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Christiansen Steuerberatungsgesellschaft mbH

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, sich Zeit zu verschaffen, damit Sie sich ganz auf das für Sie Wesentliche konzentrieren können.

Team der Kanzlei

Steuerberater 2

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Leistungsübersicht

Unser Profil

Unser Profil

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, sich Zeit zu verschaffen, damit Sie sich ganz auf das für Sie Wesentliche konzentrieren können. Wir nehmen Ihnen Arbeit ab.

Wir erbringen hochwertige Dienstleistungen auf dem Gebiet der Steuer-, Vermögens- und Wirtschaftsberatung. Wir helfen Ihnen bei Ihren Investitionsentscheidungen.

Wir unterstützen Sie mit maßgeschneiderten Lösungen, genau abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse. Wir beraten Sie immer persönlich. Umfassend. Kompetent. Engagiert.

Ganz gleich, ob Sie als Privatperson zu uns kommen oder als Unternehmer aus Handwerk, Handel oder dem Dienstleistungsbereich, vom Einmann-Pizzakurier bis zum Großbetrieb. Gern und seit vielen Jahren arbeiten wir für Vereine und Stiftungen.

Seit 2011 ist unsere Kanzlei nach DIN EN ISO zertifiziert. Das spricht für die durchgehend hohe Qualität unserer Dienstleistungen und unsere effiziente Organisation.

Wir freuen uns darauf, mit all unserem Können für Sie da zu sein!

Themen der Kanzlei

Vereine und Stiftungen

Gemeinsam rücken Ziele näher.

Vereine und Stiftungen sind aus unserer Gesellschaft nicht wegzudenken. Die Menschen, die dahinter stehen, verfolgen gemeinsam Ziele, die uns allen zugutekommen. Eine Idee, die wir seit langen Jahren unterstützen. Unsere Arbeit in diesem Bereich ist ein fester Bestandteil unserer Identität.

Wir übernehmen die Buchführung, beraten in allgemeinen Steuerfragen und leisten steuerliche Beratung zum Vereins- und Stiftungsrecht.

Zudem sind wir behilflich bei der Gründung bzw. Errichtung von Stiftungen und bei der Fortführung der Stiftungsarbeit.

Profitieren Sie von unserer Erfahrung. Denn zu unseren treusten Kunden zählen: gemeinnützige, kulturelle und Fördervereine Wirtschaftsverbände Familien-, Naturschutz- und gemeinnützige Stiftungen.

Erben und Schenken

Der weise Mensch soll in die Zukunft denken.

Sie haben ein Haus? Ein kleines oder größeres Vermögen? Oder ein Unternehmen? Und Sie möchten es gern steuerschonend weitergeben bzw. vererben?

Das Erbrecht ist – genau wie das Schenkungsrecht – für viele ein undurchschaubarer Paragraphendschungel. Sie können darauf vertrauen, dass wir als Fachleute uns darin auskennen. Fragen Sie uns. Damit im Fall der Fälle wirklich das umgesetzt wird, was Sie wollen.

Jede sechste Erbschaft endet mit Streit zwischen den Hinterbliebenen. Oftmals wurde nicht vorgesorgt, „weil ja noch so viel Zeit ist“. Gerade im Falle einer Unternehmensnachfolge oder bei modernen Formen des Zusammenlebens können daraus gravierende Probleme entstehen.

Wir geben Ihnen einen Überblick über die Konsequenzen Ihrer bisherigen Planung. Wir erarbeiten die notwendigen Schritte zur Verwirklichung Ihrer Ziele und Vorstellungen. Und begleiten Sie bei ihrer Umsetzung.

Testamentvollstreckung

Das Testament des Verstorbenen ist der Spiegel des Lebenden.

Eine Hauptaufgabe des Testamentsvollstreckers besteht darin, den letzten Willen des Erblassers umzusetzen. Eine angeordnete Testamentsvollstreckung kann aber auch die erbschaftssteuerliche Gestaltung optimieren.

Als Steuerberater und Fachberater für Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung weiß ich nur allzu genau, welche Schwierigkeiten Defizite bei der Vermögensnachfolge verursachen können. Und kenne Wege, diese Probleme zu vermeiden oder zu lösen.

Gern gebe ich mein Wissen an Sie weiter.

Landwirtschaftliche Beratung

Guter Rat für Haus, Hof und Tier.

Im Sinne unserer Mandanten bewegen wir uns als Steuerberater auch in der „grüne Branche“ und beraten in der „landwirtschaftlichen Buchstelle“ Land- und Forstwirte in steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen. Vor allem in den Themenschwerpunkten Betriebsentwicklung, Steuergestaltung, Einkommens- und Vermögenssicherung berät die landwirtschaftliche Buchstelle.

Der Titel „landwirtschaftliche Buchstelle“ ist eine gesetzlich geschützte Bezeichnung, die nur an Personen verliehen wird, die für die Steuerberatung der Land- und Forstwirtschaft eine besondere Sachkunde nachgewiesen haben. Der Sachkundenachweis erfordert Spezialkenntnisse auf dem Gebiet der Besteuerung der Land- und Forstwirtschaft, im Agrarrecht, des Agrarkreditwesens und der landwirtschaftlichen Betriebswirtschaft.

Aus der Region für die Region - Die Land- und Forstwirtschaft definiert ihre Zukunft über Qualität und umweltschonenden Anbau. Denn Verbraucher

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Geöffnetschließt 12:30

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