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hmp Partnerschaft von Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwalt mbB

Kanzlei für Nachfolgeberatung

Team der Kanzlei

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Rechtsanwalt 1

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Mitarbeiter12

Leistungsübersicht

Fachkanzlei für Nachfolgeberatung

Fachkanzlei für Nachfolgeberatung

Die Nachfolgeberatung adressiert die Vermögens- und Unternehmensnachfolge zu Lebzeiten. Wir Menschen wissen, dass wir nicht ewig weitermachen können und knüpfen an die Zeit nach uns bestimmte Vorstellungen. Die Umsetzung der eigenen Wünsche ist daher frühzeitig zu planen.

Inhaber oder Inhaberinnen von Familienunternehmen wollen in der Regel nicht nur ihr Vermögen in die richtigen Hände übergeben, sondern auch die Firma, die sie aufgebaut und geführt haben. Das erschaffene Lebenswerk soll in eine aussichtsreiche Zukunft überführt werden – und das bedarf der Vorbereitung und Planung.

Die Nachfolge zu regeln bedarf aus unserer Sicht einer interdisziplinären Zusammenarbeit. Mit unserer Erfahrung im nationalen wie internationalen Erbrecht zählen wir auch international lebende Familien zu unseren Mandanten. Das Steuerrecht wird dabei immer mit einbezogen.

Wir bilden uns als Fachanwältin für Erbrecht und Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.) laufend für Sie fort.

Themen der Kanzlei

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Beratung zu Familiengesellschaften

Die klassischen Übertragungs­möglichkeiten von Vermögenswerten wie die Schenkung durch Übertragung mit Nießbrauchs­­vorbehalt sind oftmals nicht ausreichend, um den passenden Lösungsansatz im Rahmen einer erfolgreichen Nachfolgeplanung zu finden.

Was tun, wenn das Vermögen weit gestreut ist, bei Immobilien im In- und Ausland, verschiedensten Wertpapier­depots und Fondsbeteiligungen oder aber, wenn drei Kinder aber nur zwei Immobilien vorhanden sind und eine Erbengemeinschaft an den Immobilien nicht gewünscht ist? Mitunter ist es schwierig, eine gute und gerechte Aufteilung unter den Generationen herbeizuführen und die damit meist einhergehende Auseinandersetzung zu vermeiden.

Die vermögensverwaltende Familien­gesellschaft (Familienpool oder auch Familienvermögensgesellschaft) ist in einer Vielzahl von diesen sogenannten „schwierigen“ Fällen geeignet, die Nachfolge effektiv und nachhaltig zu gestalten.

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Testamente und weitere Vorsorgeverträge

Für eine runde Gesamtlösung kann es Sinn machen, über den Horizont des klassischen Testaments hinauszudenken und weitere Vertragswerke zu gestalten. Je nach Konstellation runden beispielsweise ein Ehevertrag, Gesellschaftsverträge, Schenkungsverträge, eine Vorsorgevollmacht, eine Patientenverfügung oder eine Vollmacht zur Betriebsfortführung die gelungene Lösung ab.

In einigen Fällen ist eine Vererbung oder Schenkung die beste Lösung, um eine gute und gemeinschaftliche Übergabe des Vermögens zu gestalten. In anderen Fällen bietet sich der Family Pool an, bei der das Vermögen vom Erblasser in eine gemeinsame Familiengesellschaft eingebracht wird.

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Steuerliche Nachfolgeplanung

Für die optimale Nachfolgeberatung ist die genaue steuerliche Bewertung der Vermögenswerte wesentlich. Im internationalen Kontext drohen sogar doppelte Steuerbelastungen. Nicht selten werden Vermögensgegenstände von beachtlichem Wert übertragen. Ziel ist es, diese legal und möglichst steuerneutral auf die Nachfolger zu verteilen, um wirtschaftliche Risiken zu vermeiden.

Werden keine Geldwerte, sondern zum Beispiel eine Immobilie übertragen, dann kann eine unbedachte Planung dazu führen, dass die zu zahlenden Steuern aus den liquiden Mitteln gar nicht aufgebracht werden können. Kommen dann noch innerfamiliäre Streitigkeiten dazu, ist die Veräußerung der Immobilie oftmals das unerwünschte Ergebnis.

Daher prüfen wir sämtliche Nachfolgeüberlegungen intensiv auf deren Steuerauswirkungen. Reiner Gewinn oder Profit ist in den seltensten Fällen die ausschlaggebende Komponente. Vielmehr muss das gesamte Umfeld der betreffenden Personen, der Familie und des Unternehmens ins Blickfeld genommen

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Internationales Erbrecht

Persönliche Biografien machen nur selten an Ländergrenzen halt. Internationale Ehen, doppelte Staatsbürgerschaften, länderübergreifende Arbeitsverhältnisse und Vermögen oder Alterswohnsitze im Ausland haben auch das Erbrecht internationalisiert.

Die Europäische Union ist dieser Tatsache 2012 mit der Europäischen Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO) (Download PDF) begegnet und hat innerhalb der EU – mit Ausnahme von Großbritannien, Irland und Dänemark – für Todesfälle ab dem 17.8.2015 einen einheitlichen Rechtsrahmen geschaffen. Unterschiede zwischen den Bestimmungen des Erbrechts der verschiedenen Länder bleiben aber bestehen.

Mit unserem internationalen Netzwerk an Partnern beraten wir Sie aus dem Herzen Münchens zu länderübergreifenden Erbrechtsfragen. Neben Deutschland haben wir über die Jahre besonders viel Erfahrung mit Erbrechtsfällen in den Ländern Frankreich, Italien und Österreich aufgebaut. Zudem sind unsere Kooperationspartner unter anderem in Frankreich, Spanien, Griechenland,

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Wirtschaftsprüfung und Unternehmensbewertung für die Unternehmensnachfolge

Wenn ein Generationenwechsel ansteht oder sich die Eigentümerverhältnisse eines Unternehmens aus anderen Gründen ändern, gehen die verschiedenen Parteien häufig von unterschiedlichen Firmenwerten aus. Um Konflikte zu vermeiden, erstellen wir objektivierte Unternehmenswertgutachten gemäß den jeweiligen Prüfungsstandards für Wirtschaftsprüfer.1 Dabei werden aktuelle betriebswirtschaftliche Entwicklungen ebenso miteinbezogen wie die Chancen, künftig am Markt zu bestehen und Gewinne zu erwirtschaften.

Anhand eines solchen Gutachtens lassen sich nicht nur Preisober- und -untergrenzen bestimmen, innerhalb derer sich Verkäufer, Käufer oder die Führungsnachfolge auf die Übertragung von Firmenanteilen einigen können. Auch die entstehende Steuerlast wird ersichtlich und Szenarien für die optimale Gesellschafterstruktur lassen sich daraus ableiten.

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