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Hilmar Speck Steuerberater --> Steuern und Beraten ... aus und für die Region

SteuerBerater Speck&Team: Wir setzen uns dafür ein, dass Sie optimal&persönlich betreut werden->und dafür verlassen wir auch altbekanntes Fahrwasser.

Team der Kanzlei

Steuerberater 1

Mitarbeiter5

Leistungsübersicht

Kanzleiprofil

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Wie erreichen wir unseren Anspruch, Sie in Steuer- und Unternehmensfragen optimal zu betreuen?

Das schaffen wir dank einer sehr dynamischen, jungen Unternehmensstruktur und kurzen Kommunikationswegen. So bleibt wichtige Zeit, um Ihre steuerlichen Perspektiven kritisch prüfen und verbessern zu können.

Themen der Kanzlei

Existenzgründung

Digitalisierung

Coaching

Betriebsprüfungsbegleitung

Arbeitszimmer

Vermietung

Corona

Hilfestellung Kurzarbeitergeld Liquidität Finanzierungshilfen

Überprüfungshilfe

Mein Team und ich unterstützen Sie gerne bei der Beantragung der Überbrückungshilfe. Die Regelungen und Auslegungen sind jedoch ständigen Änderungen unterworfen.

https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html

Soforthilfe

Sie haben für Ihr Unternehmen eine Corona-Soforthilfe erhalten? Diese Corona-Soforthilfe dient dem Ausgleich eines Corona-bedingten Liquiditätsengpasses in den drei Monaten nach Antragstellung. Ich bin von Ihnen zwar insofern nicht mandatiert, möchten aber vorsorglich darauf hinweisen, dass der Antrag nur unter bestimmten Bedingungen gestellt werden und keine falschen oder unvollständigen Angaben enthalten durfte, da dies sonst einen strafbaren Subventionsbetrug darstellen könnte. In diesem Fall - und auch im Fall einer zu viel erhaltenen Corona-Soforthilfe!! - ist diese (ggf. anteilig) zurückzuzahlen. Es ist mit zumindest stichprobenartigen Überprüfungen zu rechnen.

Empfänger von Corona-Soforthilfen sollten deshalb die Erfüllung der Antragsbedingungen nochmals kritisch überprüfen und sich bei Unklarheiten/Rückzahlungen direkt an die Investitionsbank unter www.ib-lsa.de wenden und dabei aufpassen, dass nicht auf gefälschte E-Mail`s zurückgezahlt wird.

Grundsteuer

Ab 1. Juli 2022 muss für alle Grundstücke eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abgegeben werden.

Im Jahr 2022 müssen Finanzämter dafür bundesweit den Grundbesitz neu bewerten und die neuen Grundsteuermessbeträge festsetzen. Für jedes Grundsteuer-Objekt werden ab 01. Juli bis Oktober 2022 für die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts bestimmte Angaben benötigt. Das sind insbesondere: ▪ Lage des Grundstücks bzw. des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft ▪ Angaben zur Lage wie Gemarkung, Flur, Flurstück des Grundvermögens ▪ Eigentumsverhältnisse (der/die Eigentümer) ▪ Grundstücksart z.B. bebautes oder unbebautes Grundstück, … ▪ Fläche des Grundstücks ▪ je nach Bundesland Wohnfläche bzw. Grundfläche des Gebäudes

Die entsprechenden Daten finden sich zum Beispiel: ▪ im Kaufvertrag ▪ in der Flurkarte ▪ im Grundbuchblatt ▪ im Einheitswertbescheid ▪ im Grundsteuerbescheid oder ▪ in der Teilungserklärung

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