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Lankes & Postertz Steuerberater PartG mbB

Unsere Methode: Ihre Situation verstehen. Probleme frühzeitig erkennen und in Lösungen umwandeln.

Team der Kanzlei und Kooperationen

Steuerberater 5

Rechtsanwälte *2

Wirtschaftsprüfer *1

Mitarbeiter20

* Kooperationen: 2 RA, 1 WP

Leistungsübersicht

Ihre Steuerberater in Schwalmtal und Viersen

Ihre Steuerberater in Schwalmtal und Viersen

Themen der Kanzlei

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Leistungen und Tätigkeitsbereiche

Unsere Leistungen und Tätigkeitsbereiche richten sich an kleine und mittelständische Unternehmen sowie Privatpersonen und beinhalten die mandatsbezogene Bearbeitung sämtlicher anfallender steuerlicher sowie betriebswirtschaftlicher Sachverhalte. Wir begleiten unsere Mandanten als Partner in sämtlichen Geschäfts- und Lebenslagen.

Hierbei steht grundsätzlich die optimale Ausnutzung Ihrer steuerlichen Rechte und die Erfüllung Ihrer steuerrechtlichen und wirtschaftsrechtlichen Pflichten im Fokus.

Durch den Einsatz modernster EDV-Technik und DATEV-Anwendungen, die wir mandantenoptimiert einsetzen können, erreichen wir ein hohes Maß an Effizienz.

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Steuerberatung zu den Themen Erben und Schenken

Gerade zu Zeiten des sich permanent ändernden Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts ist eine wohlüberlegte und vorausschauende Planung der Vermögens- und Unternehmensnachfolge erforderlich, um unnötige Steuerzahlungen zu vermeiden.

Denn durch rechtzeitige und gezielte Übertragungen unter Ausnutzung der Freibeträge lassen sich oftmals spätere Steuerzahlungen signifikant reduzieren.

Wir unterstützen Sie im Rahmen dieser Planung und erstellen die hierzu erforderlichen Berechnungen sowie notwendigen Steuererklärungen.

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Steuerberatung für Existenzgründer

Beim Schritt in die Selbständigkeit, ob Neugründung, Übernahme oder Umstrukturierung und Vergrößerung eines bestehenden Unternehmens, unterstützen wir Sie mit Kompetenz, Erfahrung und Engagement bei der Verwirklichung Ihrer Ziele.

• Mitwirkung bei Unternehmenskonzepten

• Rechtsformwahl unter Beachtung von haftungsrechtlichen und steuerrechtlichen Gesichtspunkten

• Tragfähigkeitsbescheinigung für Gründungszuschüsse

• Erstellung und Mitwirkung bei Finanzplanungen

• Finanzierungsberatung

Welche Ziele wollen Sie verwirklichen?

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Finanzbuchhaltung - classic

Für uns steht die unterjährige betriebswirtschaftliche Beratung unserer Mandanten im Vordergrund. Nur so können wir Ihre wirtschaftliche Situation zeitnah analysieren und an Ihren Zielen arbeiten. Als Basis hierfür sowie für den Jahresabschluss dient die laufende Finanzbuchhaltung.

• Einrichtung und Organisation Ihrer Buchhaltung

• Periodische Erstellung Ihrer Buchhaltung sowie von aussagefähigen betriebswirtschaftlichen Auswertungen, auch unter Einsatz von speziellen Branchenlösungen

• Führung der Offenen-Posten-Buchhaltung und auf Wunsch Erledigung des Mahnwesens sowie Zahlungsverkehrs

• Einführung einer Kostenrechnung

Zusätzlich bieten wir Ihnen die Möglichkeit, bei einzelnen Bearbeitungsschritten mitzuwirken. Hierzu bedienen wir uns verschiedener DATEV-Lösungen.

