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Fabian & Molter GmbH Steuerberatungsgesellschaft

Seit über 50 Jahren sind wir als Steuerberater im Herzen von Riedstadt für Sie da.

Team der Kanzlei

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Leistungsübersicht

Seit über 50 Jahren sind wir als Steuerberater im Herzen von Riedstadt für Sie da. Wir beraten und unterstützen Sie als Geschäfts- und Privatkunde in allen steuerlichen Fragen.

Seit über 50 Jahren sind wir als Steuerberater im Herzen von Riedstadt für Sie da. Wir beraten und unterstützen Sie als Geschäfts- und Privatkunde in allen steuerlichen Fragen.

Ob als Unternehmer, Freiberufler, Existenzgründer oder Privatperson – das Steuerrecht ist kompliziert und ändert sich laufend. Daher ist es gut hierfür einen kompetenten Partner an seiner Seite zu wissen. Wir behalten stets alle Änderungen für Sie im Blick und nutzen so das Steuerrecht optimal zu Ihrem individuellen Vorteil.

Themen der Kanzlei

Jahresabschluss

Oft wird die gesetzlich vorgeschriebene Jahresbilanz nur als lästige Pflicht angesehen. Warum nicht diese lästige Pflicht als Chance dazu begreifen auf Basis des abgelaufenen Wirtschaftsjahres einen konstruktiven Ausblick in die Zukunft zu tun? Ein Kaufmann darf sich bei der Bilanzaufstellung nicht reicher machen, als er ist. Die Bewertung von Vermögen und Schulden ist gesetzlich vorgeschrieben, damit sich sachkundige Dritte (beispielsweise Banken) schnell einen Überblick über den laufenden Betrieb machen können. Doch ohne Erläuterungen verkommt eine Bilanz schnell zum reinen Zahlenfriedhof. Wir bieten unseren Mandanten als zusätzlichen Nutzen aus Ihrem Jahresabschluss umfangreiche auch branchenspezifische Erläuterungen an. So wird die Bilanz nicht nur für Banker aussagekräftig! Sie können nachvollziehen wie erfolgreich Sie im letzten Jahr gewesen sind und wo Sie für weitere Verbesserungen am sinnvollsten ansetzen sollten.

Einnahme-Überschussrechnungen

Die Einnahme-Überschussrechnung ist eine vereinfachte Gewinnermittlungsart und kann von Freiberuflern, Kleingewerbetreibenden und anderen nicht bilanzierungspflichtigen Betrieben zur Ermittlung des Gewinns genutzt werden. Dabei wird grundsätzlich der Zufluss betrieblicher Einnahmen dem Abfluss betrieblicher Ausgaben gegenübergestellt. Durch gesetzliche Vorschriften wird das reine Zu- und Abflussprinzip allerdings in einigen Fällen durchbrochen.

Finanzbuchhaltung

Ohne belastbares Zahlenwerk befinden Sie sich mit Ihrem Unternehmen im "Blindflug". Die Zeiten, in denen die Finanzbuchhaltung überwiegend zur Erledigung fiskalischer Pflichten diente, gehören der Vergangenheit an. Heutzutage werden die Zahlen der Finanzbuchhaltung zur Überwachung des laufenden betriebswirtschaftlichen Erfolgs und für Planungszwecke immer wichtiger. Auch Banken erwarten unterjährig Zahlenwerke, die sich auch im Nachhinein an der Realität messen lassen. Das lässt sich nur durch eine qualitativ hochwertige Finanzbuchhaltung, die auch individuelle monatliche Abgrenzungen (bspw. Abschreibungen, unentgeltliche Wertabgaben, Zins- und Steuerverrechnung) enthält, erreichen. Nur so ist sicherzustellen, dass das unterjährige Ergebnis dem finalen Jahresergebnis nahe kommt.

