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Koch, Bolz, Timm, Anders & von Heyer Steuerberater PartG mbB

Ihre Steuerberater digital und persönlich in Kiel und Gettorf

Team der Kanzlei

Steuerberater 5

Mitarbeiter19

Leistungsübersicht

Ihre Steuerberater.digital Koch, Bolz, Timm, Anders & von Heyer Steuerberater PartG mbB

Ihre Steuerberater.digital Koch, Bolz, Timm, Anders & von Heyer Steuerberater PartG mbB

Wir engagieren uns für Ihre Interessen bei der Steuererklärung:

  • bestmögliche Steuer-Expertise
  • individuelle Steuer- und Unternehmens-Beratung
  • persönliche Ansprechpartner
  • zuverlässig & termintreu
  • hoher Datenschutzstandard
  • moderne, digitale Steuer-Kanzlei
  • internes Qualitätsmanagement

Nachhaltig, zuverlässig & vertraulich: als Steuerberater setzen wir uns für die wirtschaftlichen Interessen unserer Mandanten ein. Mit unserer Beratungskompetenz unterstützen wir Privatpersonen, Freiberufler, Selbstständige und Unternehmer – insbesondere im Handwerk – bei der Steuererklärung an unseren Standorten in Kiel und Gettorf.

Themen der Kanzlei

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Online Buchführung / Digitale Buchhaltung

Digitale Buchführung, Buchhaltung online machen und adé Pendelordner?

Hier sind Sie richtig!

Eine gute Entscheidung von Ihnen, sich mit den Themen digitale Buchhaltung, Buchhaltung online und papierlose digitale Belege zu beschäftigen.

Einer der wichtigsten Aspekte ist der Wechsel von Papierbelegen zu digitalen Belegen. Denn eine zeitsparende Alternative zum üblichen Austausch der physikalischen Pendelordner der Buchhaltungsunterlagen ist die digitale Belegverwaltung.

Wie das genau geht und wie wir Sie dabei unterstützen erklären wir Ihnen gerne.

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Steuerberatung für Unternehmen und Freiberufler

Wenn Sie die Finanzströme in Ihrem Betrieb nicht aus dem Auge verlieren möchten, wenn Gewinn- und Verlustrechnungen die aussagekräftige Basis sein sollen, die Sie gegenüber Kapitalgebern, Banken und Steuerbehörden immer gut aussehen lassen, dann kommen Sie um eine professionelle Finanzbuchhaltung nicht herum. Eine zeitnahe Dokumentation und Auswertung des Rechnungswesens ist in der heutigen Zeit für ein Unternehmen ein wesentliches Steuerungsmodul, unabhängig von der Betriebsgröße. Wir sehen unsere Stärken nicht nur in einer umfänglichen Beratung zum Thema Steuern, sondern können gerade kleinen und mittleren Unternehmen mit unseren Leistungen in der Lohnbuchführung und Finanzbuchhaltung vorteilhaft unter die Arme greifen. Mit einer genauen Auswertung der laufenden Geschäftsvorfälle in Ihrem Unternehmen lassen sich zum Beispiel schlüssige Aussagen zu den aktuellen betriebswirtschaftlichen Tendenzen eines Geschäftsjahres treffen:

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Steuerberater für Handwerker, Bauunternehmer, ..

Als Handwerksbetrieb müssen Sie zusätzlich zu den allgemeinen steuerlichen Vorschriften noch diverse Spezialvorschriften beachten. Wir betreuen seit Jahren Bauunternehmer, Firmen im Baugewerbe sowie kleine und mittlere Handwerksbetriebe verschiedener Gewerke in Sachen Steuern und unterstützen sie bei dieser komplexen Herausforderung. Neben der laufenden Buchhaltung und der Lohnabrechnung stehen wir Ihnen bei Fragen zu Finanzierungen, der Liquiditätsplanung oder bei Investitionen zur Seite. Des Weiteren beraten wir auch bei der Veräußerung des Betriebes oder bei der Planung der Nachfolgeregelung.

Steuerberatung für Privatpersonen, Rentner, Hauseigentümer, ..

Die Steuererklärung gehört zu jenen Aufgaben, die häufig bis zum letzten Tag aufgeschoben werden. Jedes Jahr verschenken Steuerzahler erhebliche Summen Geldes an „Vater Staat“, Einsparpotentiale durch Steuerentlastungen und berechtigte Ansprüche bleiben dabei auf der Strecke – das sollte nicht sein. In unserem Team engagieren wir uns für Ihre Interessen. Bei der Einkommensteuererklärung arbeiten wir in unseren Kanzleien in Kiel und Gettorf mit verlässlicher Kompetenz in allen Steuerfragen für Ihren Erfolg. Dabei ist unsere Termintreue sprichwörtlich zu nehmen – bleiben Sie also entspannt und vergessen Sie jedweden Zeitdruck! Wenn Sie mehr wissen möchten, rufen Sie uns einfach an oder nehmen Sie mit nachfolgendem Button direkt Kontakt mit uns auf.

Grundsteuererklärung

Das Bundesverfassungsgericht hat die bislang gültige Berechnung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Deshalb sind im Jahr 2022 alle Immobilien in Deutschland für die Grundsteuer neu zu bewerten. Dazu muss jeder Immobilienbesitzer bis 31.10.2022 digital an das Finanzamt eine Feststellungserklärung zur Ermittlung des Grundstückswerts übermitteln.

Gerne können wir die Abgabe der Erklärung für Sie als Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, Eigentumswohnungen sowie von unbebauten Grundstücken übernehmen, auch wenn Sie ansonsten nicht Mandant in unserer Kanzlei sind.

3 Sprachen

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Englisch
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KONTAKT

Koch, Bolz, Timm, Anders & von Heyer Steuerberater PartG mbB

Ringstraße 50
24103 Kiel
Deutschland

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