Ich biete Unterstützung in allen steuerlichen Fragen, insbesondere für ... PRIVATPERSONEN + + + FREIBERUFLER + + + KLEINBETRIEBE
Team der Kanzlei
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Themen der Kanzlei
Privatpersonen
Gern helfe ich Ihnen bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung. Einige Unterlagen müssen Sie nicht zusammentragen, denn wir können sie – mit Ihrer Einwilligung – direkt beim Finanzamt für Sie abrufen. Wir bereiten Ihre Steuererklärung vor und senden Ihnen einen Entwurf nebst vorläufiger Steuerberechnung und Hinweisen zu Steuersparpotential zu. Haben Sie Fragen, sprechen wir Ihre Steuererklärung persönlich mit Ihnen durch. Andernfalls geht sie nach Freigabe Ihrerseits einfach und bequem online an das Finanzamt. Wir prüfen Ihren Steuerbescheid und legen – falls erforderlich – Einspruch für Sie ein. Die Höhe unseres Honorars richtet sich nach der Vergütungsverordnung für Steuerberater und ist abhängig von der Höhe und der Zusammensetzung Ihrer Einnahmen / Ausgaben. Arbeitnehmer, Pensionäre oder Rentner müssen regelmäßig mit einer Gebühr zwischen 120 und 500 € für die Erstellung einer Steuererklärung rechnen.
Haben Sie Fragen, sprechen Sie mich gerne an!
Freiberufler un d Kleinbetriebe
Ganz gleich, ob Sie … => nur nebenberuflich selbständig tätig werden möchten, => gleich ganz den Sprung in die Selbständigkeit wagen oder => bereits seit Jahren freiberuflich / gewerblich tätig sind, an der Steuer, den Aufzeichnungs- und Erklärungspflichten kommen Sie nicht vorbei.
Gern begleite ich Sie auf Ihrem Weg in die Selbständigkeit, beantworte Ihre Fragen und gebe konkrete Hilfestellung. Falls gewünscht, rufen wir Ihre Bankdaten direkt über die Rechenzentren ab und verknüpfen diese mit den digital erfassten Belegen. Wir stellen Ihnen – auch individuell auf Sie zugeschnittene – Auswertungen zur Verfügung. Die monatliche Verbuchung ist – je nach Umfang – bereits ab 30 € erledigt, Das Führen von Lohnkonten für Ihre Mitarbeiter (einschließlich aller Meldungen zur Sozialversicherung, der Lohnsteueranmeldungen, …) kostet zumeist etwa 15 € je Mitarbeiter und Monat.
Haben Sie Fragen, sprechen Sie mich gerne an!
Grundsteuer 2022
Aufgrund der Grundsteuerreform ist jede Eigentümerin und jeder Eigentümer eines Grundstücks verpflichtet, eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Feststellungserklärung) elektronisch beim zuständigen Finanzamt einzureichen.
Wir helfen gern bei Erstellung der erforderlichen Feststellungserklärung
Sprechen Sie mich gerne an!