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hok | Steuerberater und vereidigte Buchprüfer

Wir bieten umfassende Steuerberatung für Unternehmen und Privatpersonen. Verlassen Sie sich auf unsere Kompetenz und Erfahrung.

Team der Kanzlei und Kooperationen

Steuerberater 5

Rechtsanwälte *2

Mitarbeiter30

* Kooperationen: 2 RA

Leistungsübersicht

Herzlich Willkommen!

Herzlich Willkommen!

Willkommen bei der Steuerkanzlei Berlin, Ihrem kompetenten Partner für alle steuerlichen Belange. Die Kanzlei wurde bereits 1969 von Herrn Hintz als Einzelpraxis gegründet und hat seitdem eine lange Tradition in der steuerlichen Beratung. Im Jahr 1979 wurde Herr Oppermann und im Jahr 1994 Herr Krug als Partner aufgenommen. Bis heute trägt die Kanzlei den Namen HOK, was für die Nachnamen der Partner Hintz, Oppermann und Krug steht. Als erfahrene Steuerberater unterstützen wir Unternehmen und Privatpersonen dabei, ihre Steuerangelegenheiten effizient und korrekt zu regeln. Mit unserem umfassenden Fachwissen und unserer jahrelangen Erfahrung garantieren wir Ihnen eine zuverlässige und individuelle Beratung. Kontaktieren Sie uns jetzt, um Ihre Steuerprobleme einfach und stressfrei zu lösen.

Heute sind 5 Berufsträger für die Kanzlei tätig. Neben Herrn Krug sind dies Frau Welsch (seit 2002), Frau Scharff (geb. Oppermann) und Herr Tiede (seit 2008) sowie Herr Julien Krug (seit 2021).

Themen der Kanzlei

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Einkommensteuererklärung

In Deutschland müssen alle Personen, die ein Einkommen erzielen, dieses bei der Einkommensteuer angeben und gegebenenfalls Steuern darauf zahlen. Durch die Abgabe einer Einkommensteuererklärung kann man sicherstellen, dass man nicht mehr Steuern zahlt, als gesetzlich vorgeschrieben. Außerdem kann man durch die Angabe von bestimmten Ausgaben, wie z.B. Werbungskosten oder Sonderausgaben, die Steuerlast verringern. Daher ist es empfehlenswert, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, um sicherzustellen, dass man die steuerlichen Vorteile, die einem zustehen, auch tatsächlich nutzen kann.

In Deutschland kann die Nichtabgabe einer Einkommensteuererklärung eine Straftat darstellen, genauso wie wenn der Steuerpflichtige absichtlich falsche Angaben macht oder wichtige Angaben unterlässt, um Steuern zu vermeiden oder zu verkürzen. Auch eine fahrlässige Pflichtverletzung ist strafbar.

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Buchführung und Jahresabschluss

Als erfahrene Steuerkanzlei bieten wir unseren Klienten eine sachkundige und effiziente Unterstützung bei der Erstellung der Buchführung und des Jahresabschlusses. Hier sind einige Gründe, warum Sie uns mit diesen wichtigen Aufgaben betrauen sollten:

Sachkunde: Unsere Mitarbeiter verfügen über umfangreiches Fachwissen und kennen die neuesten Gesetze und Vorschriften, was bedeutet, dass wir die Buchführung und den Jahresabschluss in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen erstellen.

Zeitersparnis: Durch unsere Erfahrung können wir die Arbeit schnell und effizient erledigen.

Fehlervermeidung: Durch unsere gründliche Arbeitsweise erkennen wir Fehler oder Unregelmäßigkeiten in der Buchführung, was zu einer genaueren Darstellung der finanziellen Situation Ihres Unternehmens führt.

Steuervorteile: Wir helfen Ihnen Steuervorteile zu nutzen und die Steuerlast Ihres Unternehmens zu optimieren.

Körperschaftsteuererklärung und Gewerbesteuererklärung

Als Steuerkanzlei mit über 50 Jahren Erfahrung verfügen wir über das nötige Fachwissen und die notwendigen Fähigkeiten, um Ihre Körperschaftsteuererklärung sorgfältig und korrekt zu erstellen. Dabei pflegen wir eine enge und partnerschaftliche Beziehung zu unseren Mandanten und sind stets bemüht, ihre Bedürfnisse zu verstehen und ihnen den besten Service zu bieten.

Sprache

Deutsch
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Kolk 1
13597 Berlin
Deutschland

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Geschlossenöffnet Mo 08:00

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