Steuerberatung • Internationales Steuerrecht • Private und betriebliche Steuererklärungen • Finanzbuchhaltung • Lohn • Jahresabschluss • Umwandlungen
Team der Kanzlei
Steuerberater 2
Rechtsanwalt 1
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Leistungsübersicht
Ihr leistungsstarker Partner für fachkundige Steuerberatung
• Steuerberatung • Erbschaft- und Schenkungsteuer • Internationales Steuerrecht • Private und betriebliche Steuererklärungen • Jahresabschluss (auch für selbst buchende Mandanten) • Finanzbuchhaltung • Lohnbuchhaltung und Baulohn • Steuergestaltungsberatung • Holdingstrukturierung • Einspruch und Klage vor dem Finanzgericht • Betriebswirtschaftliche Beratung • Existenzgründerzuschuss • Beantragung der Überbrückungshilfe
für Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, UG, Ltd.), Personengesellschaften (GbR, KG, OHG, GmbH & Co KG), freie Berufe (Softwareentwickler, Rechtsanwälte, Ärzte), Einzelunternehmen und Privatpersonen.
Branchen
Dienstleistung: Rechtsanwälte, Softwareentwicklung, Architekten, Ingenieure, Personalberatung, Logistikunternehmen
Handel: Internethandel, Groß- und Einzelhandel, Fachhandel
Heilberufe: Zahnarzt, Physiotherapie, Allgemeinärzte
Industrie und Produktion: Handwerker, Bau, Maschinenbauer
Gastronomie
Themen der Kanzlei
Einspruch und Klage im Steuerstreit
Rechtswidrige Steuerbescheide
Im Massenverfahren erlässt die Finanzverwaltung größtenteils vollmaschinell Steuerbescheide, die in vielen Fällen rechtswidrig sind. Vorsicht ist geboten, denn rechtswidrige Bescheide werden einen Monat nach Bekanntgabe rechtswirksam. Sie können dann in aller Regel nicht mehr geändert werden und etwaige Steuernachzahlungen werden fällig und vollstreckbar.
Einspruch, Abhilfe und Verböserung
Gegen rechtswidrige Bescheide ist in aller Regel der Einspruch geboten. Darauf folgt das Einspruchsverfahren nach dem Prinzip der Gesamtaufrollung. Bleibt das Finanzamt hart, muss innerhalb kurzer Fristen Klage vor dem Finanzgericht erhoben werden.
Bei Erhalt eines Steuerbescheids ist Eile geboten! Rechtswidrige Steuerbescheide werden innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe rechtswirksam und können nicht mehr abgewehrt werden. Vereinbaren Sie heute einen Termin mit Steuerberater Patrick Rizzo, um Ihren Steuerfall prüfen zu lassen.
Lockdown Corona-Hilfen des Bundes über einen Steuerberater beantragen
Die Jahrhundertpandemie hält die Wirtschaft fest im Griff. Die staatlichen Unterstützungsangebote der Regierung gewähren in der Coronakrise für September bis Dezember Überbrückungshilfe Phase II. Ende Januar 2021 läuft die Neustart-Hilfe mit bis zu 5.000 € und die Überbrückungshilfe Phase III an.
Vom Teil-Lockdown Betroffene erhalten Novemberhilfe. Vom verlängerten Lockdown Betroffene erhalten Dezemberhilfe, wenn sie bereits vom Teil-Lockdown betroffen waren.
Wir beantragen die staatlichen Hilfen für Ihr Unternehmen, selbst wenn Sie Ihre Buchhaltung nicht von uns erledigen lassen.
Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin!
Internationales Steuerrecht
Internationale Steuerberatung, Transaktions- und Steuergestaltung sowie Steuerlastoptimierung bei mehrstaatliche Ansässigkeit für Steuerinländer und Steuerausländer.
Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung, Jahresabschluss, Gewinnermittlung und Steuererklärungen
Finanz- und Lohnbuchhaltung
Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung in vollständig digitalisierten Prozessen durch Buchung am Belegbild statt Zettelwirtschaft, gepaart mit regelmäßigen aussagekräftigen Auswertungen
Einnahme-Überschuss-Rechnung und Jahresabschluss
Laufende unterjährige Beratung zur steueroptimalen Gestaltung Ihrer Geschäftsvorfälle, sodass das Ergebnis des Jahresabschlusses nach Handels- und Steuerrecht keine Überraschung wird.
Private und betriebliche Steuererklärungen
Auf Basis der Gewinnermittlung wird das Betriebsergebnis außerbilanziell korrigiert, um steuerliche Wahlrechte ergänzt und in Steuerformulare für die Deklaration überführt.
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