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StBG Fruhstorfer und Partner

fruhstorfer+partner - Ihr Steuerberater in Straubing, Bogen und Geiselhöring

Team der Kanzlei

Steuerberater 10

Wirtschaftsprüfer 1

Mitarbeiter40

Leistungsübersicht

Das sind wir - Das ist uns wichtig

Das sind wir - Das ist uns wichtig

Das sind wir

Wir sind eine moderne, technologisch aufgeschlossene Steuerkanzlei mit Standorten in Bogen, Straubing und Geiselhöring. Seit über 30 Jahren und mit mittlerweile über 40 Fachkräften betreuen wir in erster Linie inhabergeführte Unternehmen verschiedener Branchen und jeglicher Größe, das heißt vom Einzelunternehmen bis zum Industriebetrieb, von der Existenzgründung bis zur Unternehmensübergabe. Steuerberatung ist unsere Berufung und Leidenschaft!

Das ist uns wichtig

Im Mittelpunkt stehen nicht die reinen Zahlen, sondern Sie als Mandant: Wir sehen Sie vollumfänglich in Ihrem privaten und beruflichen Umfeld und bieten Ihnen ein maßgeschneidertes, auf Ihre Bedürfnisse abgestimmtes Lösungskonzept. Unser Ziel ist es, Ihnen eine sichere Grundlage für Ihre Entscheidungen zu schaffen, immer jedoch verbunden mit einem echten Mehrwert für Sie: Wir handeln nicht um des Handelns willen! Die Abrechnung unserer Leistungen erfolgt auftragsbezogen und transparent.

Themen der Kanzlei

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Das machen wir

Neben dem klassischen Dienstleistungsangebot (Steuererklärung, Jahresabschluss, Rechnungswesen und Personalabrechnung) haben wir uns vor allem in den Bereichen Nachfolgeberatung / Erbschaft- und Schenkungsteuer, Internationale Besteuerung und Wirtschaftsprüfung, sowie – branchenbezogen – in der Beratung von Betrieben aus dem Bauhaupt- und -nebengewerbe, dem metall- und kunststoffverarbeitenden Gewerbe, dem Gesundheitswesen und aus der Land- und Forstwirtschaft einen Namen gemacht.

Die Basis bildet ein starkes Experten-Team, darunter zehn Steuerberater mit unterschiedlichen Spezialgebieten.

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Landwirtschaftliche Beratung

Als steuerlicher Berater im Bereich LuF betreuen wir bundesweit Betriebe jeder Größenklasse und Bewirtschaftungsform, von der Gewinnermittlung nach § 13a EStG bis hin zu Großbetrieben mit mehreren hundert Hektar Acker- oder Forstfläche. Durch die persönliche Zusatzqualifikation „Landwirtschaftliche Buchstelle“ mehrerer Steuerberater und den damit verbundenen vertieften Kenntnissen in Agrarrecht, Agrarkreditwesen und landwirtschaftlicher BWL sind wir in der Lage, Sie in allen steuerlichen Bereichen der LuF zu beraten. Selbstverständlich übernehmen wir für Sie auch die Buchhaltung, den Jahresabschlusses sowie die Lohnbesteuerung von Saisonarbeitskräften. Regelmäßig berechnen wir für Sie beispielsweise die Vorteilhaftigkeit der Umsatzsteuer-Regelbesteuerung im Vergleich zur Pauschalierung bei großen Investitionsvorhaben. Ebenso gestalten wir landwirtschaftliche Betriebsnachfolgen, Grundstücksveräußerungen mit § 6b-Reinvestitionen und landwirtschaftliche Betriebsaufgaben.

