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LAW UNIQ Arbeitsrecht

LAW UNIQ Arbeitsrecht – die top bewertete Beratung im Arbeitsrecht, Beamtenrecht und Betriebsverfassungsrecht. Näher, individueller und spezieller!

Team der Kanzlei und Kooperationen

Steuerberater * 1

Rechtsanwälte 3

Mitarbeiter3

* Kooperationen: 1 StB

Leistungsübersicht

Ihre Experten im Arbeitsrecht

Ihre Experten im Arbeitsrecht

Arbeitsrecht ist in modernen Zeiten sehr komplex. Gerade in und nach der Pandemie wird sich die Arbeitswelt ändern. Hier brauchen Sie Experten an Ihrer Seite, die Sie durch die schwierigen Phasen begleiten. Sei es bei der Prüfung oder Erstellung eines Arbeitsvertrages, Streitigkeiten im Arbeitsverhältnis oder alle Fragen der Beendigung, sei es durch Kündigung oder Aufhebungsvertag. Hier benötigen Sie kluge Ratgeber an Ihrer Seite. Und wir stehen bereit. Wir bieten neben unsere Expertise in Rechtsstreitigkeiten auch die Möglichkeit von Schulungen und Seminaren an, um Sie fit zu machen, für die Herausforderungen, die das Arbeitsrecht bietet. Nutzen Sie unsere Beratung, entweder persönlich in unserer Kanzlei im Herzen von Frankfurt, direkt an der Alten Oper. Oder Sie nutzen die Möglichkeit per Videokonferenz oder Telefon zeitsparend und kontaktlose mit uns zu kommunizieren. Melden Sie sich mit Ihrem persönlichen Problem - wir helfen Ihnen gerne! Ihr Team von LAW UN

Themen der Kanzlei

Arbeitsvertrag

Schon die Erstellung und Prüfung eines Arbeitsvertrages kann komplex sein. Immerhin bindet man sich lange Zeit aneinander. Da sollten alle offenen Fragen gemeinschaftlich gelöst werden, um spätere Probleme zu vermeiden. Melden Sie sich, wenn Ihnen ein Arbeitsvertrag vorgelegt wird oder ein Arbeitsvertrag zu erstellen ist. Wir begleiten Sie in dieser wichtigen Phase Ihres Arbeitslebens.

Kündigung

Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist ein scharfer Einschnitt. Man stellt sich die Frage: wie geht's weiter, wie gehe ich mit dem wirtschaftlichen Nachteil um, finde ich etwas Neues? Wenden Sie sich gleich an unsere Experten, die Sie in dieser aufregenden Phase professionell begleiten und mit Ihnen die optimale Lösung entwickeln. Es kann sich immer lohnen zu prüfen, ob man um seinen Arbeitsplatz kämpft.

Aufhebungsvertrag

Sie haben sich mit Ihrem Arbeitgeber geeinigt, dass Sie das Arbeitsverhältnis gemeinsam und einvernehmlich beenden wollen? Dann geschieht dies in der Regel durch den Abschluss eines Aufhebungsvertrages. Zusätzlich zu dem Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden in einem Aufhebungsvertrag aber häufig auch noch viele weitere Punkte geregelt. Dazu gehören z. B.: Zahlung einer Abfindung, Freistellung, Arbeitszeugnis und die Regelung offener Vergütungsansprüche Als Aufhebungsvertrag ist die einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses. Für den Abschluss eines Aufhebungsvertrages ist es daher erforderlich, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber sich über die Inhalte einig sind. Es kann aber zu weitreichenden Problemen kommen, so dass Sie sich bei der Verhandlung und Abschluss eines Aufhebungsvertrages begleiten lassen sollten. Wir helfen Ihnen gerne!

Betriebsrat

Sie sind Betriebsrat oder wollen einen Betriebsrat gründen? Unsere Experten unterstützen Sie gerne bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Nicht selten ist die Durchsetzung der Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte zwischen Betriebsrat und Geschäftsführung jedoch konfliktgeladen. Nehmen Sie Druck und Emotionen raus und holen Sie sich mit mir einen Anwalt an Ihre Seite. Wir vertreten und schulen Betriebsräte oder Tarifparteien bei der Durchsetzung und Gestaltung Ihrer Rechte – von der Wahl bis zur täglichen Arbeit, von Betriebsvereinbarungen bis zur Beratung bei Interessenausgleich und Sozialplänen. Machen Sie noch heute einen Termin mit uns, um sich Fachleute an die Seite zu holen!

Insolvenz des Arbeitgebers

Ihr Arbeitgeber ist pleite ? Ihr Arbeitgeber ist dann insolvent, wenn er seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommt. Damit ein Insolvenzverfahren eröffnet werden kann, muss eine drohende oder akute Zahlungsunfähigkeit vorliegen oder der Arbeitgeber überschuldet sein. Eines der ersten Anzeichen für eine Insolvenz ist das ausbleibende Gehalt. Ist das bei Ihnen der Fall?

Woher bekommen Sie aber nun Ihr Geld, wenn vom Arbeitgeber aufgrund der Insolvenz keine Zahlungen mehr zu erwarten sind? Dies hängt davon ab, in welchem Stadium der Insolvenz Ihre Vergütungsansprüche entstanden sind. Holen Sie sich unbedingt anwaltliche Hilfe, um beispielsweise Lohnforderungen aus Zeiten vor dem Insolvenzantrag fristgerecht geltend zu machen. Ihre Forderungen aus der Zeit nach der Insolvenzeröffnung werden Masseschulden genannt und sind noch vor den „normalen“ Insolvenzforderungen zu begleichen. Lassen Sie sich unbedingt beraten!

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Wir stehen täglich zwischen 9.00 Uhr und 18.00 Uhr telefonisch zur Verfügung und außerhalb der Öffnungszeiten per E-Mail oder auf unserer Webseite. Dort können Sie auch ganz bequem einen Termin buchen - mit wenigen Klicks. Wir nutzen alle gängigen Möglichkeiten, um Ihnen einen einfachen und schnellen Zugang zu Ihren notwendigen Informationen zu sichern.

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