Auf Wunsch kann die Bearbeitung Ihrer Buchhaltung auch digital erfolgen ohne das übliche Zusenden der Buchhaltungsbelege. Mehr Informationen unter: DATEV-Lösung Unternehmen online

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Finanzbuchhaltung - digital

Wir übernehmen Ihre gesamte Finanzbuchhaltung und sorgen für Kosteneffizienz und verbesserte Qualität. Sie übermitteln uns die Belege Ihres Unternehmens per Scanner und nutzen die Vorteile des digitalen Belegaustausches:

• Einfache Einrichtung ohne aufwendige Zusatzprogramme

• Sichere und verschlüsselte Übertragung der Daten

• Unverzügliche Bearbeitung durch unsere Fachkräfte

• Zeitersparnis, da Transport der Belege entfällt, somit Verbleib der Originalbelege im Unternehmen

• Betriebswirtschaftliche Auswertungen sowie übermittelte Belege und Kennzahlen stehen Ihnen jederzeit und überall zur Verfügung

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Jahresabschluss

Ein entscheidender Aktivposten für Ihre Bilanz: unsere Erfahrung.

Das Einzige, was in der Steuergesetzgebung dauerhaft ist, ist der Wandel. Gesetze und Verordnungen ändern sich immer schneller. Wir beobachten die Entwicklungen für unsere Mandanten sehr sorgfältig und reagieren dementsprechend rasch, damit Sie nachhaltig steuerliche Vorteile genießen. Und Ihre Wettbewerbsfähigkeit steigern. Reden wir darüber, was wir für Sie tun können.

• Erstellung von Jahresabschlüssen

• Erstellung von Einnahmen-Überschussrechnungen

• Sonderbilanzen (Eröffnungs- bzw. Gründungsbilanzen, Auseinandersetzungsbilanzen, Schlussbilanzen)

Auf Basis des Jahresabschlusses erstellen wir alle erforderlichen Steuererklärungen.

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Lohn- & Gehaltsbuchhaltung

Unsere Lohn- und Gehaltsbuchhaltung stellt folgende Services für Sie bereit:

• Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen einschließlich des hierbei anfallenden Bescheinigungswesens

• Baulohn

• Abwicklung von Lohnsteuerprüfungen sowie Prüfungen der Deutschen Rentenversicherung

• Mitwirkung bei Statusfeststellungsverfahren

• Meldungen an die Sozialkassen der Bauwirtschaft, Urlaubskassen, Zusatzversorgungskassen und an die Lohnausgleichskassen

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Steuerberatung - Ihre Steuerberater in Schwalmtal und Viersen bieten Ihnen:

• Beratung im Zusammenhang mit Immobilien

• Umwandlungen / Einbringungen / Verschmelzungen

• Rechtsformwechsel

• Unternehmensplanungen

• Sanierungs- und Krisenberatung

• Unternehmensakquisitionen

• Investitionsentscheidungen bzw. Aufnahme von Krediten / Leasing

• Begleitung bei Betriebsprüfungen

• Beratung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten (Doppelbesteuerungsabkommen)

• Künstlersozialversicherung / Künstlersozialabgabe

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Steuererklärungen - Effiziente und fachlich kompetente Lösungen für Ihre Steuererklärung

• Erstellung von Einkommensteuererklärungen

• Erstellung von betrieblichen Steuererklärungen (Umsatz-, Gewerbe- und Körperschaftsteuererklärungen)

• Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen

• Vorsteuer-Vergütungsanträge

• Anmeldung von Steuerabzugsbeträgen bei ausländischen Steuerpflichtigen (§ 50a EStG)

• Anmeldung der Bauabzugssteuer

• Stromsteuer-Erstattungsanträge

• Bewertung von Grundstücken nach dem Bewertungsgesetz

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Grundsteuerreform

Das Bundesverfassungsgericht hatte die geltende Berechnung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Die daraufhin beschlossene Grundsteuerreform ist ab dem 01.01.2022 relevant und bewirkt ab dem 01.01.2025 eine Neubemessung der Grundsteuer.

Für Wohngrundstücke wird hier ein vereinfachtes Ertragswertverfahren angewendet. Hierfür werden im Wesentlichen statistische Größen bzw. öffentlich zugängliche, pauschalierte Eingangsparameter verwendet, sodass eine Wertermittlung weitgehend automatisiert möglich ist. Wir helfen Ihnen gerne hierbei.

• Erstellung der erforderlichen Bewertung

• Elektronische Übermittlung der Bewertung

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Lankes & Postertz Steuerberater PartG mbB

Amerner Straße 99
41366 Schwalmtal
Deutschland

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