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SCHWARTZ Steuerberatung

Wir betreuen Sie persönlich und vertrauensvoll und bringen Ihnen die komplexen Regelungen des deutschen Steuerrechts mit einfachen Worten näher.

Team der Kanzlei

Steuerberater 2

Mitarbeiter4

Leistungsübersicht

Persönliche Beratung im Steuerrecht

Persönliche Beratung im Steuerrecht

Im TEAM geht vieles leichter und gemeinsam kann man mehr erreichen. Dies gilt umso mehr, je komplexer die Aufgabenstellung ist. Oftmals ist hierbei auch ein hohes Maß an Spezialwissen notwendig. Beides gilt für das nationale und internationale Steuerrecht. Niemand kann hier alle fachlichen Facetten des Berufsfelds alleine abdecken.

Hierbei verstehen wir nicht nur unsere Mitarbeiter als Team untereinander, sondern auch die Mitarbeiter unserer Kanzlei und unsere Mandanten als Team. Wir versuchen GEMEINSAM mit Ihnen als Mandant Ihre Aufgabenstellungen zu bedienen und Lösungen anzubieten, die Ihnen persönlich weiterhelfen. Idealerweise mit Ansprechpartnern, die Ihnen mit Ihrer jeweiligen Kompetenz direkt bei Ihrem Anliegen weiterhelfen können und die Sie vielleicht schon persönlich kennen. Falls nicht, sprechen Sie uns gerne an!

Themen der Kanzlei

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Internationales Steuerrecht

Das internationale Steuerrecht spielt zwar auch „auswärts“, aber knüpft auch immer wieder an das nationale Steuerrecht und damit unser Heimspielfeld an. Auch hier ist für Unternehmer und Privatpersonen steuerlicher Beratungsbedarf gegeben. Für inländische Unternehmer, die auch im Ausland ihre Unternehmenstätigkeit entfalten oder entfalten möchten (sog. Outbound-Fall), geht es häufig zuerst um die Entsendung von Mitarbeitern ins Ausland, die Wahl der geeigneten Rechtsform für die Tätigkeit im Ausland und eines geeigneten Verrechnungspreismodells zur rechtssicheren Zuordnung der Gewinne oder Verluste im jeweiligen Staat. Wir bringen die steuerlichen Regelungen im Zielstaat mit den steuerlichen Regelungen in Deutschland in Einklang. Für Privatpersonen geht es im internationalen Steuerecht in erster Linie um die Besteuerung der Einkünfte und des Vermögens im Wohnsitz- oder Tätigkeitsstaat (sog. Quellenstaat) und die Vermeidung der Doppelbesteuerung bei der Besteuerung in zwei Ländern.

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Nationales Steuerrecht

Das nationale Steuerrecht ist unser Heimspielfeld. Hierunter verstehen wir die steuerliche Beratung von Privatpersonen und Unternehmern zur Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten in Deutschland, die bekanntermaßen vielfältig sind. Aber selbstverständlich auch die Nutzung von steuerlichen Gestaltungsspielräumen zum Vermögensaufbau, dem Vermögenserhalt und zur Steigerung des Unternehmenserfolgs.

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Vermögensberatung

Als klassisches Betätigungsfeld der Banken und Versicherungen fällt die Vermögensberatung zunächst nicht in den Zuständigkeitsbereich des Steuerberaters. Allerdings stellen wir häufig fest, dass die Frage nach der richtigen Anlageentscheidung, der Abschluss eines Vorsorgevertrags oder einer Investition im Privatbereich mit einem steuerlichen Rat einfacher beantwortet werden kann. Aus diesem Grund beraten wir Sie gerne bei Fragen betreffend Ihrem Vermögensaufbau, dem Vermögenserhalt oder der steueroptimierten Weitergabe des Vermögens innerhalb der Familie oder mittels eines vorher festgelegten Zwecks.

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Vereins- und Stiftungsberatung

Vereine, die als gemeinnützig anerkannt sind, möchten diesen Status in der Regel behalten. Das Gemeinnützigkeitsrecht setzt hierfür die Vorgaben, bei deren Erfüllung wir Ihnen als Vereinsvertreter gerne helfen. Als öffentlich anerkannte Stiftung stellt neben dem Gemeinnützigkeitsrecht die zuständige Landesbehörde weitere Anforderungen in Bezug auf die Tätigkeit und die Mittelverwendung der Stiftung. Auch hierbei stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, damit die Anerkennung als öffentlich anerkannte Stiftung nicht verloren geht.

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