Unsere Steuerkanzlei bietet Steuerberatung und betriebswirtschaftliche Beratung für Unternehmen und Einzelunternehmer, Freiberufler und Privatpersonen
Team der Kanzlei
Steuerberater 3
Mitarbeiter20
Leistungsübersicht
Die angenehmsten Partner für das unangenehmste Thema der Welt
In unserer inhabergeführten Steuerberatung — mit Niederlassungen in München, Haar und Wolfratshausen — beraten wir Unternehmen und Einzelunternehmer, Freiberufler sowie Privatpersonen zu allen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen.
Jedem unserer Mandanten bieten wir eine proaktive Beratung, vollen Einsatz und fachliches Engagement. Wir beraten mittelständische Unternehmen, junge Start-Ups und Privatpersonen. Als Steuerberater wollen wir für Sie Kompetenz, Transparenz und Sicherheit vereinen.
Ein besonderes Augenmerk legen wir auf die persönliche Zusammenarbeit. Denn so individuell wie Sie sind, ist auch unsere Beratung. Gerne erörtern wir mit Ihnen in einem unverbindlichen Erstgespräch, wie wir Ihnen die bestmögliche Unterstützung bieten können.
Themen der Kanzlei
Erstellung von Jahresabschlüssen
Ein professioneller Jahresabschluss ist Ihre beste Visitenkarte für Banken und Investoren. Für das Unternehmen selbst stellt der Jahresabschluss ein Steuerungswerkzeug dar, welches für weitere Planung und Investitionen unabdingbar ist.
Unabhängig von der Unternehmensform (GmbH, GmbH & Co. KG, GbR, OHG, Einzelunternehmen etc.) bieten wir Ihnen rund um das Thema „Jahresabschluss und Buchhaltung“ folgende Leistungen:
Erstellung von Jahresabschlüssen
Veröffentlichung von Jahresabschlüssen
E‑Bilanz
Durchführung der laufenden Buchhaltung durch qualifizierte Fachkräfte
Erstellung aller unternehmensbezogenen Steuererklärungen durch einen Steuerberater
Betriebliche Steuererklärungen
Je nach Rechtsform Ihres Unternehmens erstellen wir folgende Steuererklärungen und Anmeldungen für Ihr Unternehmen:
Körperschaftsteuererklärung
Gewerbesteuererklärung
Umsatzsteuererklärung
Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung
Umsatzsteuervoranmeldungen
Kapitalertragsteueranmeldungen
Lohnsteueranmeldungen
Anmeldungen des Steuerabzugs für beschränkt Steuerpflichtige nach § 50a EStG
und ggf. weitere.
Für Einzelunternehmer erstellen wir die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG (Einnahmen-Überschuss-Rechnung). Aufgrund der Verzahnung des betrieblichen und privaten Bereichs bei Personengesellschaften sowie bei Gesellschaftern/Geschäftsführern einer GmbH, erstellen wir auf Wunsch selbstverständlich auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.
Finanz- und Lohnbuchführung
Nur mithilfe verlässlicher Zahlen können Sie Ihr Unternehmen steuern. Eine professionelle Finanzbuchhaltung ist nicht nur eine gesunde Grundlage für den Jahresabschluss und die Erstellung der Steuererklärungen, sondern bietet weitere wichtige Auswertungen, die Ihnen als Steuerungsinstrument zur Verfügung stehen. Gleich ob Sie freiwillig eine Finanzbuchhaltung führen möchten, oder vom Finanzamt verpflichtet wurden – als Steuerberater erstellen wir Ihre Finanzbuchführung unkompliziert und professionell.
Mit der ersten Neueinstellung eines Mitarbeiters benötigen Sie eine professionelle Lohn- und Gehaltsbuchhaltung — auch Start-Ups und sehr kleine Betriebe kommen nicht an einer Lohnbuchführung vorbei. Unsere Steuerkanzlei bietet zuverlässige Lohn- und Gehaltsbuchhaltung für Unternehmen aller Größenklassen und Branchen. Auch für die Baubranche übernehmen wir als Steuerberater die Abwicklung von Baulohn.
Einkommensteuererklärung
Sie sind Geschäftsführer, Arbeitnehmer, Angestellter, Beamter, Rentner, Pensionär? Sie vermieten eine Wohnung, ein Haus oder sogar mehrere Ferienwohnungen? Sie haben Kapitaleinkünfte, ausländische Einkünfte, waren teilweise beschränkt steuerpflichtig? Sie möchten sich mit Ihrer Einkommensteuererklärung nicht selbst auseinandersetzen? Dann sind Sie bei uns herzlich willkommen.
Wir können Sie weder von der Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung befreien, noch von der Steuerbelastung und unseren Gebührenrechnungen. Aber durch fachkundige Unterstützung und einen hohen Serviceanspruch unsererseits versuchen wir Sie nach Möglichkeit zu entlasten.
Erbschaft- und Schenkungsteuererklärung
In unserer Kanzlei unterstützen wir Sie bei der Erstellung von Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen und nehmen die Bewertung von Grund- und Betriebsvermögen vor. Sowohl die Erbschaftsteuer als auch die Schenkungsteuer werden nach Steuerklassen erhoben. Diese richten sich nach dem jeweiligen Verhältnis des Erwerbers (Erbe oder Beschenkter) zum Erblasser bzw. Schenker.
