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B&P Wirtschafts- und Steuerberatungsgesellschaft mbH

Wir erarbeiten für Sie die Optimallösung für ihre wirtschaftlichen, steuerlichen und gesellschafts- rechtlichen Anliegen im Herzen von Dresden.

Team der Kanzlei

Steuerberater 7

Wirtschaftsprüfer 2

Mitarbeiter36

Leistungsübersicht

„Wir sind die B & P Steuerberatung.“

„Wir sind die B & P Steuerberatung.“

Wir verstehen es als unsere Aufgabe, für Ihre wirtschaftlichen, steuerlichen und gesellschaftsrechtlichen Anliegen die auf Ihr Unternehmen oder Ihre persönliche Situation zugeschnittene Optimallösung zu erarbeiten.

Neben der Hilfeleistung bei der Erfüllung von gesetzlich auferlegten Pflichten wie der Erstellung oder Prüfung von Jahresabschlüssen, dem Bearbeiten von Steuererklärungen und sonstigen Formalpflichten, beraten wir Sie bei unternehmensstrategischen, steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen. Unser qualifiziertes Beratungsteam bietet Ihnen außerdem eine kompetente Fachberatung in den folgenden Spezialgebieten:

  • Internationales Steuerrecht
  • Gesundheitswesen
  • Gemeinnützigkeit
  • Kommunales Steuerrecht
  • Insolvenz- und Sanierungsberatung
  • Unternehmensnachfolge

Themen der Kanzlei

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Einkommensteuererklärung, Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen

Wir erstellen alle regelmäßig wiederkehrenden Steuererklärungen für Privatpersonen, Personen- und Kapitalgesellschaften, Gesellschafter, Einzelunternehmer und Freiberufler wie Einkommen-, Körperschaft-, Umsatz- und Gewerbesteuererklärungen sowie sonstige Steuererklärungen wie z. B. Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen. Des Weiteren fertigen wir Steueranmeldungen, z. B. Kapitalertragsteueranmeldungen und Umsatzsteuer-Voranmeldungen.

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Steuerliche Beratungsleistungen

Wir übernehmen die steuerliche Gestaltungsberatung im unternehmerischen und privaten Bereich. Jede unternehmerisch bedeutende Entscheidung hat steuerliche Konsequenzen. Auch private Vermögensentscheidungen ziehen steuerliche Auswirkungen nach sich.

Wir führen Vertragsanalysen durch und beraten zur Vertragsgestaltung unter steuerlichen Gesichtspunkten, begleiten Sie bei Unternehmenskäufen bzw. -verkäufen und Unternehmensbeteiligungen, beraten Sie zu steuerlichen Aspekten der Rechtsformwahl und erstellen Gutachten zu Ihren steuerlichen Fragestellungen.

Auch Fragen bzw. Überlegungen zur Umwandlung unter handels- und steuerrechtlichen Aspekten greifen wir gerne auf und analysieren deren Chancen und Risiken. Mit monatlichen Mandantenrundschreiben, in regelmäßigen Fachvorträgen sowie Mandantenworkshops informieren wir Sie zu aktuellen steuerlichen Themen.

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Unternehmensbewertung und Nachfolgeberatung sowie private Finanzplanung

Im Rahmen der Gestaltung Ihrer Unternehmensnachfolge oder auch bei privaten Vermögensentscheidungen bieten wir Ihnen folgende Leistungen an:

  • Unternehmensbewertungen bei Kauf oder Verkauf von Unternehmen
  • Durchführung von Bieterverfahren zum Verkauf von Unternehmen oder Vermögensgegenständen
  • Entwicklung von steueroptimalen Konzepten
  • Mitwirkung bei der steuerlichen Gestaltung von Testamenten oder Erbverträgen
  • Übertragungen im Wege vorweggenommener Erbfolge
  • Minimierung der Erbschaftsteuer- bzw. Schenkungsteuerbelastung
  • Prüfung der steuerlichen Auswirkungen güterrechtlicher Vereinbarungen

Frau Stephanie Oberhauser, Wirtschaftsprüferin/Steuerberaterin hat sich zur „Fachberaterin für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)“ spezialisiert und steht als kompetente Ansprechpartnerin zur Verfügung.

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Existenzgründungsberatung / Unternehmensgründung

Gerne begleiten wir Sie im Rahmen Ihrer Unternehmensgründung. Wir unterstützen Sie bei Ihrer Geschäftsidee mit der Erstellung von Unternehmenskonzepten und Businessplänen, bei der Fördermittel- und Zuschussbeantragung, mit der Erstellung von Investitions- und Unternehmensplänen. Außerdem beraten wir Sie auf der Grundlage Ihrer individuellen Zielstellung bei der Auswahl der Rechtsform Ihres Unternehmens. Auf der Grundlage des Unternehmenskonzeptes und Ihres Businessplanes begleiten wir Sie bei Bankgesprächen und Finanzierungsverhandlungen.