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Metall- und Kunststoffverarbeitung

Unternehmen der Metall- und Kunststoffverarbeitung gehören oft zum Großgewerbe. Sie zeichnen sich durch hohe Innovationskraft und eine große Produktpalette aus, unterliegen jedoch steigenden Energie- und Rohstoffpreisen. Bei Investitionsvorhaben unterstützen wir Sie bei der Einrichtung einer Kostenstellen- oder Kostenträgerrechnung, bei der Liquiditätsplanung, bei der Durchführung der Inventur, bei Planungsrechnungen, bei der Suche nach Fördermöglichkeiten und öffentlicher Finanzierungsmittel, bei der Dokumentation der Mittelverwendung ebenso wie bei Besonderheiten der handels- und steuerrechtlichen Bewertung von Vorräten, halbfertigen und fertigen Erzeugnissen und bei Behandlung geleisteter Anzahlungen. Probleme mit Konsignationsläger klären wir durch die richtige umsatzsteuerliche Behandlung nach Standort, Verbringung und Endkunde / Zielstaat. Rechtformgestaltung und Intercompany-Verrechnungen spielen eine zentrale Rolle. Wir gestalten mit Ihnen individuell den Besteuerungsrahmen.

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Gesundheitswesen

Zu unserer Mandantschaft gehören viele Ärzte, Therapeuten und andere im Gesundheitsbereich tätige Unternehmen. In der täglichen Praxis bilden insbesondere das Umsatzsteuerrecht sowie das Vertragsarztrecht unsere Beratungsschwerpunkte. Grundsätzlich eingebunden sind wir bei Gründungen von Einzelpraxen, bei Zusammenschluss und Trennung von Gemeinschaftspraxen sowie beim Verkauf von Praxen oder anderen Unternehmen in der Gesundheitsbranche. Wir erarbeiten für Sie einen Konzept-, Investitions- und / oder Finanzierungsplan und unterstützen Sie in Ihren Entscheidungen durch Rentabilitätsberechnungen. Sowohl die steuerrechtlichen als auch die außersteuerlichen Vorschriften rund um die Heilberufe weisen eine Vielzahl von Besonderheiten auf. Hinzu kommt der enorme Strukturwandel im medizinischen Bereich, wie beispielsweise die vermehrte Gründung von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ). Wir verfügen mit einem Fachberater für das Gesundheitswesen über das erforderliche Expertenwissen.

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Nachfolgeberatung, Erbschaft- und Schenkungsteuer

Die Regelung der Unternehmensnachfolge bedeutet meist einen Einschnitt in die gesamte Betriebsstruktur. Eine Nachfolge optimal zu organisieren, erfordert, frühzeitig mit dem Prozess zu beginnen. Bereits in der Anfangsphase sollte über alle Alternativen nachgedacht und die zahlreichen Steuer- und Rechtsthemen berücksichtigt werden. Steuerliche und gesellschaftsrechtliche Fragen spielen hier meist die zentrale Rolle. Aus unserer Sicht wichtiger ist die persönliche Begleitung von Übergeber und Übernehmer. Im Spannungsfeld unterschiedlicher Bedürfnisse, finanzielle Absicherung im Ruhestand einerseits und Fortbestand des Unternehmens andererseits, bedarf es einer professionellen Beratung. Auch im privaten Bereich gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, Vermögensübergaben zu gestalten. Wir legen den Schwerpunkt auf die Sicherstellung der persönlichen Bedürfnisse, Unser Team verfügt über eine hervorragende Ausbildung in der Steuer-, Unternehmens- und Nachfolgeberatung.

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Covid-19, Coronavirus, Corona, Pandemie

Angst und Panik sind auch in Zeiten der Corona-Krise schlechte Begleiter. Ruhig und besonnen zu bleiben, ist der bessere Weg.

Sie haben Fragen zu den Themen Kurzarbeitergeld, allgemeine Unterstützungsangebote und Soforthilfe für Unternehmen, Entschädigungsleistungen nach dem Infektionsschutzgesetz, Liquiditätsplanung oder Hilfen durch Finanzamt und Zoll wie Stundung, Herabsetzung von Vorauszahlungen und Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen? Sie benötigen Unterstützung bei steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen?

Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Bewahren Sie einen kühlen Kopf und bleiben Sie gesund!

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