Lohnbuchhaltung

Bei der Lohnbuchhaltung bekommt man bei Fehlern relativ schnell Rückmeldung. Dies gilt es zu vermeiden, wenn Sie auch in Zukunft Ihre Mitarbeiter nicht unnötig verunsichern möchten. Unter anderem aus diesen Gründen, legen wir besonderen Wert auf sorgfältige, korrekte und pünktliche Lohnabrechnungen. Um dies sicherzustellen nehmen wir und unsere Mitarbeiter regelmäßig an fachlicher Fortbildung teil. Bei speziellen Fragestellungen im Lohn- und Gehaltsbereich (bspw.: Besteuerung der Firmenwagen, Fahrtenbucherstellung) stehen wir Ihnen gerne zur Seite, um die für Sie und Ihr Unternehmen beste Lösung zu finden. Auch wenn es um Baulohnabrechnungen und die damit verbundenen Meldungen an die SoKa-Bau geht, sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner. Selbstverständlich begleiten wir Sie auch bei den turnusmäßigen Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen.

Existenzgründungsberatung

Die Selbständigkeit ist ein erstrebenswertes Ziel. Unser Wirtschaftssystem lebt vom Engagement, den Ideen, der Risikobereitschaft und dem Pioniergeist von Unternehmensgründern. Andererseits erfolgt aber fast die Hälfte aller Insolvenzen in den ersten vier Jahren nach der Unternehmensgründung. Viele Insolvenzen könnten durch gezielte Beratung vermieden werden. Es ist wichtig, dass bereits frühzeitig in den Phasen Gründungsvorbereitung, Gründungsdurchführung und Beginn der Tätigkeit, die Hilfe eines kompetenten Beraters in Anspruch genommen wird.

Wir helfen Ihnen gerne bei Ihrer Existenzgründung, beispielsweise bei der Erstellung eines Businessplans (Unternehmensgründungskonzept), bei der Erstellung einer Rentabilitätsvorschau oder bei der Liquiditätsplanung.

Unternehmensberatung

Durch die sich wandelnden Rahmenbedingungen nehmen die Ansprüche, die an mittelständische Unternehmen gestellt werden ständig zu, was zu einschneidenden Änderungen der Anforderungen an die unternehmerischen Leistungen führt. Auf dabei auftretende Fragen gilt es fundierte Antworten zu finden um notwendige Anpassungen individuell und praktikabel umzusetzen. Das Aufgabengebiet ist dabei recht weit gesteckt und reicht von der Analyse und Lösung von Einzelproblemen bis zur Erstellung strategischer Konzepte. Hierbei benötigen viele Unternehmen externe Hilfe.

Private Steuerberatung

Von den Steuern können wir Sie nicht befreien; aber wir helfen Ihnen im Rahmen aller legalen Möglichkeiten Steuern zu sparen. Im persönlichen Gespräch gehen wir auf Ihre spezielle Situation ein und beraten unter anderem vor Investitionsentscheidungen (bspw.: Kauf einer Immobilie, Anschaffung und Finanzierung einer Fotovoltaikanlage).

Private Steuererklärung

Wir berechnen Ihnen schon bei der Erstellung der Steuererklärungen detailliert die Steuererstattung bzw. die Steuernachzahlung. So wissen Sie sofort mit welchen Beträgen Sie rechnen können. Um die elektronische Übermittlung Ihrer Steuererklärung an die Finanzverwaltung sicherzustellen, nutzen wir aktuelle EDV.

Schenkungs-/ Erbschaftsberatung

Erbschaft- und Schenkungsteuer stellen in den meisten Fällen für die nachfolgende Generation eine Belastung dar. Durch diverse Steuerrechtsänderungen in den letzten Jahren hat sich die Effektivbelastung in den meisten Fällen tendenziell erhöht. Die aktuelle Entwicklung im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer geht weiter in diese Richtung. Allgemeine Ratschläge sind hier fehlt am Platze, da es hier in besonderem Maße auf die individuellen Verhältnisse ankommt. Hierauf gehen wir in unserer Beratung speziell ein und versuchen zusammen mit Ihnen einer unkontrollierten Belastung durch aktives Handeln entgegenzuwirken und einen bestmöglichen Werterhalt für Ihre Erben oder Beschenkten sicherzustellen.

Sprache

deutsch
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