Ihre digitale Steuerberatung für Unternehmen, Konzerne, Startups und Selbstständige in ganz Deutschland.
Team der Kanzlei und Kooperationen
Steuerberater * 4
Rechtsanwälte *2
Leistungsübersicht
Wir sind Spezialisiert auf Unternehmenssteuerrecht - Vom Start-Up bis zum internationalen Unternehmen
Completax ist eine moderne und innovative Steuerkanzlei, die sich vorgenommen hat, exzellente Steuerberatung für Unternehmer anzubieten. Unser Fokus liegt auf der ganzheitlichen Betreuung von Mandanten in allen Belangen des Unternehmenssteuerrecht und darüber Hinaus.
Durch die Kombination aus fachlicher Expertise und dem Einsatz modernster Tools bieten wir einen einzigartigen Service. Aufgrund unser reinen digitalen Arbeitsweise können wir unsere Dienstleistungen deutschlandweit anbieten.
Gegründet in Regensburg, geprägt durch langjährige Erfahrung – unter anderem bei einer Big4-Gesellschaft in Berlin und Regensburg als Manager und Prokurist.
Themen der Kanzlei

Unternehmenssteuerrecht
Steuerrechtliche Entscheidungen haben weitreichende Auswirkungen auf die Zukunft Ihres Unternehmens. Mit fundierter Expertise im Unternehmenssteuerrecht unterstütze ich Sie dabei, komplexe steuerliche Fragestellungen sicher zu meistern und rechtliche Risiken zu minimieren.
Meine Leistungen im Überblick:
Laufende Compliance für internationale Unternehmen im Bereichen des internationalen Steuerrechts (In- und Outbound) und des Konzernsteuerrechts
Individuelle Steuerberatung: Maßgeschneiderte Lösungen für Ihre Unternehmensstruktur und Geschäftstätigkeit.
Gestaltung und Optimierung: Steuerliche Strategien zur effizienten Planung und Umsetzung (Etablierung von Holding-Strukturen, ertragsteuerlicher Organschaften, internationales Steuerrecht, insbesondere DBA USA Deutschland, Umwandlungen (Einbringungen,(grenzüberschreitende) Verschmelzungen)
Begleitung bei Betriebsprüfungen: Professionelle Unterstützung und Vertretung gegenüber Finanzbehörden.

Jahresabschlusserstellung
Ich unterstütze Sie kompetent neben den Bereichen Steuerberatung und Steuererklärungen auch in der Erstellung Ihres handelsrechtlichen Jahresabschlusses.
Aufgrund meiner über sechsjährigen Erfahrung in einer der vier größten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in Deutschland, bin ich ein versierter Fachmann in den Bereichen der Handelsrecht.
Ich habe große Expertise in der Erstellung von Jahresabschlüssen von Kleinstkapitalgesellschaften bis mittelgroße Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften im Sinne des § 264a HGB.
Für internationale Konzernunternehmen die Ihre Jahresabschluss nach IFRS bzw. US GAAP aufstellen können wir ebenso eine Überleitung zu einem handelsrechtlichen Jahresabschluss durch uns erfolgen.
Die Erstellung erfolgt zusätzlich zu den Verlautbarungen der Bundessteuerberaterkammer nach dem IDW S 7 (03.2021) und wird entsprechend bescheinigt.
