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Christian Ramin

Tax-Compliance. Steuerstrafverteidigung (bei Anhängigkeit vor Gericht und vor der Staatsanwaltschaft in Kooperation mit spezialisierten Fachanwälten).

Team der Kanzlei

Steuerberater 1

Leistungsübersicht

Höchstpersönliche Beratung

Höchstpersönliche Beratung

Steuerrechtliche Sicherheit durch Tax-Compliance.

Planen Sie die Erledigung Ihrer steuerlichen Angelegenheiten so, dass durch die kontrollierte Einhaltung von Gesetzen, Richtlinien und Verhaltensmaßregeln Sicherheit besteht. Auch im Falle einer Auseinandersetzung mit dem Finanzamt stehen Sie auf dem Boden von Recht und verlässlichem Handeln. Somit können Sie ruhiger einem möglichen Rechtsstreit mit der Finanzbehörde entgegensehen.

Reagieren Sie nicht nur auf Anforderungen der Behörde, agieren Sie selbst und stellen Sie sicher, nicht nur ihr wirtschaftliches Handeln steueroptimiert, sondern auch rechtssicher auszurichten. Erst muss unternehmerisches Handeln wirtschaftlich sinnvoll und rechtlich möglich sein und erst dann ist die Frage nach einer möglichst günstigen steuerlichen Ausrichtung zu stellen. So sichern Sie auch langfristig ihren Erfolg.

Themen der Kanzlei

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GoBD-Abwehrberatung und Verteidigung im Steuerstrafverfahren

Steuerstrafrechtliche Verteidigung. Von der Einleitung des Strafverfahrens an konsequente und engagierte Verteidigung. Erfahrung im Umgang mit der Behörde und das ständige Beharren auf den Rechten eines Beschuldigten/einer Beschuldigten ist Voraussetzung einer erfolgreichen Verteidigung. Wird das Verfahren von der Staatsanwaltschaft an sich gezogen oder wird das Verfahren vor Gericht anhängig, ist die Kooperation mit erfahrenen Rechtsanwälten sinnvoll und unabdingbar. Das Wissen welcher Anwalt hier besonders spezialisiert ist und die abgestimmte Kooperation von Steuerberater und Rechtsanwalt als Verteidiger ermöglichen eine bestmögliche Verteidigung im Steuerstrafverfahren. Absicherung bei steuerrechtlichen Verstößen. Die Beachtung steuerlicher Regelung erschöpft sich nicht allein in der Befolgung des Gesetzeswortlautes. Verbindliches Bekenntnis zur steuerlichen Regeltreue, die Einrichtung eines internen Kontrollsystems (IKS) kennzeichnen unternehmerischen und persönlichen Erfolg.

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