Unsere Steuerkanzlei bietet Steuerberatung und betriebswirtschaftliche Beratung für Unternehmen und Einzelunternehmer, Freiberufler und Privatpersonen
Team der Kanzlei
Steuerberater 2
Leistungsübersicht
Kenn´ma. Könn´ma. Komma.
Zu einer umfassenden und guten steuerlichen Beratung gehört für uns neben dem bestmöglichen steuerlichen Ergebnis auch Ihr gutes Bauchgefühl. Hinter unserer Dienstleistung stehen nicht nur Berater, sondern Menschen, die sich gerne Zeit für Sie nehmen, zuhören und versuchen die passende Lösung zu finden. Eine offene Kommunikation der erforderlichen Tätigkeiten, des Mandatsverhältnisses und des Honorars soll dazu beitragen, dass die „Chemie“ stimmt und dass ein gegenseitiges Vertrauen die Grundlage unserer Gespräche bildet.
Um Ihnen eine ganzheitliche Betreuung bieten zu können, kooperieren wir außerdem mit Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Notaren. Sollte es Ihre Situation erfordern, können wir Ihnen unkompliziert einen entsprechenden Ansprechpartner vermitteln.
Lernen Sie uns kennen! Wir freuen uns auf Sie.
Themen der Kanzlei
Jahresabschluss
Das wichtigste Instrument in der Außenkommunikation Ihres Unternehmens ist der Jahresabschluss. Unter Berücksichtigung der durch das Gesetz vorgegebenen unterschiedlichen Größenklassen erstellen wir den handelsrechtlichen Jahresabschluss mit allen erforderlichen Anlagen wie Anhang und Lagebericht und reichen ihn zur Veröffentlichung oder Hinterlegung beim elektronischen Bundesanzeiger ein. Selbstverständlich erstellen wir auch die Handelsbilanz und ggf. abweichende Steuerbilanz mit allen erforderlichen Anlagen als E-Bilanz in der benötigten Taxonomie und übermitteln diese elektronisch an das Finanzamt.
Betriebliche Steuererklärungen
Unter betrieblichen Steuererklärungen versteht man alle Steuererklärungen und Steueranmeldungen, die ein Unternehmen oder den Betrieb eines Steuerpflichtigen betreffen. Je nach Rechtsform Ihres Unternehmens fallen darunter die
- Körperschaftsteuererklärung
- Gewerbesteuererklärung
- Umsatzsteuererklärung
- Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung
- Umsatzsteuervoranmeldungen
- Kapitalertragsteueranmeldungen
- Lohnsteueranmeldung
- Anmeldungen des Steuerabzugs für beschränkt Steuerpflichtige nach § 50a EStG
und ggf. weitere.
Wir erstellen für Sie alle notwendigen betrieblichen Steuererklärungen und Steueranmeldungen. Für Einzelunternehmer erstellen wir die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) und auf Wunsch selbstverständlich auch die private Einkommensteuererklärung.
Finanz- und Lohnbuchführung und Zahlungsverkehr
Egal ob In-House-Lösungen oder externe Buchhaltung – für Finanz- und Lohnbuchführung sind wir ein kompetenter Partner.
Eine sorgfältige Finanzbuchführung ist ein bedeutender Grundstein für die Steuerung und Überwachung eines Unternehmens. Die betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA), die darauf aufbaut, liefert wichtige Zahlen für Ihr Unternehmen und dient zum einen intern als Basis für strategische Entscheidungen. Zum anderen ist die BWA unabdingbar in der Kommunikation Ihres Unternehmenserfolgs und wird deshalb oft als Grundlage für Gespräche mit Banken oder Lieferanten genutzt. Gerne nehmen wir uns die Zeit, Ihnen die wichtigsten Kennzahlen zu erläutern. Lohnbuchführung und Beratungsleistungen im Zusammenhang mit Lohn und Baulohn. Auch im Bereich Lohn setzen wir auf digitale Prozesse und digitalen Datenaustausch. Mit der Plattform Arbeitnehmer Online stellen wir Ihren Mitarbeitern alle Lohndokumente in einer zugriffsgeschützten, digitalen Umgebung zur Verfügung.
Außenprüfung, Einspruchs- und Klageverfahren
Als Steuerberater sind wir Ihr Vertreter gegenüber den Finanzbehörden und -gerichten. Deshalb besteht auch bei einer anstehenden Betriebsprüfung kein Grund für Aufregung. Bei einer steuerlichen Außenprüfung wird grundsätzlich in beide Richtungen geprüft, sowohl zu Ihren Gunsten als auch Ungunsten. Die Steuerkanzlei KOMMA steht Ihnen dabei beratend zur Seite und unterstützt Sie z. B. bei der Aufbereitung von Unterlagen und der Stellungnahme zu Fragen des Außenprüfers, insbesondere wenn es um die fachliche Würdigung von steuerlichen Sachverhalten geht. Natürlich nehmen wir auch an Besprechungen mit dem Prüfer teil. In vielen Fällen ist es sogar sinnvoll, dass die Außenprüfung nicht in Ihrem Betrieb, sondern in unseren Kanzleiräumen stattfindet.
Gründungsberatung
Als Gründer wollen Sie sich darauf konzentrieren, Ihr Unternehmen am Markt zu etablieren, Kunden zu gewinnen und gute Beziehungen zu Lieferanten und Geschäftspartnern aufzubauen. Doch besonders in der Anfangsphase gibt es eine Reihe wichtiger rechtlicher und administrativer Tätigkeiten, um die sich bereits frühzeitig gekümmert werden muss. Als Steuerberater begleiten wir Sie beim gesamten Gründungsprozess, sei es bei der Errichtung einer Gesellschaft oder beim Start in die Selbständigkeit. Nur wenn wir von Beginn an in Ihr Gründungsvorhaben eingebunden sind, haben wir die Möglichkeit, Sie bei bestimmten Fragestellungen zu beraten, z.B. wenn es darum geht, die passende Rechtsform für Ihr Geschäft zu finden oder ob sich die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung für Sie lohnt.
Rechtsberatung (in Kooperation)
Mithilfe unserer Kooperationspartner unterstützen wir Sie mit einer an Ihren Bedürfnissen orientierten Rechtsberatung. Für Unternehmen können in rechtlicher Hinsicht übernommen werden:
- Gestalten und Prüfen aller für Unternehmen relevanten Verträge (Handels- und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht, Vertriebs- und Lieferverträge, AGB)
- Forderungsmanagement vom Mahnschreiben bis zur Zwangsvollstreckung
- Gestaltung von Erbfolgekonzepten (Testamente, vorweggenommene Erbfolge, Erbverträge), Erbscheinverfahren, Testamentsvollstreckung, Erbstreitigkeiten
Einkommensteuererklärung
Gleich, ob Geschäftsführer, leitender Angestellter oder Rentner – wir erstellen Ihre Einkommensteuererklärung auf Basis Ihrer Belege.
Erbschaft- und Schenkungsteuererklärung
In unserer Kanzlei unterstützen wir Sie bei der Erstellung von Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen und nehmen die Bewertung von Grund- und Betriebsvermögen vor.
Gestaltungsberatung
Zu unserem Kerngeschäft zählt neben der laufenden Steuerberatung auch fachliche Beratung zu steuerlichen Einzelfragen. Diese beinhaltet z.B. die Planung und Berechnung der Steuerauswirkung von Investitionsalternativen, die Ausführung betriebswirtschaftlicher Auswertungen und die Erstellung von qualifizierten Gutachten zu ausgewählten steuerlichen Einzelfragen.