Die Peter Aust Steuerberatung befindet sich im Herzen Bremens direkt an den Wallanlagen.
Team der Kanzlei
Steuerberater 2
Mitarbeiter7
Leistungsübersicht
Hanseatische Kompetenz seit 1973
Die Peter Aust Steuerberatung wurde 1973 von Herrn Peter Aust am Dobben gegründet. Der Umzug an die Wallanlagen erfolgte kurze Zeit später 1975. Seit 1983 firmiert die Kanzlei unter der Peter Aust Steuerberatung Gesellschaft mbH. Als mittelständische Steuerberatung liegt unser fachlicher Schwerpunkt in der gestalterischen und aktiv begleitenden betriebswirtschaftlichen und steuerrechtlichen Beratung. Mit unserem Team begleiten und unterstützen wir Sie bei der Erfüllung sämtlicher Vorgaben seitens des Finanzamts, und erarbeiten mit Ihnen zusammen maßgeschneiderte Lösungen für Ihre betrieblichen und persönlichen Bedürfnisse.
Themen der Kanzlei
Steuerberatung
- Gestaltende Steuerberatung für Unternehmen und natürliche Personen
- Beratung bei der Unternehmensgründung und Unternehmensrechtsform
- Planung und Beratung von Unternehmenskauf bis -nachfolge
- Beratung in Erbschaft- / Schenkungsteuerfragen, Erstellung von entsprechenden Erklärungen
- Prüfung von (Unternehmens-/Grundstücks-) Kaufverträgen, Gesellschaftsverträgen, Testamenten, etc. unter steuerlichen Gesichtspunkten
- Erstellung von Gutachten zu steuerlichen Einzelfragen
Finanzbuchhaltung / Rechnungswesen
- Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung
- Erstellung von betriebswirtschaftlichen Auswertungen und entsprechende betriebswirtschaftliche Beratung
- Erstellung von Umsatzsteuervoranmeldungen und zusammenfassenden Meldungen und deren elektronische Übermittlung
- Hilfe bei der Einhaltung zahlreicher Termine, Regeln und Fristen
Lohnbuchhaltung
- Beratung in Lohnsteuer- und Sozialversicherungsfragen
- Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen
- Meldung an die Sozialversicherungsträger
- Beratung und Information zu Auswertungen gesetzlicher Änderungen
- Hilfe bei der Optimierung des Personaleinsatzes
Jahresabschluss / Steuererklärungen
- Erstellung von Steuererklärungen für Unternehmen und natürliche Personen
- Erstellung von Jahresabschlussberichten und Bilanzen
- Erstellung von Einnahmen-Überschuss-Rechnungen gemäß § 4 Abs. 3 EStG
- Vertretung gegenüber Finanzämtern
- Begleitung von steuerlichen Außenprüfungen