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Christina Lemmermann-Möller GbR

Die Hamburger Mandantenversteher Bei uns dreht sich (fast) alles um Ihre Steuern. Und dabei schreiben wir die Beratung besonders groß.

Team der Kanzlei

Steuerberater 2

Mitarbeiter6

Leistungsübersicht

Steuerberatung in Hamburg - ganz nah am Kunden

Steuerberatung in Hamburg - ganz nah am Kunden

Lemmermann-Möller sind Ihre Steuerberater mitten in der Hamburger City. Wir kümmern uns kompetent um Ihre Jahresabschlüsse, Steuererklärungen, Lohn- und Finanzbuchhaltung – egal, ob Sie in der Hamburger Innenstadt sitzen oder weiter weg.

Mit unserem schlanken Team, übersichtlichen Strukturen und vielen Netzwerkpartnern arbeiten wir bei der Steuerberatung kostenbewusst und geben das in Form fairer Honorare an unsere Mandanten weiter. So erhalten Sie zu allen Fragen immer eine gute und preiswerte Beratung.

Bei uns finden jahrelange Erfahrung und neue Ideen zusammen. Daher haben wir so viel Spaß an unserem Job und an den Aufgaben, vor die Sie uns stellen. Als Steuerkanzlei beraten wir Unternehmen sowie Freiberufler wie beispielsweise Ärzte und Zahnärzte, aber auch Privatpersonen bei allen Steuerangelegenheiten.

Themen der Kanzlei

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Buchhaltung im Digitalen Zeitalter

Was wir Ihnen hier zusammen mit der DATEV anbieten, ist die derzeit eleganteste Lösung für Ihren Belegverkehr, ohne Schuhkartons und ohne Aktenordner.

Praktisch sieht es einfach so aus, dass Sie sämtliche Belege Ihrer Buchhaltung in regelmäßigen Abständen an die DATEV als Scan schicken. Dort werden die Belege archiviert und stehen Ihnen - wenn gewünscht - sofort online zum Blättern und Nachschlagen zur Verfügung. Soweit könnten Sie das ja auch selbst, aber hier kommt der Clou: Auch wir haben den Zugriff auf Ihre Belege und können sie gleich buchen. Ihre Vorteile auf einen Blick:

• Alle Belege bleiben bei Ihnen im Haus und müssen nicht hin und her bewegt werden. • Das Kopieren von Belegen entfällt • Durch die Vorerfassung sind Ihre digitalen Belege auch zum Austausch mit Ihrer Bank geeignet • Durch eine Verschlagwortung finden Sie Ihre digitalen Belege im Archiv schnell, einfach und gezielt nach verschiedenen Suchkriterien – und nicht nur alphabetisch!

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Steuerberatung für Zahnärzte und Ärzte

Warum wir dem Berufsstand der Ärzte und Zahnärzte einen extra Menüpunkt gönnen, liegt ja auf der Hand. An kaum einen Freiberufler werden in Deutschland größere betriebswirtschaftliche Anforderungen gestellt. Das führt bei vielen Ihrer Kollegen und Kolleginnen dazu, dass sie nur noch einen ganz vagen Überblick über ihre finanzielle, betriebswirtschaftliche und steuerrechtliche Situation haben. Qualifizierte Steuerberater für Ärzte und Zahnärzte können das ändern.

Als Steuerberater sorgen wir dafür, dass Sie sich als Arzt nicht mehr als eine Stunde im Quartal mit diesen Themen beschäftigen müssen, Ihre restliche Arbeitszeit in Ihre eigentlichen Aufgaben investieren und trotzdem die Ruhe selbst sind, wenn es um Ihr Vermögen, Ihre Liquidität, Ihre Altersvorsorge und die wirtschaftliche Entwicklung Ihrer Arztpraxis geht.

Über ein unverbindliches Vorstellungsgespräch in Ihrer Praxis oder unserer Kanzlei würden wir uns sehr freuen!

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Steuererklärungen

Wir leben in einem Sozialstaat, in dem jeder mit seinen Steuern zum Allgemeinwohl beiträgt. Das klingt erstmal ganz gut, relativiert sich aber für die meisten Menschen sofort, wenn es an ihr vermeintlich eigenes Geld geht.

Von der Steuerpflicht können wir Sie zwar auch nicht befreien. Aber immerhin können wir Ihnen das schlechte Gefühl nehmen, zuviel Steuern zu zahlen.

Wir erstellen Ihre Einkommensteuer-Erklärung oder beraten Sie dazu. Egal, ob Sie angestellt oder selbstständig sind. Dabei berücksichtigen wir natürlich auch die steuerlichen Aspekte von Aktiengeschäften, Kapitaleinkünften, privaten Veräußerungen und Einkünften aus Vermietung und/oder Verpachtung. Ob es um die vorweggenommene Erbfolge, Schenkungs- oder Erbschaftsteuer geht. Von uns werden Sie zu allen Punkten kompetent beraten.

Coronoavirus / Covid19

  • Betroffene Kleinstunternehmen und Soloselbstständige müssen in der Krise schnell mit Liquidität versorgt werden. Daher stellt die Bundesregierung im Rahmen des Corona-Schutzschilds über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in erheblichem Umfang Hilfskredite zur Verfügung.

Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei der Erstellung von Planzahlen- und Liquiditätsplänen, die zur Beantragung des Kredites erforderlich sind.

  • Unternehmen, die als Folge der Corona-Pandemie Arbeitsausfälle um mehr als 10 Prozent haben, können Kurzarbeitergeld beantragen. Die Beantragung ist rückwirkend zum 1. März 2020 möglich. Den Arbeitgebern werden die Sozialversicherungsbeiträge in voller Höhe erstattet. Kurzarbeitergeld gibt es auch für Leiharbeitnehmer. Auch Zeitarbeitsfirmen können das in Anspruch nehmen.

Auch hier unterstützt unsere Kanzlei Sie zuverlässig bei der Erstellung der Lohnabrechnungen.

Sprache

Englisch
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