Wir beraten Betriebe, Freiberufler & Privatpersonen vor Ort in Zwönitz & Stollberg, aber auch überregional.
Team der Kanzlei
Steuerberater 2
Mitarbeiter3
Leistungsübersicht
Kanzleiphilosophie & Beratungskonzept
Wir sind eine mittelständisch orientierte Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungspraxis. Entscheidend für unsere Mandantenbeziehung ist es nicht, ob der Mandant "groß" oder "klein" ist, ob er dieser oder jener Branche angehört, ob er viele oder wenige Personen beschäftigt; entscheidend für uns ist es, ein persönliches Vertrauensverhältnis aufzubauen und auf der Basis dieses Vertrauens eine den jeweiligen Verhältnissen und den Mandantenwünschen entsprechende Beratung und Betreuung zu verwirklichen.
Durch kleine Teams vor Ort gewährleisten wir die persönliche Chefberatung. Durch fachlichen Austausch und ein professionelles Wissensmanagement im bpw-Verbund gewährleisten wir professionelle Hilfe auch in nicht alltäglichen Fragen.
Durch regelmäßigen Mandantenkontakt gewährleisten wir die Abstimmung der Beratungsleistung mit den individuellen Wünschen und Zielen unserer Mandanten.
In diesem Sinne beraten, vertreten und prüfen wir seit nunmehr über 30 Jahren an verschiedenen Standorten.
Themen der Kanzlei
Existenzgründungen - Wie sind für Sie da!-
Mit über 30 Jahren Erfahrung in der Gründungsberatung bieten wir Ihnen individuelle und kompetente Beratung zu allen finanziellen, kaufmännischen und steuerlichen Fragen bei Existenzgründung an: Fordern Sie uns! Wir beraten Sie:
Bei der Gründungsplanung sollten Sie sich bei Bedarf beraten lassen. Wir unterstützen Sie in jeder Phase bei der Erstellung Ihres Businessplans, mit dem Sie dann bei der Bank Ihren Kreditantrag stellen. Für diese Beratungen gibt es öffentliche Fördermittel. Die Beratungsförderung in der Vorgründungsphase ist dabei Ländersache. Ansprechpartner sind in der Regel die Kammern (IHK oder Handwerkskammer). Durchgeführt werden die Beratungen dann von entsprechend spezialisierten und zugelassenen Unternehmens- und Steuerberatern.
Jahresabschlüsse & steuerliche Beratung
Wir stellen für alle Rechtsformen steuerliche- und handelsrechtliche Jahresabschlüsse. Auch die Offenlegungen beim elektronischen Bundesanzeiger übernehmen wir auf Ihren Wunsch.
Planen Sie Umstrukturierungen oder Unternehmensnachfolgen? Auch hier stehen wir als kompetenter Ansprechpartner an Ihrer Seite.
Private Steuererklärungen
Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass entsprechend dem Berufsbild des Steuerberaters alle Arten von privaten Steuererklärungen gefertigt werden. Wir erstellen Ihre Einkommensteuererklärung.
Nach unserer Auffassung gehören zur Steuererklärung aussagefähige Anlagen und Erläuterungspapiere. Eine detaillierte Berechnung der Steuernachzahlungen bzw. -erstattungen und anschließende Prüfung der Steuerbescheide ist selbstverständlich. Auf Wunsch und bei Bedarf führen wir auch detaillierte Steuervorschaurechnungen durch.
Auch Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen erstellen wir für Sie.
Mit unserem Steuertipp bei ERZ-TV informieren wir Sie über aktuelle Änderungen.
Finanzbuchführung / Selbstbucherservice
Für gewerblich und freiberuflich tätige Mandanten erledigen wir die Buchführung monatlich, vierteljährlich oder jährlich, wobei die Buchführungen natürlich auf die Verhältnisse des einzelnen Mandanten zugeschnitten sind. Dabei erwarten unsere Mandanten zu Recht, dass die Buchführung nicht für das Finanzamt, sondern für sie selbst geführt wird. Die Buchführung wird also mandantenbezogen eingerichtet und liefert laufend Daten, die auch eine betriebswirtschaftliche Aussagekraft haben.
Natürlich können wir Ihnen auch eine volldigitale Cloud-Lösung über die DATEV-Lösung "Unternehmen online" anbieten, bei der Sie als Mandant und wir als Berater jederzeit Zugriff auf alle Daten haben. Sprechen Sie uns bei Interesse hierauf gezielt an!
Falls Sie selbst Ihre Buchführung erstellen unterstützen wir Sie gern mit unserem Selbstbucherservice.
Lohnbuchführung (auch Baulohn)
Die Arbeiten im Bereich der Lohnbuchführung sind heute so umfangreich geworden, dass sie sich in einer kleinen Informationsbroschüre kaum aufzählen lassen. Sie beginnen mit den finanzamtlichen Pflichten (Lohnkonto führen, Lohnsteuer-Anmeldungen abgeben, etc.), aber auch die sozialversicherungsrechtlichen Pflichten haben stetig zugenommen. Hierzu sei nur auf die umfangreichen Änderungen zu den Aushilfsbeschäftigungen verwiesen. Hierfür müssen die entsprechenden Abrechnungen und Meldungen getätigt werden. Das gleiche gilt einmal jährlich für die Berufsgenossenschaft.
Diese vielfältigen Verpflichtungen können wir durch das moderne Instrument des Datenträgeraustauschs für Sie als Arbeitgeber so vereinfachen und beschleunigen, dass sie für Sie fast unsichtbar werden.