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Fachberatung Gesundheitswesen

Wir bieten Ihnen eine komplexe Beratung im Gesundheitswesen für Ärzte, Zahnärzte, Physiotherapeuten, Heilpraktiker und sonstige Heilberufler und den Pflegedienst als auch Apotheken an. Neben der Erstellung der Finanzbuchhaltung speziell für Ärzte nach den gültigen Branchenregelungen sowie den ambulanten und stationären Pflegeberufen nach der Pflege- Buchführungsverordnung (PBV) bieten wir folgende Beratungsleistungen an:

  • Praxisgründung
  • Betriebswirtschaftliche Beratung im Bereich Praxisanalyse, Praxisführung, Praxisfinanzierung und Praxisbewertung
  • Steuergestaltungsberatung bei Praxisübernahme und Praxisübergabe
  • Beratung bei Praxiskooperation und Praxisfusion
  • Spezialproblematik Umsatzsteuer und Gewerbesteuer im Gesundheitswesen

Frau Kati Hauptmann, Steuerberaterin, hat sich zum „Fachberater Gesundheitswesen (IBG/HS Bremerhaven)“ spezialisiert und steht als kompetente Ansprechpartnerin zur Verfügung.

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Beratung von Vereinen und gemeinnützigen Organsationen

Wir beraten Vereine und gemeinnützige Organisationen bei laufenden steuerlichen Fragestellungen sowie bei Auseinandersetzungen mit Behörden. Gegenstand unserer Beratungsleistungen sind beispielsweise die Strukturierung des Rechnungswesens im Hinblick auf eine sachgerechte Abgrenzung der einzelnen steuerlichen Bereiche, die Steuerberatungsgestaltung für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe, die Überprüfung und Beratung im Zusammenhang mit der zeitnahen Mittelverwendung aber auch die steuerliche Behandlung von Zuschüssen und die dazugehörigen Mittelverwendungsnachweise.

Frau Birgit Heinze, Steuerberaterin, berät seit vielen Jahren mit einem großen Erfahrungsfundus Vereine und gemeinnützige Organisationen in allen steuerlichen, wirtschaftlichen und finanziellen Angelegenheiten.

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Fachberatung Internationales Steuerrecht

Bei einer grenzüberschreitenden Tätigkeit sind nationales und internationales Steuerrecht, bilaterale Abkommen sowie die Rechtsprechung zu beachten. Die unterschiedliche Behandlung einzelner Sachverhalte in verschiedenen Steuersystemen einzelner Länder kann dazu führen, dass ein Unternehmen sowohl im Inland als auch im Ausland der Besteuerung unterliegt und damit die Gefahr der Doppel- bzw. Mehrfachbesteuerungen besteht. Die Steuergesetze können aber auch die grenzüberschreitenden Aktivitäten fördern, wenn durch besondere Gestaltungsmöglichkeiten, die sich aus der internationalen Tätigkeit ergeben, eine geringere Steuerbelastung erreicht wird. Wir sehen es als unsere Aufgabe, Unternehmen, die ihre Marktposition im Ausland aufbauen, verteidigen und ausbauen möchten, fachgerecht in allen Fragen der internationalen Besteuerung zu beraten.

Frau Ulrike Eberhard, Steuerberaterin, steht als „Fachberaterin für Internationales Steuerrecht“ kompetent und praxiserfahren grenzüberschreitend tätig

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Kommunales Steuerrecht

Wir beraten Sie mit großem Erfahrungsschatz zu steuerlichen Pflichten und Gestaltungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit Ihren Betrieben gewerblicher Art, bei Ihren Investitionsentscheidungen und im Hinblick auf die Abbildung in Ihrem doppischen Rechnungswesen. Die steuerliche Würdigung Ihrer Investitionsentscheidungen stellt bereits in der Planungsphase eine wichtige Grundlage für Ihre Haushaltsplanung sowie für die zutreffende Beantragung von Zuwendungen dar. Auf der Grundlage Ihres kommunalen Haushaltes analysieren wir Chancen aber auch Pflichten im Zusammenhang mit § 2 b UStG und beraten Sie gerne zur Frage der Inanspruchnahme der Übergangsregelung.

Frau Stephanie Oberhauser, Wirtschaftsprüferin/Steuerberaterin und Frau Anita Tomisch, Wirtschaftsprüferin/Steuerberaterin beraten seit vielen Jahren Landkreise, Städte und Gemeinden in Fragen des kommunalen Steuerrechts.

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Max-Liebermann-Straße 4
01217 Dresden
Deutschland

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08:00 - 16:30
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Geöffnetschließt 16:30

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