Ihre spezialisierten Berater für Heilberufe, Gesundheitswesen & Gemeinnützigkeit
Team der Kanzlei
Steuerberater 3
Mitarbeiter7
Leistungsübersicht
Themen der Kanzlei

Fachberaterin für den Heilberufebereich (IFU/ISM gGmbH) / Fachberaterin Gesundheitswesen (IBG/HS Bremerhaven)
Steuerberater, die sich zum "Fachberater für den Heilberufebereich bzw. Fachberater für Gesundheitswesen" qualifiziert haben, absolvierten eine spezielle Weiterbildung, um dem besonders vielfältigen und anspruchsvollen Beratungsgebiet „Ärzte und Heilberufe“ gerecht werden zu können. Eine zuvor mehrjährige steuerberatende Tätigkeit und ein Nachweis praktischer Tätigkeiten auf dem Gebiet der Heilberufebereiche runden das Anforderungsprofil ab. Auch ist ein laufender Nachweis von Fort- und Weiterbildung erforderlich, die Qualifikation als Fachberater aufrecht zu erhalten.

Zertifizierte Berater für Gemeinnützigkeit (IFU/ISM gGmbH)
Die Einhaltung aller Gemeinnützigkeitsvoraussetzungen und insbesondere die Ordnungsmäßigkeit der tatsächlichen Geschäftsführung (§ 63 AO) und die somit notwendigen Erfordernisse für die Anerkennung der Steuerbegünstigungen wird durch unsere fachkundige Buchhaltung und den Rechnungslegungen unterstützt.
Wir versuchen vorausschauend mit den Präsidien und den Vorstandschaften Probleme im Besteuerungsverfahren und im Gemeinnützigkeitsrecht zu umgehen und nach den gesetzlichen Vorgaben erforderliche Rückstellungsmöglichkeiten auszuschöpfen. Ebenso ist eine stete strategische Planung und Strukturierung der Beitragsbereiche notwendig, insbesondere um im Nachgang die Steuerbegünstigungen nicht zu gefährden und zu wahren. Im Rahmen von Vergütungen an ehrenamtlich tätige Personen jeder Art bilden wir gesetzeskonforme Duchführungen nachvollziehbar ab und unterstützen bei der laufenden Abwicklung mit sämtlichen Nachweispflichten, sowie bei der Erstellung der Finanzbuchhaltung.