wie z. B. Kosten- oder Investitionsrechnung, einer Finanzplanung oder durch Analyse Ihrer Bilanzkennzahlen können Problembereiche frühzeitig erkannt werden. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass zeitnah geeignete Gegenmaßnahmen ergriffen werden, um einer negativen Entwicklung frühzeitig gegenzusteuern. Wir erstellen für Sie unter Berücksichtigung Ihrer individuellen unternehmerischen Situation detaillierte Analysen unter Beachtung der wirtschaftlichen und rechtlichen Gegebenheiten, deren Umsetzung zu Ihrem unternehmerischen Erfolg beitragen werden.

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Existenzgründung

Wir beraten Sie nicht nur bei Ihrer privaten Vermögensplanung, sondern begleiten Sie auch bei Ihrer Existenzgründung. Neben der Erläuterung der steuerlichen Aspekte, die bei einer Neugründung oder einer Firmenübernahme zu beachten sind, stellen wir Ihnen die unterschiedlichen Wahlmöglichkeiten bezüglich der Rechtsform Ihres Unternehmens vor. Wir bieten Ihnen Unterstützung bei der Entwicklung von Unternehmensstrategien und Geschäftsplänen, z. B. durch Erarbeitung von Finanzierungs-, Liquiditäts- oder Investitionsplänen etc., und begleiten Sie auf Wunsch bei Behördengängen, zu Bank- und Finanzierungsgesprächen sowie Verhandlungen mit Geschäftspartnern.

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Gewinnermittlung Einnahme-Überschuss-Rechnung

Die Einnahme-Überschuss-Rechnung ist eine vereinfachte Methode der Gewinnermittlung, die jedoch nur bei einem bestimmten Personenkreis angewendet werden darf. Der Vorteil dieser Gewinnermittlungsmethode im Vergleich zur Bilanzierung liegt darin, dass jahresbezogen keine Abgrenzung von Aufwendungen und Erträgen vorgenommen werden muss, sondern lediglich der Zu- bzw. Abflusszeitpunkt maßgeblich ist. Wir überprüfen die gesetzlichen Vorgaben gerne dahingehend, ob eine Gewinnermittlung in dieser Form für Ihr Unternehmen möglich ist.

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Gewinnermittlung Jahresabschluss

Sofern Ihr Unternehmen aufgrund handelsrechtlicher und/ oder steuerechtlicher Vorschriften verpflichtet ist, Bücher zu führen oder Sie freiwillig Bücher führen, erstellen wir für Ihr Unternehmen einen Jahresabschluss. Der Jahresabschluss besteht aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung und wird bei Kapitalgesellschaften durch einen Anhang und gegebenenfalls durch einen Lagebericht ergänzt. Bei der Bilanzierung wird das Ergebnis, anders als bei der Einnahme-Überschussrechnung, periodengerecht ermittelt. Auf Wunsch wird der handelsrechtliche Jahresabschluss durch eine Plausibilitätsprüfung ergänzt. Diese Erstellungsvariante bietet sich an, falls Sie den Jahresabschluss Außenstehenden, insbesondere Banken vorlegen, die die wirtschaftliche Lage Ihres Unternehmens in Bezug auf Kreditwürdigkeit anhand von Rating-Kriterien analysieren werden. Für Kapitalgesellschaften und offenlegungspflichtige Personenhandelsgesellschaften erstellen wir zusätzlich einen Jahresabschluss zur Offenlegung.

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Internationales Steuerrecht

Aufgrund unserer geographischen Lage im Grenzgebiet zwischen Deutschland und den Niederlanden beraten und betreuen wir grenzüberschreitende Mandate und erläutern Ihnen daher auch gerne internationale Sachverhalte vornehmlich in Bezug auf die Niederlande.

Besondere Erfahrungen haben wir in der Betrachtung von Sachverhalten mit grenzüberschreitenden Umsatzsteuerproblematiken und innergemeinschaftlichem Warenverkehr. Als Mitglied in der DNHK (Deutsch-Niederländischen-Handelskammer) stehen wir regelmäßig niederländischen Unternehmern beratend zur Seite und helfen bei der Beantragung von deutschen USt-ID Nummern und der Registrierung in Deutschland.

Sofern Sie europaweit unternehmerisch tätig sind, erstellen wir Zusammenfassende Meldungen und übermitteln die Daten an das Bundeszentralamt für Steuern.

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Beratung zur Corona - Krise

Während der Corona-Krise gerate immer mehr Unternehmen in eine wirtschaftliche Schieflage. Sollten Sie Hilfe bzgl.

