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Rechtsanwalts- und Steuerkanzlei SCHORN, Rechtsanwalt Ulrich Schorn, LL.M.

Wir haben uns auf die Beratung und Vertretung im Steuerstrafrecht, Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung und Steuerrecht spezialisiert.

Team der Kanzlei

Rechtsanwalt 1

Leistungsübersicht

Herzlich Willkommen

Wir haben uns auf die Beratung und Vertretung im Steuerstrafrecht, Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung, Steuerrecht und die Strafverteidigung im Wirtschaftsstrafrecht spezialisiert. Wir sind in Berlin und Hamburg für Sie zu erreichen und vertreten Personen sowie Unternehmen im gesamten Bundesgebiet.

Themen der Kanzlei

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Strafrecht vs. Steuerrecht und Selbstanzeige

Gerade die Verknüpfung des materiellen Steuerrechts mit dem allgemeinen Strafrecht sollte eine betroffene Person dazu bewegen, für eine strafrechtliche Verteidigung (insbesondere einer Selbstanzeige) einen Berater mit juristischer Ausbildung mit zusätzlichem Focus im Steuerrecht zu wählen, weil dieser sowohl das materielle Steuerrecht, wie auch das allgemeine Strafrecht umfassend beherrscht.

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Selbstanzeige

Der Tatbestand der strafbefreienden Selbstanzeige ist sehr komplex aufgebaut und weist neben positiven Tatbestandsvoraussetzungen auch negative, sogenannte Ausschlusskonstellationen, auf. Aufgrund der “Doppelnatur” der Selbstanzeige sollte Ihr Berater über steuerliche und strafrechtliche Kenntnisse verfügen. Eine Nacherklärung (Selbstanzeige) sollte daher erst nach vorheriger Rücksprache mit einem entsprechend qualifizierten Berater erfolgen.

Insbesondere muss, um eine entsprechend strafbefreiende Wirkung zu erzielen, im Rahmen der Selbstanzeige sowohl das Handlungsunrecht (Nacherklärung von steuerlich relevanten Tatsachen), wie auch das Erfolgsunrecht (Nachzahlung der Steuern) der Steuerhinterziehung beseitigt werden.

Ob in Ihrem konkreten Einzelfall eine strafbefreiende Selbstanzeige erforderlich bzw. möglich ist, lässt sich nur über die Betrachtung des konkreten Einzelfalls beantworten.

Sprache

Deutsch
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