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JUHNPartner GmbH Steuerberatungsgesellschaft

Steuerberater in Köln und Bonn. Unser Schwerpunkt liegt auf der Steuerberatung von Kapital- und Personengesellschaften inklusive Gestaltungsberatung.

Team der Kanzlei

Steuerberater 5

Rechtsanwälte 3

Wirtschaftsprüfer 1

Mitarbeiter20

Leistungsübersicht

Steuerrechtliche Gestaltungsberatung

Steuerrechtliche Gestaltungsberatung

Die Steuergestaltung ist unsere Kernkompetenz. Als Partner unserer Mandanten setzen wir unternehmerische Entscheidungen durch fachübergreifendes Know-how um. Mit steuerrechtlichem Spezialwissen entwickeln wir Lösungen für scheinbar aussichtslose Vorhaben.

Unsere Gestaltungsberatung ist dabei von dem Gedanken geprägt, maßgeschneiderte Strukturen zu schaffen, die die Steuersituation von Unternehmen und ihren Anteilseignern optimieren. Wir verstehen uns als strategische Berater, die für ihre Mandanten im Vorfeld die richtige Lösung finden.

Kollegen aus dem Beratungsmarkt ziehen uns bei besonderen Gestaltungsmodellen hinzu. Im Jahr 2013 hat uns die Hochschule für Oekonomie und Management die Verantwortung für das Modul „Steuergestaltung/Steuerplanung“ an den Standorten Bonn und Aachen übertragen.

Themen der Kanzlei

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Unternehmensbesteuerung

Die Besteuerung von Unternehmen ist ein Spezialbereich im Steuerrecht. Dieses unterliegt besonders häufigen und weitreichenden Veränderungen.

Im Lichte des aktuellen Unternehmensteuerrechts beraten wir Unternehmen, Unternehmensgruppen und Konzerne bei ihren Besteuerungsfragen. Dazu zeigen wir Handlungsempfehlungen auf und arbeiten Gestaltungsalternativen zur Optimierung der Steuersituation aus.

Mit unserem Spezialwissen entwickeln wir Lösungen zu aktuellen Steuerfragen sowie zu komplexen Aufgabenstellungen der Unternehmenbesteuerung. Dabei liegt ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit auch auf der Beratung von Berufskollegen, namentlich anderen Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten, die über unsere Vorträge uns als second opinion hinzuziehen

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Umwandlung / Umstrukturierung

Die politische, rechtliche, wirtschaftliche und steuerrechtliche Situation von Unternehmen ändert sich regelmäßig. Erfahrungsgemäß müssen Unternehmen ihre Rechtsform daher alle 10-15 Jahre anpassen. Hierzu bietet das Umwandlungsgesetz und das Umwandlungssteuergesetz viele Möglichkeiten der steuerneutralen Umwandlung.

Unsere spezialisierten Steuerberater betreuen jegliche Art der Umstrukturierung. Dazu zählen beispielsweise der Formwechsel, die Verschmelzung sowie die Abspaltung und Aufspaltung. Darüber hinaus beraten wir in unserer Steuerkanzlei besonders häufig zu Einbringungen in Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften (zivilrechtlich: Ausgliederung). Dabei erhalten unsere Mandanten alles aus einer Hand: Unsere Steuerberater sichern die Steuerneutralität, während unsere Rechtsanwälte die Vertragsgestaltung vorbereiten.

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Internationales Steuerrecht

Das Internationale Steuerrecht wird in Zeiten der Globalisierung immer wichtiger. Ausländische Muttergesellschaften halten 28.000 deutsche Tochtergesellschaften (davon 75 Prozent mit EU-Bezug). Umgekehrt halten deutsche Unternehmen rund 24.500 ausländische Tochtergesellschaften (davon 47 Prozent im EU-Ausland). Hinzu kommen rd. 2 Mio. Wegzüge ins Ausland und rd. 1 Mio. Zuzüge nach Deutschland von Privatpersonen.

Unsere Steuerberater betreuen sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen bei internationalen Steuerfragen. Darüber hinaus beraten wir zur erstmaligen Strukturierung eines weltweiten Holdingsstandorts und zur Optimierung bestehender grenzüberschreitender Unternehmensstukturen.

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Besteuerung von Immobilien

Immobiliensteuerrecht ist eine Besonderheit. Hier kommen Fragen zur Gewerbesteuerpflicht, Grunderwerbsteuer und zum steuerfreien Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG zusammen. Hinzu kommen noch zivilrechtliche Fragestellung bei der notariellen Vertragsgestaltung.

Wir betreuen ebenso Privatpersonen mit Grundbesitz, wie Bauträger und Immobilienfonds. Dabei beraten wir bei der optimalen Rechtsform und Unternehmensstruktur. Außerdem nutzen wir die Vorteile steuerliche Abschreibung (insbesondere Denkmalabschreibung von 9 Prozent nach § 7i EStG) und steuerfrei Veräußerungsgeschäft.

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Erbschaftsteuer / Schenkungsteuer

Der Erbfall tritt meist überraschend ein, sollte aber steuerrechtlich im Voraus gut strukturiert sein. Die Schenkung ist ohnehin meist steuerrechtlicher Natur, um Vermögen zu Lebzeiten in 10-Jahresrythmus von den Eltern auf Kinder und Enkelkinder zu übertragen. Hierzu haben wir gezeigt, dass bei einer klassischen Familienstruktur in einem Zeitraum von 30 Jahren durch Nutzung der Freibeträge ein Gesamtvermögen von EUR 9.600.000 erbschaft- und schenkungsteuerfrei übertragen werden kann.

Wir gestalten Ihre Nachfolge im nationalen und internationalen Erbschaftsteuerrecht. Dabei nutzen wir erbschaft- und schenkungsteuerliche Begünstigungen sowie die jüngste Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes und des Bundesverfassungsgerichtes. Auf Wunsch besprechen wir die Begünstigung mit den Finanzbehörden und erwirken hierzu verbindliche Auskünfte.

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