Wirtschaftprüfung und Steuerberatung für den Mittelstand seit 40 Jahren!
Team der Kanzlei
Steuerberater 4
Wirtschaftsprüfer 3
Mitarbeiter17
Wirtschaftprüfung und Steuerberatung für den Mittelstand seit 40 Jahren!
Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung in Warendorf Wir beraten Sie regional und überregional rund um die Themen Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung. Zu unseren Tätigkeiten gehört die Erstellung ihrer persönlichen Einkommensteuererklärung bis hin zur Erbschaftsteuererklärung in Nachlassfällen. Wir stehen Ihnen als zuverlässiger Partner bei der Erstellung Ihrer Lohn- und Finanzbuchhaltung zur Seite. Ebenso unterstützen wir Sie bei der professionellen Erstellung von Zwischen - und Jahresabschlüssen ihres Unternehmens.
Themen der Kanzlei
Umwandlungen
Steuerberatung bei Umwandlungen unter Berücksichtigung des Umwandlungssteuerrechts Wir sind regelmäßig mit der steueroptimierten Umwandlung von Unternehmen, sei es vom Einzelunternehmen hin zur GmbH oder zur GmbH & Co. KG als auch von der GmbH oder GmbH & Co. KG zum Einzelunternehmen betraut. Grund hierfür ist häufig, dass Unternehmen, die bereits seit Jahren bestehen, sich neu strukturieren, sei es um die Haftung zu reduzieren, oder sei es um sich geänderten Gesellschafterstrukturen anzupassen. Wir helfen Ihnen eine im Sinne des Umwandlungssteuerrechts optimierte Umwandlung Ihres Unternehmens zu ermöglichen. Wir stehen Ihnen auch auf diesem Gebiet kompetent und mit der notwendigen Fachkenntnis beratend zur Seite.
Jahresabschlussprüfung für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften sowie Jahresabschlussprüfung für mittelgroße und große Personengesellschaften, Jahresabschlussprüfung kleinerer Konzerne.
Bei gesetzlich vorgeschriebenen oder freiwilligen Jahresabschlussprüfungen wird untersucht, ob die gesetzlich vorgegebenen Rechnungslegungsvorschriften (HGB / IFRS) eingehalten wurden.
Die gesetzliche Abschlussprüfung ist gemäß § 316 HGB, bei allen mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften sowie analog allen mittelgroßen und großen Personengesellschaften im Sinne von § 264a HGB (meist GmbH & Co. KG 'en) durchzuführen. Die betroffenen Gesellschaften sind verpflichtet ihre handelsrechtlichen Jahresabschlüsse durch einen Wirtschaftsprüfer (ggf. auch vereidigten Buchprüfer) entsprechend prüfen zu lassen. Weitere Voraussetzung ist, dass das Qualitätssicherungssystem des Wirtschaftsprüfers nach § 57a WPO überprüft wurde und eine entsprechende Bescheinigung vorliegt.
Prüufungen nach KAGB
Wir sind als Prüfer bei der BaFin registriert und prüfen regelmäßig mittelständische Immobilienfonds nach den Vorschriften des KAGB sowie nach der Kapitalanlage-Prüfungsberichte-Verordnung (KAPrüfbV).