"Als Steuerberater erstelle ich nicht nur Ihre Steuererklärungen sondern lege besonderes Augenmerk auf die Optimierung Ihrer steuerlichen Belastung."
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Steuerberater 1
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Information zur Grundsteuerreform
Ab dem Jahr 2025 gelten neue Regeln für die Grundsteuer. In diesem Zusammenhang bewerten die Finanzämter zum Stichtag 1.1.2022 alle Grundstücke in Deutschland neu. Weitere Informationen zur Grundsteuerreform entnehmen Sie bitte der Informationsbroschüre auf meiner Homepage.
Um die Bewertung durchführen zu können, muss für jedes Grundstück eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts elektronisch per ELSTER eingereicht werden. Dies wird ab 1.7.2022 möglich sein. Letzter Termin für die Abgabe der Erklärung ist der 31.10.2022.
Informationen zu Ihrem Grundbesitz wie Flurnummer, Gemarkung, Gebäudefläche, Wohnfläche und Grundstücksfläche können Sie zum Beispiel Ihrem Grundbuchauszug, der Flurkarte, dem Kaufvertrag, dem Einheitswertbescheid und dem Grundsteuerbescheid entnehmen.
Damit ich für Sie tätig werden kann, ist ein separater Auftrag erforderlich. Bitte fordern Sie diesen per E-Mail info@bodack.de an. Es gelten die Allgemeinen Auftragsbedingungen (AAB).