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KESSLER Rechtsanwälte Steuerberater Notare

Traditionsreiche Kanzlei mit Schwerpunkten in der Unternehmensnachfolge, Merger & Acquisitions sowie der privaten Vermögensplanung.

Team der Kanzlei

Steuerberater 4

Rechtsanwälte 11

Mitarbeiter35

Leistungsübersicht

KESSLER vereint Steuerberater, Rechtsanwälte und Notare in Bremen. Wir beraten Unternehmen, Unternehmer und Privatpersonen insbesondere zu Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Unternehmensnachfolge, Umstrukturierungen sowie privater Vermögensnachfolge.

KESSLER ist eine interdisziplinäre Kanzlei in Bremen mit Steuerberatern, Rechtsanwälten und Notaren. Wir beraten mittelständische Unternehmen, Familienunternehmen, Unternehmer, Gesellschafter und Privatpersonen in steuerlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Fragestellungen.

Unsere Schwerpunkte liegen im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht insbesondere bei Unternehmensnachfolgen, Umstrukturierungen, Umwandlungen und Holdingstrukturen sowie bei Unternehmenskäufen und Unternehmensverkäufen. Darüber hinaus beraten wir zu Immobilienvermögen, Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie zur privaten Vermögensnachfolge.

Durch die enge Zusammenarbeit von Steuerberatung, Rechtsberatung und Notariat verbinden wir steuerliche und rechtliche Aspekte frühzeitig und begleiten unsere Mandanten umfassend bei unternehmerischen und privaten Entscheidungen.

Themen der Kanzlei

Unternehmensnachfolge

Die Unternehmensnachfolge ist ein zentraler Beratungsschwerpunkt unserer Kanzlei. Wir begleiten insbesondere mittelständische und familiengeführte Unternehmen sowie deren Gesellschafter bei der steuerlich und rechtlich optimalen Gestaltung der Nachfolge.

Unsere Beratung umfasst die familieninterne Unternehmensübertragung durch Schenkung oder Erbschaft ebenso wie die Übertragung an Mitgesellschafter, Mitarbeiter oder externe Erwerber sowie den Unternehmensverkauf.

Schwerpunkte sind insbesondere Erbschaft- und Schenkungsteuer, Unternehmensbewertung, vorweggenommene Erbfolge, Übertragung von Gesellschaftsanteilen, Holding- und Umstrukturierungsmodelle sowie die Abstimmung der Unternehmensnachfolge mit dem privaten Vermögen.

Als interdisziplinäre Kanzlei verbinden wir Steuerberatung und Rechtsberatung und begleiten den gesamten Nachfolgeprozess aus einer Hand.

Vermögensnachfolge & private Vermögensübertragung

Wir beraten Privatpersonen und Familien bei der steuerlich vorausschauenden Übertragung von Vermögen auf die nächste Generation. Im Mittelpunkt stehen dabei insbesondere Immobilienvermögen, Kapitalvermögen sowie Beteiligungen außerhalb einer klassischen Unternehmensnachfolge.

Wir entwickeln individuelle Gestaltungskonzepte für Schenkungen und vorweggenommene Erbfolgen und berücksichtigen dabei persönliche Freibeträge, steuerliche Bewertungsfragen, Nießbrauchs- und Wohnrechtsgestaltungen sowie eine sinnvolle zeitliche Staffelung von Vermögensübertragungen.

Ziel ist es, Vermögen langfristig zu sichern, steuerliche Belastungen zu reduzieren und gleichzeitig die wirtschaftliche Absicherung der übertragenden Generation angemessen zu berücksichtigen.

Schwerpunkte: Vermögensnachfolge · Schenkungsteuer · Erbschaftsteuer · vorweggenommene Erbfolge · Immobilienübertragung · Nießbrauch · Vermögensübertragung

Umstrukturierungen & Unternehmensstrukturen (z.B. Holding-Strukturen)

Wir beraten Unternehmen und Gesellschafter bei steuerlichen und gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierungen sowie bei der Neuordnung bestehender Unternehmens- und Vermögensstrukturen.

Hierzu gehören insbesondere die Errichtung oder Anpassung von Holding-Strukturen, die Trennung und Zusammenführung von Geschäftsbereichen, die Neuordnung von Beteiligungsverhältnissen sowie Gestaltungen im Zusammenhang mit umfangreichem Immobilienvermögen.

Im Mittelpunkt steht eine Struktur, die zu den wirtschaftlichen Zielen des Unternehmens und seiner Gesellschafter passt und zugleich steuerlich tragfähig gestaltet ist. Durch die enge Zusammenarbeit zwischen Steuerberatern, Rechtsanwälten und Notaren können wir auch die gesellschaftsrechtlich und notariell erforderlichen Umsetzungsschritte unmittelbar begleiten.

Schwerpunkte: Umstrukturierung · Holdingstruktur · Unternehmensgruppe · Beteiligungsstruktur · Immobilienvermögen · Gesellschaftsrecht · Umwandlung

Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer spielt nicht nur beim klassischen Grundstückskauf eine Rolle, sondern auch bei gesellschaftsrechtlichen Veränderungen und Umstrukturierungen. Wir beraten Unternehmen, Gesellschafter und Investoren umfassend zu grunderwerbsteuerlichen Fragestellungen.

Ein besonderer Fokus liegt auf Anteilserwerben und Share Deals, Veränderungen im Gesellschafterbestand von Personen- und Kapitalgesellschaften, Umstrukturierungen, Einbringungen sowie Grundstücksübertragungen innerhalb von Unternehmens- und Familienstrukturen. Dabei prüfen wir insbesondere mögliche Steuerbelastungen, Befreiungs- und Begünstigungstatbestände sowie bestehende Anzeige- und Erklärungspflichten.

Durch die enge Zusammenarbeit von Steuerberatern und Rechtsanwälten können steuerliche und gesellschaftsrechtliche Aspekte frühzeitig aufeinander abgestimmt werden.

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Recht und Steuern

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KESSLER Rechtsanwälte Steuerberater Notare

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