Ganzheitliche Steuer- und Rechtsberatung
Team der Kanzlei
Steuerberater 3
Rechtsanwalt 1
Mitarbeiter7
Leistungsübersicht
Unsere Kanzlei
Die Erwartungen der Mandantschaft an die steuerliche Beratung gehen über die bloße Unterstützungsleistung bei der Anfertigung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen hinaus. Der Steuerpflichtige möchte regelmäßig vor Ablauf des Wirtschaftsjahres erkennen können, wie hoch seine Belastungen sein werden. Unter Berücksichtigung der skizzierten Planungen wünscht insbesondere der Unternehmer eine liquiditäts- oder aufwandsbezogene Ausgestaltung seiner Rechtsbeziehungen. Das hat Einfluss auf die Steuerlast und es geht nur interdisziplinär. Im Zweifel haben wir die Interessen unserer Mandanten auch streitig, notfalls vor den Finanzgerichten zu verfolgen. Das gewährleisten wir.
Themen der Kanzlei
Digitale Zusammenarbeit
Die Zusammenarbeit mit unseren Mandanten erfolgt digital. Im Rahmen der Bearbeitung von Finanz- und Lohnbuchhaltungen erfolgt der Dokumenten- und Belegaustausch sicher über das Rechenzentrum der DATEV und dem Einsatz von Unternehmen online.
Belege zu den weiteren Beratungsleistungen werden ebenfalls digitalisiert und im Rechenzentrum der Datev sicher gespeichert.
Wir schulen und beraten Sie gerne bei der Einführung der digitalen Prozesse.
Steuerstrafrecht
Steuerstrafrechtliche Verfahren werden in immer größerem Maße gegen Steuerpflichtige eingeleitet. Längst handelt es sich dabei nicht mehr nur um größere Verfahren, welche aus angekauften Steuerdaten-CD´s herrühren. In zunehmender Häufigkeit gelangen Verfahren aus einfachen Betriebsprüfungen zu uns, in welcher dem steuerpflichtigen Unternehmer der Vorsatz zur Hinterziehungshandlung schlicht unterstellt wird.
Wir unterstützen die Steuerpflichtigen und ihre Berater in diesen Fällen mit unserem erfahrungsgestütztem Know-How. Da Strafverfahren vor den Zivilgerichten geführt werden und dort materiell-steuerrechtliche Kenntnisse häufig nur unzureichend anzutreffen sind, obliegt es dem Verteidiger zunächst diese Kenntnisse verständlich zu vermitteln, um sodann eine zutreffende strafrechtliche Würdigung des Verhaltens des Angeklagten zu ermöglichen.
Durchsetzungs- / Abwehrberatung
Die Finanzverwaltung weicht nicht selten ab, von dem, was der Steuerpflichtige erklärt. In diesen Fällen gilt es zunächst die Abweichungen zu überprüfen - sodann durchzusetzen. Dies geschieht durch die Führung
- Einspruchsverfahren
- Finanzgerichtlichen Klageverfahren
- Führung von Revisionsverfahren beim Bundesfinanzhof
Die damit verbundenen und teilweise von vielen Seiten geschürten Ängste sind völlig unbegründet. Die Finanzverwaltung ist an Gesetz und Recht gebunden. Sie wird - nach unserer Erfahrung - nicht allein deshalb zusätzliche Betriebsprüfungen anordnen oder die Prüfungsintensität erhöhen, weil sich der Steuerpflichtige gerichtlicher Hilfe bei der Durchsetzung seiner Rechte bedient.
Auch die Abwehr von Maßnahmen der Finanzverwaltung gehört zu unseren Aufgaben. Wie beispielsweise die Abwehr von Haftungsbescheiden.
Betriebswirtschaftliche Beratung
Selbstredend verfügen wir als interdisziplinär aufgestellte Beratungseinheit auch über betriebswirtschaftliche Expertise und nutzen diese regelmäßig in Planszenarien oder zur Vorbereitung von Finanzierung- und Beteiligungsverhandlungen. Allerdings erlaubt es das Tagesgeschäft erfahrungsgemäß nicht, die Beratung in allen Facetten durchgängig selbst zu erbringen.
Deshalb bedienen wir uns erfahrener Unternehmensberater, die den Wachstums- oder Schrumpfungsprozess eines Unternehmens strukturieren, Ertragspotentiale durch Steuerung der unternehmensinternen Abläufe zu heben helfen oder durch die Krise navigieren.
Handels- und gesellschaftsrechtliche Beratung
Wir folgen dem Ruf nach gezielter Begleitung durch wirtschaftsrechtlich schwieriges Terrain. Wir geben zuverlässige Handlungsempfehlungen, gestalten Schuldverhältnisse, verteidigen die Interessen unserer Mandanten – notfalls streitig -, ohne dabei aber pragmatische Lösungen aus dem Blick zu verlieren. Dabei bleiben wir professionell und unabhängig, allein unserem Mandanten verpflichtet.
Wir erstellen Vertragswerke und prüfen Ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Insolvenzrechtliche Beratung / außergerichtliche Sanierung
Unternehmerisches Handeln kann auch in unternehmerische Krisen münden. Die Ursachen sind vielfältig. Sie können auf singulären Ereignissen beruhen oder strukturell begründet sein. Während singuläre Ereignisse zügig zum Handeln motivieren, avanciert das Erfordernis zum Gegensteuern bei strukturellen Schwierigkeiten zur Herkulesaufgabe. Denn die Geschäftsführung bemerkt das Handlungserfordernis zumeist erst spät und setzt allzu oft auf die eigenen Fähigkeiten, die Krise zu bewältigen.
Nach unserer Erfahrung bedarf es im Umfeld einer sich abzeichnenden oder bereits eingetretenen unternehmerischen Krise höchst unterschiedlicher Beratungsansätze. Die Zeit des Handelns ist meist sehr kurz. Auf dem Spiel steht nicht weniger als die Existenz des Unternehmens und oft vieler, die an ihm als stakeholder gebunden sind.
Unternehmensgründung / Umwandlung
Kern der gesellschaftsrechtlichen Beratung ist die Begleitung bei der Gründung von Gesellschaften.
Hierzu zählen vorrangig
- Entwurf von Gesellschaftsverträgen
- Nachfolgeplanung
- Regelung der Geschäftsbeziehungen zwischen Gesellschaft und Geschäftsführung
- Berücksichtigung familien- und erbrechtlicher Besonderheiten
Neben den vorgenannten Besonderheiten aus den Bereichen des Familien- und Erbrechts hat das Steuerrecht in der Praxis den größten Einfluß auf die gesellschaftsrechtliche Ausgestaltung der unternehmerischen Tätigkeit. Dies beginnt mit der Wahl der Rechtsform, in der die Tätigkeit ausgeübt werden soll und beeinflußt auch die Rechtsbeziehungen der Geschäftsführung zur Gesellschaft nachhaltig.
Diese Perspektive wird ihrem Stellenwert entsprechend besondere Berücksichtigung in der Gestaltungsberatung finden.