Schmidt & Laier ist Ihre top Steuerberatung in Dielheim.
Team der Kanzlei
Steuerberater 2
Mitarbeiter5
Leistungsübersicht
Ihre Steuerberater in Dielheim
Getreu unserem Motto „Spaß an der Arbeit & Liebe zur Steuer“ stehen unsere Mandanten im Mittelpunkt unserer täglichen Arbeit.
Wir verstehen uns als Ihren langfristigen Partner, der Ihnen in einem Umfeld immer komplexer werdender Regelungen den Rücken freihält, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Hierbei legen wir auf einen persönlichen Kontakt größten Wert, damit wir gemeinsam mit Ihnen Ihre individuellen Ziele kennen lernen, gestalten und verfolgen können.
Unser Team und wir freuen uns auf Sie.
Themen der Kanzlei

Unsere Diensleistungen für Sie
Alle traditionellen Arbeitsbereiche der Steuerberatung, wie die Erstellung von Steuererklärungen und Jahresabschlüsse, sowie individuell auf Ihre Anforderungen angepasste Lohn- und Finanzbuchführung decken wir für Sie mit Leidenschaft ab.
Gerne beraten wir Sie auch in den Bereichen betriebswirtschaftliche Beratungen, Erbschaft- und Schenkung und begleiten Sie bei Ihrer Existenzgründung.
Vereinbaren Sie am besten einen Gesprächstermin mit uns, damit wir Sie kennenlernen und die für Sie passenden Beratungsleistungen besprechen können.

Grundsteuerreform
Das Bundesverfassungsgericht hat die bislang gültige Bemessungsgrundlage zur Berechnung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Die Grundsteuer wird aus diesem Grund reformiert. Hierzu werden alle Grundstücke auf den Stichtag 1. Januar 2022 neu bewertet. Hierfür müssen Sie pro Grundstück eine elektronische Steuererklärung abgeben. Das Finanzamt wird Sie im Laufe des Jahres 2022 dazu auffordern.
Die elektronische Abgabe der Erklärungen für die Grundsteuer wird voraussichtlich ab dem 1. Juli 2022 möglich sein.
Wir beraten Sie gerne und teilen Ihnen mit, welche Unterlagen für die Steuererklärungen benötigt werden.

Beratungen im Zusammenhang mit Corona Hilfsprogrammen
Wir unterstützen sowohl Unternehmen, als auch Arbeitnehmer in der Corona-Krise.
Bei der Beantragung von Hilfspaketen - Soforthilfe, Überbrückungshilfen, Stabilisierungshilfen, Neustarthilfen, der Abrechnung von Kurzarbeit und weitere steuerliche Besonderheiten i.Z.m. der Corona-Krise sind wir gerne für Sie da und unterstützen Sie.