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Komma & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbH

Unsere Steuerkanzlei bietet Steuerberatung und betriebswirtschaftliche Beratung für Unternehmen und Einzelunternehmer, Freiberufler und Privatpersonen

Team der Kanzlei

Steuerberater 3

Mitarbeiter20

Leistungsübersicht

Die angenehmsten Partner für das unangenehmste Thema der Welt

Komma & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbH

In unserer inha­ber­ge­führten Steu­er­be­ra­tung — mit Nie­der­las­sungen in Mün­chen, Haar und Wolfrats­hausen — beraten wir Unter­nehmen und Ein­zel­un­ter­nehmer, Frei­be­rufler sowie Pri­vat­per­sonen zu allen steu­er­li­chen und betriebs­wirt­schaft­li­chen Fra­ge­stel­lungen.

Jedem unserer Man­danten bieten wir eine pro­ak­tive Bera­tung, vollen Ein­satz und fach­li­ches Enga­ge­ment. Wir beraten mit­tel­stän­di­sche Unter­nehmen, junge Start-Ups und Pri­vat­per­sonen. Als Steu­er­be­rater wollen wir für Sie Kom­pe­tenz, Trans­pa­renz und Sicher­heit ver­einen.

Ein beson­deres Augen­merk legen wir auf die per­sön­liche Zusam­men­ar­beit. Denn so indi­vi­duell wie Sie sind, ist auch unsere Bera­tung. Gerne erör­tern wir mit Ihnen in einem unver­bind­li­chen Erst­ge­spräch, wie wir Ihnen die best­mög­liche Unter­stüt­zung bieten können. ­

Themen der Kanzlei

Erstellung von Jahresabschlüssen

Ein pro­fes­sio­neller Jah­res­ab­schluss ist Ihre beste Visi­ten­karte für Banken und Inves­toren. Für das Unter­nehmen selbst stellt der Jah­res­ab­schluss ein Steue­rungs­werk­zeug dar, wel­ches für wei­tere Pla­nung und Inves­ti­tionen unab­dingbar ist.

Unab­hängig von der Unter­neh­mens­form (GmbH, GmbH & Co. KG, GbR, OHG, Ein­zel­un­ter­nehmen etc.) bieten wir Ihnen rund um das Thema „Jah­res­ab­schluss und Buch­hal­tung“ fol­gende Leis­tungen:

  • Erstel­lung von Jah­res­ab­schlüssen

  • Ver­öf­fent­li­chung von Jah­res­ab­schlüssen

  • E‑Bilanz

  • Durch­füh­rung der lau­fenden Buch­hal­tung durch qua­li­fi­zierte Fach­kräfte

  • Erstel­lung aller unter­neh­mens­be­zo­genen Steu­er­erklä­rungen durch einen Steu­er­be­rater

Betriebliche Steuererklärungen

Je nach Rechts­form Ihres Unter­neh­mens erstellen wir fol­gende Steu­er­erklä­rungen und Anmel­dungen für Ihr Unter­nehmen:

  • Kör­per­schaft­steu­er­erklä­rung

  • Gewer­be­steu­er­erklä­rung

  • Umsatz­steu­er­erklä­rung

  • Erklä­rung zur geson­derten und ein­heit­li­chen Gewinn­fest­stel­lung

  • Umsatz­steu­er­vor­anmel­dungen

  • Kapi­tal­ertrag­steu­er­an­mel­dungen

  • Lohn­steu­er­an­mel­dungen

  • Anmel­dungen des Steu­er­ab­zugs für beschränkt Steu­er­pflich­tige nach § 50a EStG

und ggf. wei­tere.

Für Ein­zel­un­ter­nehmer erstellen wir die Gewinn­ermitt­lung nach § 4 Abs. 3 EStG (Ein­­nahmen-Über­­­schuss-Rech­­nung). Auf­grund der Ver­zah­nung des betrieb­li­chen und pri­vaten Bereichs bei Per­so­nen­ge­sell­schaften sowie bei Gesellschaftern/Geschäftsführern einer GmbH, erstellen wir auf Wunsch selbst­ver­ständ­lich auch die pri­vate Ein­kom­men­steu­er­erklä­rung der Gesellschafter.

Finanz- und Lohnbuchführung

Nur mit­hilfe ver­läss­li­cher Zahlen können Sie Ihr Unter­nehmen steuern. Eine pro­fes­sio­nelle Finanz­buch­hal­tung ist nicht nur eine gesunde Grund­lage für den Jah­res­ab­schluss und die Erstel­lung der Steu­er­erklä­rungen, son­dern bietet wei­tere wich­tige Aus­wer­tungen, die Ihnen als Steue­rungs­in­stru­ment zur Ver­fü­gung stehen. Gleich ob Sie frei­willig eine Finanz­buch­hal­tung führen möchten, oder vom Finanzamt ver­pflichtet wurden – als Steu­er­be­rater erstellen wir Ihre Finanz­buch­füh­rung unkom­pli­ziert und pro­fes­sio­nell.

Mit der ersten Neu­ein­stel­lung eines Mit­ar­bei­ters benö­tigen Sie eine pro­fes­sio­nelle Lohn- und Gehalts­buch­hal­tung — auch Start-Ups und sehr kleine Betriebe kommen nicht an einer Lohn­buch­füh­rung vorbei. Unsere Steu­er­kanzlei bietet zuver­läs­sige Lohn- und Gehalts­buch­hal­tung für Unter­nehmen aller Grö­ßen­klassen und Bran­chen. Auch für die Bau­branche über­nehmen wir als Steu­er­be­rater die Abwick­lung von Bau­lohn.

Einkommensteuererklärung

Sie sind Geschäfts­führer, Arbeit­nehmer, Ange­stellter, Beamter, Rentner, Pen­sionär? Sie ver­mieten eine Woh­nung, ein Haus oder sogar meh­rere Feri­en­woh­nungen? Sie haben Kapi­tal­ein­künfte, aus­län­di­sche Ein­künfte, waren teil­weise beschränkt steu­er­pflichtig? Sie möchten sich mit Ihrer Ein­kom­men­steu­er­erklä­rung nicht selbst aus­ein­an­der­setzen? Dann sind Sie bei uns herz­lich will­kommen.

Wir können Sie weder von der Ver­pflich­tung zur Abgabe der Steu­er­erklä­rung befreien, noch von der Steu­er­be­las­tung und unseren Gebüh­ren­rech­nungen. Aber durch fach­kun­dige Unter­stüt­zung und einen hohen Ser­vice­an­spruch unse­rer­seits ver­su­chen wir Sie nach Mög­lich­keit zu ent­lasten.

Erbschaft- und Schenkungsteuererklärung

In unserer Kanzlei unter­stützen wir Sie bei der Erstel­lung von Erb­­schaft- und Schen­kung­steu­er­erklä­rungen und nehmen die Bewer­tung von Grund- und Betriebs­ver­mögen vor. Sowohl die Erb­schaft­steuer als auch die Schen­kung­steuer werden nach Steu­er­klassen erhoben. Diese richten sich nach dem jewei­ligen Ver­hältnis des Erwer­bers (Erbe oder Beschenkter) zum Erb­lasser bzw. Schenker.

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Haimhauserstr. 5
80802 München
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