Seit 70 Jahren stellen wir in einem rund 120-köpfigen Team Kompetenz und Wissen unseren Kunden täglich unter Beweis. #HeuteWissenWasMorgenZaehlt
Team der Kanzlei
Steuerberater 12
Rechtsanwälte 2
Mitarbeiter120
Leistungsübersicht
Über Maisenbacher Hort + Partner
Heute wissen, was morgen zählt ... bedeutet für uns, wir gehen verantwortungsbewusst mit großer Expertise und innovativ in die digitale Zukunft.
Dabei ist klar: Wir begleiten unsere Mandanten und behalten sie im Fokus. Für unsere Kunden sind wir begleitende Beratungspartner für unternehmerische, private, steuerliche als auch rechtliche Fragestellungen.
Besonders schätzen unsere Kunden den ganzheitlichen Beratungsansatz und unsere Erreichbarkeit.
Zu unseren Kunden gehören:
- Mittelständische Unternehmen aller Rechtsformen und Branchen
- Regional wie international agierende Unternehmen
- Kleinbetriebe und Freiberufler
- Privatpersonen aller Altersgruppen
- Gesellschafter-Geschäftsführer, leitende Angestellte, Rentner und Pensionäre, vermögende Privatpersonen
- Gemeinnützige Einrichtungen des öffentlichen Rechts und Stiftungen
Themen der Kanzlei

Internationales Steuerrecht
Seit vielen Jahren betreuen wir unsere mittelständischen Mandanten bei ihren grenzüberschreitenden Aktivitäten, begleiten im Inland ansässige Tochtergesellschaften von ausländischen Konzernen oder Muttergesellschaften bei Neugründung und ihren laufenden Geschäften im Inland und kümmern uns um ihre Mitarbeiter bei der Entsendung, sowohl im Expats- wie im Impatsfall.
Wir haben es dabei mit Ländern wie Schweiz, Österreich, Frankreich, Spanien, Belgien, Niederlande, Skandinavien, USA, China, Japan, Israel und Neuseeland zu tun. Über unsere Netzwerke klären wir steuerrechtliche Fragen mit unseren ausländischen Steuerberaterkollegen.

Vereine, Stiftungen und Gemeinnützigkeit
In Deutschland sind seit mehr als 100 Jahren Vereine, Institutionen und Stiftungen ganz überwiegend im gemeinnützigen Bereich tätig. Vereine und Stiftungen sind ideale Rechtsformen für gemeinnützige Tätigkeiten, z. B. in der Arbeit mit alten und behinderten Menschen oder für den Bildungs-, Wissenschafts- und Forschungsbereich für Kunst und Kultur. Aber auch Ausgliederungsfragen gemeinnütziger Rechtsträger lösen wir in Beratungsprojekten.
Gemeinsam mit Ihnen suchen wir die richtige Rechtsform für ihr gemeinnütziges „Unternehmen“. Nach der Gründung des Vereines oder der Stiftung passen wir die juristische Hülle regelmäßig den wechselnden Erfordernissen des Unternehmens an. Bei unternehmerischen Entscheidungen, wie z. B. der Aufnahme neuer Arbeitsgebiete, beraten wir unter anderem auch zu den juristischen und steuerlichen Konsequenzen oder zur Vertragsgestaltung.

Digitalisierung und IT-Beratung
Der digitale Datenflow zwischen Unternehmen und Steuerberater ist Basis für eine optimale Verzahnung und Weiterverarbeitung. Datenströme, Schnittstellen, Automatisierung, künstliche Intelligenz sind einzelne Stichwörter. Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der Digitalisierung in Unternehmen in den Bereichen Rechnungswesen, Lohn oder Ihrer betrieblichen Systeme.
Schwerpunkte unserer Beratung sind:
- DATEV Unternehmen Online für das Rechnungswesen und den Lohn
- Übernahme Buchungsdaten aus Fremdsystem nebst Belegbildern
- Belegloses Arbeiten unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften
- Erstellen von Verfahrensdokumentation für Unternehmen
- Beratungen zu DATEV Lösungen in den Unternehmen, wie Mittelstand & Faktura oder Smart IT
- Beratungen zum DATEV Kassenarchiv und Schnittstellen zu Kassensystemen
- Analyse, Planung und Koordination der digitalen Prozesse
- Hilfe bei der Software-Auswahl
- Projektmanagement

Erbrecht, Schenken, Vorsorge und Einkommensteuererklärung
Diese Bereiche sind komplexe, sensible und ineinandergreifende Gebiete, die eine steuerliche und rechtliche Betrachtung unabdingbar machen.
Schenkungen zu Lebzeiten sind gerade hinsichtlich der Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer ein probates Mittel zur Optimierung der Steuerlast. Dies gilt für Vermögen, das die jeweiligen Freibeträge überschreitet. Hier kann zu Lebzeiten alle 10 Jahre eine steuerneutrale Vermögensverteilung stattfinden. Damit die Schenkung rechtlich einwandfrei durchgeführt wird und zudem steuerlich im Voraus überprüft wurde, ist immer eine Beratung notwendig.
Wir beraten Sie bei vorweggenommenen Erbfolgeregelungen, bei Testamenten und Erbverträgen, bei Schenkungen und Familienstiftungen. Wir erstellen die erforderlichen Anzeigen nach § 30 Erbschaftsteuergesetz sowie Schenkungsteuer- und Erbschaftsteuererklärungen.
Unser Team aus Rechtsanwälten, Steuerberatern und Steuerfachwirten hat sich auf dieses Fachgebiet spezialisiert.
Steuerliche Beratung von mittelständischen Unternehmen aller Rechtsformen, von der Lohnabrechnung zur Buchhaltung bis hin zum Jahresabschluss
Wir betreuen eine Vielzahl von Branchen und Unternehmensformen. Dabei setzen wir konsequent auf die digitale Zusammenarbeit über DATEV Unternehmen Online.