  • Herabsetzung Steuervorauszahlungen
  • Stundungen durch das Finanzamt
  • Staatliche Fördermaßnahmen etc., benötigen, sprechen Sie uns gerne an.
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Finanzbuchhaltung

Wir kontieren und erfassen Ihre Belege und erstellen so die monatliche, vierteljährliche oder jährliche Finanzbuchhaltung. Zeitgleich führen wir die Anlagenbuchhaltung Ihres Unternehmens. Damit Sie jederzeit einen Überblick über die Forderungen und Verbindlichkeiten haben, bieten wir Ihnen die Führung einer Offenen-Posten-Buchhaltung an. Im Anschluss an die Erstellung der Finanzbuchhaltung erhalten Sie von uns eine betriebswirtschaftliche Auswertung, aus der die Entwicklung Ihres Unternehmens im laufenden Geschäftsjahr inklusive Vorjahresvergleich ersichtlich wird. Außerdem stellen wir Ihnen auf Wunsch ergänzende Unterlagen wie Summen- und Saldenliste, Cash-Flow-Rechnung, Kennzahlen-Analyse etc. zur Verfügung. Sofern Sie unterjährig den Banken betriebswirtschaftliche Auswertungen vorlegen, stellen wir Ihnen die unterschiedlichen Unterlagen in Form eines Bankenreports zusammen.

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Lohnbuchhaltung

Bei der Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen sind neben dem Lohnsteuerrecht auch arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Aspekte zu beachten. Zusätzlich ist bei der Abrechnung insbesondere von Baulöhnen Spezialwissen gefragt. Wir erstellen die Lohn- und Gehaltsabrechnungen für die Angestellten Ihres Unternehmens und übermitteln sowohl die Lohnsteueranmeldungen an das Finanzamt als auch die Beitragsnachweise zur Sozialversicherung an die Krankenkassen und nehmen die jährliche Meldung an die Berufsgenossenschaft vor. Daneben pflegen wir die Personalstammdaten sowie die Jahreslohnkonten Ihrer Mitarbeiter und führen sämtliche Meldungen Ihrer Arbeitnehmer an die Krankenkassen und die Rentenversicherungsträger durch. Zusätzlich erteilen wir Bescheinigungen für die Agenturen für Arbeit, Familienkassen (z. B. für den Antrag auf Kindergeld, Mutterschaftsgeld oder Wohngeld) etc. Selbstverständlich begleiten wir Sie auch bei Lohnsteuer- oder Sozialversicherungsprüfungen.

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Steuererklärungen (privat & betrieblich)

Einkommensteuererklärung

Wir erstellen Ihre Einkommensteuererklärung unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Verhältnisse und gestalten Ihre Steuerbelastung im Rahmen der bestehenden Gesetzgebung so optimal wie möglich.

Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuererklärung

Im Anschluss an die Durchführung einer Gewinnermittlung für Ihr Unternehmen erstellen wir die betrieblichen Steuererklärungen.

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Steuerrechtsschutz

Sobald die Steuerveranlagungen erfolgt sind und die Steuerbescheide vorliegen, führen wir deren Überprüfung durch. Bei fehler- oder zweifelhaften Steuerfestsetzungen vertreten wir Ihre Interessen gegenüber den Finanzbehörden zunächst im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren. Sollte ein gerichtliches Rechtsbehelfsverfahren vor dem Finanzgericht folgen, nehmen wir auch dort Ihre Interessen wahr ebenso wie bei einer anschließenden Auseinandersetzung vor dem Bundesfinanzhof. Wir bereiten außerdem Außenprüfungen durch die Finanzämter vor und begleiten deren Durchführung.

4 Sprachen

Niederländisch
Englisch
Polnisch
Deutsch
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KONTAKT

Parkring 45
46446 Emmerich am Rhein
Deutschland

Öffnungszeiten

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08:00 - 17:00
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08:00 - 17:00
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08:00 - 17:00
Do
08:00 - 17:00
Fr
08:00 - 14:00
Geöffnetschließt 14:00

Kontakt zur Kanzlei

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Weitere Informationen

Wir verfügen über ausreichende Parkmöglichen direkt vorm Haus. Individuelle Terminabsprachen, auch außerhalb unserer gewöhnlichen Öffnungszeiten, sind möglich. Wir sind ein digitales Büro und helfen Ihnen gerne bei Ihrer Digitalisierung. Kommunikation ist uns wichtig, gerne auch persönlich. Um aber räumliche Distanzen auszugleichen, nehmen wir Ihre Unterlagen auch gerne digital entgegen.

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