Bei RUGE FEHSENFELD beraten Steuerberater und Fachanwälte ausschließlich in den Bereichen Steuerberatung und erbrechtliche Nachfolgeplanung.
Team der Kanzlei
Steuerberater 6
Rechtsanwälte 2
Mitarbeiter40
Leistungsübersicht
Erfahren Sie mehr über uns
Professionelle, engagierte und fachlich hochspezialisierte Beratung zum Wohle unserer Mandanten. Dieser Ansatz ist nicht nur die beste Werbung für RUGE FEHSENFELD, sondern eigener Anspruch an unser tägliches Handeln - und das seit über 35 Jahren. Wir beraten aus Überzeugung persönlich und ganzheitlich. Dabei profitieren unsere Mandanten von unserer langjährigen Erfahrung sowie der interdisziplinären Zusammensetzung unserer Kanzlei. Rechtsanwälte, Fachanwälte für Erbrecht und Steuerrecht sowie Steuerberater und Fachberater für Internationales Steuerrecht arbeiten bei uns Hand in Hand kollegial zusammen. Immer mit dem Ziel, individuelle Lösungen für unsere Mandanten zu finden.
Neben den zwei Partnern stehen unseren Mandanten über 25 hoch qualifizierte Mitarbeiter vertrauensvoll zur Seite.
Themen der Kanzlei

Steuerberatung
Von A wie Abfindung bis Z wie Zugewinn - von der Einkommensteuer bis zur Umsatzsteuer: Unser Ziel ist Ihre Steueroptimierung. Wir bieten Ihnen als Full-Service-Kanzlei im Bereich der Steuerberatung umfassende Expertise zu allen Aspekten rund um das Steuerrecht einschließlich des Themas Selbstanzeige.
Wir sind für Sie in folgenden Bereichen tätig:
- Betriebsprüfung und Finanzgericht
- Einkommensteuererklärung
- Beratung zur Grundsteuerthematik sowie Erstellung und Überprüfung der Feststellungserklärungen nebst Grundsteuerbescheid
- Internationales Steuerrecht
- Lohnbuchhaltung und Personalwirtschaft (auch Beratung zum Kurzarbeitergeld, Corona, Covid-19)
- Steuerberatung 4.0 (auch Beratung bei Liquiditätsengpass, Insolvenz, etc)
- Unternehmenssteuerrecht

Erbrecht & Erbschaft
Erbrecht erfordert Vertrauen. Erbrecht erfordert Fachwissen – Vertrauen Sie dem Fachwissen unserer Fachanwälte. Übernehmen Sie Verantwortung. Denn für den letzten Willen ist es nie zu früh.
Wir sind für Sie in folgenden Bereichen tätig:
- Erbfall und Erbauseinandersetzung
- Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer
- General- und Vorsorgevollmacht
- Patientenverfügung
- Pflichtteilsanspruch
- Stiftungsgründung
- Testament und Testamentsgestaltung
- Testamentsvollstreckung
- Unternehmensnachfolge

Selbstanzeige
Durch die strafbefreiende Selbstanzeige besteht die Möglichkeit, strafrechtlichen Konsequenzen (bis hin zu Haftstrafen) in Gänze zu entgehen. Entscheidend ist hierbei die Abgabe einer wirksamen Selbstanzeige. Aufgrund der hohen Anforderungen ist die Inanspruchnahme von erfahrenen Experten unabdingbar. Bei RUGE FEHSENFELD arbeiten wir bereits seit vielen Jahren als auf Selbstanzeigen spezialisierte Steuerberater und Fachanwälte für Steuerrecht interdisziplinär zusammen. Vertrauen auch Sie unserer Expertise. Wir wiederum stellen ganz diskret den Erfolg Ihres Verfahrens sicher.