Steuerberater für kleine und mittelständische Unternehmen sowie Selbstständige mit Spezialisierung auf GmbHs, Immobilien sowie Schenken und Erben
Team der Kanzlei
Steuerberater 2
Wirtschaftsprüfer 1
Mitarbeiter7
Leistungsübersicht
Kanzlei-Philosophie
Wir verstehen uns als
- kompetente Berater in allen Bereichen rund um das Steuer- und Handelsrecht sowie den Jahresabschluss.
- engagierte Dienstleister für kleine und mittelständische Unternehmen sowie Selbstständige.
- persönliche Ansprechpartner für individuelle Wünsche und Bedürfnisse.
- moderne Anwender zukunftsorientierter, digitaler Prozesse und Techniken.
- flexible Partner in einem dynamischen Bereich der Wirtschaft.
Themen der Kanzlei
GmbH-Beratung
Die Beratung und Betreuung kleiner und mittelständischer Kapitalgesellschaften, vornehmlich in der Rechtsform der GmbH, bildet eine Spezialisierung unserer Beratung. Unabhängig von der Größe des Unternehmens setzen wir uns ein: die „Ein-Mann-GmbH“ begleiten wir genauso gewissenhaft wie das mittelständische Unternehmen einer europäischen Muttergesellschaft mit mehreren Fremd-Geschäftsführern. Korrespondenz in englischer Sprache? Gehört selbstverständlich dazu.
Unsere langjährige Erfahrung in der Beratung von Kapitalgesellschaften setzen wir nicht nur für GmbHs ein, sondern auch für haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaften sowie die GmbH & Co. KG.
Immobilien-Beratung
Als Firmensitz oder Produktionsstandort, für privates Wohnen oder als Kapitalanlage: Immobilien sind oft eine notwendige und meist eine gute Option, die Wirtschaftlichkeit zu steuern.
Kauf oder Verkauf müssen allerdings gut geplant werden. Dabei spielt nicht nur die Bank eine wichtige Rolle. Wir beurteilen das Vorhaben aus finanzieller und aus steuerlicher Sicht. Schon viele Mandantinnen und Mandaten durften wir beim Erwerb einer Immobilie begleiten und beraten. Oder wollen Sie eine Immobilie vererben, verschenken, sanieren? Dabei greifen unterschiedliche Steuerformen: Grunderwerb-, Einkommen-, Erbschaft-, Schenkung-, und Grund- und Umsatzsteuer …
Wir beraten Sie gerne in allen Fragen rund um Immobilien. Kommen Sie zu uns – am besten bevor Sie den notariellen Kaufvertrag unterzeichnen.
Schenkung- und Erbschaftsteuerberatung
Wenn eine Erbschaft anfällt oder eine Schenkung vorgenommen wird, ist die Finanzverwaltung schnell „mit im Boot“. Wer Vermögen erbt oder geschenkt bekommt, muss dies innerhalb von drei Monaten den Finanzbehörden anzeigen; das gilt auch für den Schenkenden.
Sie wollen, dass Ihnen von der Erbschaft oder Schenkung möglichst viel erhalten bleibt? Wir auch! Wir beraten Sie gerne und zeigen Ihnen individuell auf, wie Sie die Schenkung-/Erbschaftsteuer optimieren oder ggf. sogar vermeiden können.
Natürlich erstellen wir auch die Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen für Sie.