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Diplom-Betriebswirt · Heinrich Trust · Steuerberater

Steuerberatung und Wirtschaftsberatung für Unternehmen, Freiberufler und Privatpersonen.

Team der Kanzlei

Steuerberater 1

Mitarbeiter2

Leistungsübersicht

"Beratung in allen Jahreszeiten Ihres Lebens"

Der Bereich des Steuerrechts kennt für jeden Lebensabschnitt eigene Regelungen.

Sie haben in Ihren persönlichen Lebensabschnitten Ihre eigenen Fragestellungen zum Steuerrecht.

Wir bringen beides zusammen.

Dazu bieten wir unseren Mandanten eine umfassende Betreuung in allen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen.

Die persönliche Beratung und die individuelle Betreuung unserer Mandanten steht dabei für uns an erster Stelle. Ein gutes Vertrauensverhältnis stellt für uns eine Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Zusammenarbeit dar.

Denn, dafür steht auch der Name der Kanzlei - TRUST - (engl.: Vertrauen).

Auch jetzt, in der für alle schwierigen Zeit der unterschiedlichsten Krisen, stehen wir unseren Mandanten zu Fragen der zahlreichen gesetzlichen Änderungen beratend zur Seite.

Themen der Kanzlei

Steuerberatung aktuell für PV-Anlagenbetreiber

Der Gesetzgeber hat rückwirkend zum 01.01.2022 für bestimmte Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 72 EStG erklärt.

Dies betrifft nicht nur Privatpersonen, die ihre PV-Anlagen bspw. auf ihrem Einfamilienhaus betreiben, sondern auch Gewerbetreibende sowie Kapitalgesellschaften.

Wer letztlich von der Steuerfreiheit betroffen ist, ist in jedem Einzelfall zu prüfen, da verschiedene Voraussetzungen, wie z.B. installierte Bruttoleistung lt. Marktstammdatenregister, Gebäudeart, Anzahl der Wohn- oder Gewerbeeinheiten, persönliche Höchstgrenze etc., erfüllt sein müssen.

Auch ist zu klären, ob noch bis 31.12.2023 ein Antrag auf Liebhaberei gem. BMF-Schreiben vom 29.10.2021 gestellt werden kann bzw. sinnvoll ist.

Da es eine Vielzahl von Fallgestaltungen gibt und auch umsatzsteuerliche Auswirkungen möglich sind, ist die fachliche Beratung zu diesem Thema zu empfehlen.

Steuerberatung für Grundstückseigentümer

Nachdem das BVerfG die gesetzlichen Bestimmungen zur Grundsteuererhebung für verfassungswidrig erklärt hat, wurde vom Gesetzgeber ein umfangreiches Gesetzespaket zur Grundsteuerreform beschlossen. Davon betroffen ist das Grundvermögen und das land- und forstwirtschaftliche Vermögen.

Es ist deshalb zum 01.01.2022 die gesonderte Feststellung der neuen Grundsteuerwerte erforderlich. Jeder Grundstückseigentümer*in ist dazu verpflichtet, bis spätestens 31. Januar 2023 dem jeweils zuständigen Finanzamt eine Feststellungserklärung einzureichen.

Wir unterstützen Sie bei:

  • Vorbereitungsmaßnahmen zur Datenermittlung
  • Bearbeitung der Feststellungserklärungen
  • Elektronische Einreichung an die Finanzverwaltung
  • Prüfung der Steuerbescheide
Bild des Themas 2

Steuerberatung für Privatpersonen

Ihre Einkommensteuererklärung durchgängig digital bearbeiten - vom Beleg bis zur Einreichung bei dem für Sie zuständigen Finanzamt oder dem elektronischen Antrag auf Anpassung der Vorauszahlungen. Mit dem neuen System "DATEV Meine Steuern" ist dies auch für Ihre Belege möglich.

Nutzen Sie diese neue Plattform im sicheren DATEV-Rechenzentrum

  • zur Zeitersparnis - Sie senden Ihre Belege von zu Hause
  • zur Transparenz - derselbe Datenbestand an Belegen steht Ihnen und uns gleichzeitig zur Verfügung
  • zur Flexibilität - jederzeitiger Zugriff auf die digitalen Belege und Informationen in Ihrem digitalen Archiv
  • zur Sicherheit - Ihre Belege sind im DATEV-Rechenzentrum vor fremdem Zugriff geschützt

Wir erstellen Ihre Steuererklärungen oder Anträge, ob jährlich oder anlassbezogen:

-Einkommensteuererklärung -Schenkungsteuererklärung -Erbschaftsteuererklärung -Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung -Antrag auf Herabsetzung von Vorauszahlungen -Antrag auf Nichtveranlagung

Steuerberatung für Unternehmen und Freiberufler

Sie führen ein Unternehmen oder sind freiberuflich tätig und benötigen Unterstützung zur Steuerdeklaration und zur Steueroptimierung.

Nutzen Sie dazu den digitalen Belegaustausch - über die sichere DATEV-Plattform Unternehmen online mit mehr Transparenz, Flexibilität und Zeitersparnis - zu Ihrem Vorteil. Profitieren Sie dabei von unserer mehr als 16-jährigen Erfahrung.

Wir übernehmen für Sie:

  • Erstellung der steuerlichen Aufzeichnungen
  • Erstellung der Finanzbuchhaltung
  • Erstellung von Nebenbuchhaltungen
  • · (z.B. Anlagenbuchhaltung)
  • Erstellung der Lohnbuchhaltung (einschl. Baulohn)
  • Erstellung von Gewinnermittlungen u. Jahresabschlüssen
  • Erstellung der Steuererklärungen zur
  • · Körperschaftsteuer
  • · Gewerbesteuer
  • · Umsatzsteuer
  • · gesonderte und einheitliche Feststellung
  • Anmeldung der Kapitalertragsteuer

Wir beraten Sie auch zur Steuergestaltung von Umstrukturierungen oder zur Erstellung der steuerlichen Verfahrensdokumentation Ihrer Unternehmensprozesse.

Wirtschaftsberatung für Unternehmen und Freiberufler

Ihre Unternehmensdaten planen und analysieren, eine Kostenrechnung einrichten und auswerten, Ihre Investitionsentscheidungen unterstützen sowie die dafür erforderliche Finanzierung wählen.

Dazu bieten wir:

  • Kostenrechnung
  • Unternehmensplanung
  • Unternehmensanalyse
  • Investitions- und Finanzierungsberatung

2 Sprachen

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englisch
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35066 Frankenberg (Eder)
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Ausreichend Parkmöglichkeiten stehen am Standort zur Verfügung.

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