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Steuerkanzlei Burghard Heilgendorff

Wir beraten Sie in allen betriebswirtschaftlichen und steuerrechtlichen Fragen - International, Digital und Qualifiziert

Team der Kanzlei

Steuerberater 2

Mitarbeiter8

Leistungsübersicht

Was uns einzigartig macht

Was uns einzigartig macht

Mit fachlicher Kompetenz und persönlicher Wertschätzung gehen wir an die Beratung eines jeden unserer Mandanten. Statt Standardmuster zu verwenden, erarbeiten wir maßgeschneiderte Lösungen.

Unser Dienstleistungsspektrum ist daher an Ihre individuellen und vielfältigen Anforderungen angepasst. Sie entscheiden, in welcher Funktion wir für Sie tätig werden: Ob als Full-Service-Dienstleister, der Ihren Fall ganzheitlich von Anfang bis Ende betreut. Oder als Teil-Dienstleister, der lediglich spezielle Einzelaufgaben übernimmt.

In einem einführenden Beratungsgespräch analysieren wir Ihren Fall gemeinsam und stimmen dann im Sinne einer ergebnisorientierten, vorausschauenden Strategie das Vorgehen ab. Mit unserem Team aus erfahrenen, kompetenten und begeisterten Mitarbeitern begleiten wir Sie - national wie auch international - langfristig durch alle unternehmerischen, aber auch persönlichen Entwicklungsphasen.

Themen der Kanzlei

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Steuerbüro Heilgendorff -Schnell und Zuverlässlich

Die Beschäftigung mit steuerrechtlichen Fragen ist sowohl für Unternehmen als auch für Privatleute unausweichlich. Umso wichtiger ist es, dass ein kompetenter Partner die richtigen Antworten kennt. Das Steuerbüro Heilgendorff leitet Sie zuverlässig durch das Dickicht des Steuerdschungels und sorgt dafür, dass Ihre Pflichtabgaben nicht höher sind als unbedingt notwendig.

Ein engagierter Einsatz für die Interessen unserer Mandanten ist dafür die Grundvoraussetzung. Wir treten entschieden für die Belange unserer Kunden ein und fühlen uns verpflichtet, für jeden Klienten die individuell beste Lösung zu finden.

Digitale Steuerberatung

Papierlos glücklich und von überall zu erreichen: Das digitale Zeitalter ist da – mit all seinen Herausforderungen, aber auch seinen Vorzügen. Wir wollen, dass auch Sie davon profitieren.

Wir haben schon seit mehr als 10 Jahren Erfahrung mit digitaler Buchführung und setzen seit 4 Jahren DATEV Unternehmen online ein.

Mittels digitaler Lösungen gestalten wir auch für Sie die Finanz- und Lohnbuchführung so unkompliziert wie möglich. Beide Prozesse können bei uns mit Hilfe von Unternehmen Online vollständig digitalisiert ablaufen.

Auch bei der Steuererklärung arbeiten wir digital. Mit dem Programm “DATEV Meine Steuern”, durch welches Sie die Möglichkeit erhalten, Ihre steuerrelevanten Unterlagen schnell und einfach an uns weiterzuleiten, sparen Sie Zeit und Nerven.

Darüber hinaus akzeptieren wir selbstverständlich auch weiterhin die klassische Einreichung in Papierform.

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Fachgebiete

Unser Steuerbüro hat sich auf drei Fachgebiete spezialisiert:

  • Die Steuerklärungsberatung,
  • die Steuerdurchsetzungsberatung
  • und die gestaltende Steuerberatung.

Wir erstellen für Unternehmen Jahresabschlüsse und Steuererklärungen und führen auch die Finanz- und Lohnbuchhaltung.

Für Privatpersonen erstellen wir die jährlichen Steuererklärungen sowie Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen.

Wir vertreten unsere Mandanten gegenüber den Finanz- und Verwaltungsbehörden i.R. von Betriebsprüfungen, Einsprüchen sowie Verfahren vor Finanzgerichten.

Wir entwickeln unter wirtschaftlichen, rechtlichen (in Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten) und steuerlichen Gesichtspunkten Unternehmens- und Unternehmerkonzepte und beraten und betreuen die Umsetzung unserer Konzepte. Dies umfasst z.B. Verträge zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern oder den Aufbau von Kostenrechnungssystemen.

Spezialgebiete

Als branchenübergreifendes Steuerberatungsunternehmen haben wir uns nicht auf einzelne Wirtschafts- oder Geschäftszweige spezialisiert. In einigen Bereichen haben wir im Laufe der Zeit jedoch besonders viel Erfahrung gesammelt.

Steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung mit Lohn- und Finanzbuchhaltung sowie die Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen sowie Fragen des Internationalen Steuerrechts gehören zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten. Wir geben Ihnen angefangen bei der Existenzgründungs- bis hin zur Nachfolgeberatung neue Impulse.

Mit folgenden Sachverhalten haben wir uns näher beschäftigt:

• Beschränkt Steuerpflichtige

• Innengemeinschaftliche Reihengeschäfte

• Verschmelzung

• Spaltung von Kapitalgesellschaften

• Umwandlung

• Gemeinnützigkeit

• Zweigniederlassungen und Tochterunternehmen ausländischer Unternehmen

Mit folgenden Berufsgruppen haben wir uns näher befasst:

• Internationale und ausländische Personen- und Kapitalgesellschaften

• Tochterunternehmen internationaler Konzerne

• Berufsverbände

• Bauunternehmen

• EDV- und Internet-Dienstleister

• Gemeinnützige Unternehmen und Vereine

• Heilberufe

• Freiberufler

• Produktionsunternehmen

• Einzelhandel

• Handwerk

• Beratende Ingenieure

• Start-Up Unternehmen

• Onlinehandel

• Kunsthandel

• Rechtsanwälte

• Piloten

• Logistikunternehmen

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Schon gewusst? Schätzung oder Verwerfen der Buchführung!

Neben der Beachtung der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff muss ab dem 01.01.2015 auch eine sogenannte Verfahrensdokumentation vorliegen. Diese Regelung betrifft alle Unternehmen, die ihre Buchführung elektronisch führen. Die Verfahrensdokumentation soll dabei nachweisen, ob die Anforderungen des Handelsgesetzbuches und der Abgabenordnung für die Erfassung, Verbuchung, Verarbeitung, Aufbewahrung und Entsorgung dieser elektronischen Daten und Belege erfüllt sind. Bei Verstoß gegen diese bestehende Regelung, kann das Finanzamt die Buchführung schätzen oder gar vollständig verwerfen.

Informieren Sie sich frühzeitig bei uns, um eine solche Situation zu vermeiden. Gerne beraten wir Sie und bestreiten gemeinsam mit Ihnen die Erstellung der Verfahrensdokumentation.

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Krisenmanagement Covid-19

Viele Firmen stehen durch die Ausbreitung des Coronavirus vor großen Herausforderungen. Auch hierbei möchten wir Sie nicht alleine lassen. Das Bundesfinanzministerium und das Bundeswirtschaftsministerium haben zahlreiche Maßnahmen in die Wege geleitet, um Unternehmer in diesen Zeiten zu unterstützen, beispielsweise durch einige steuerpolitische Erleichterungen.

• Planen Sie als Arbeitgeber die Beantragung von Kurzarbeitergeld?

• Wollen Sie das finanzielle Schutzschild für Betriebe und Unternehmen in Anspruch nehmen?

• Erwägen Sie von den steuerpolitische Maßnahmen Gebrauch zu nehmen?

Wir beraten Sie gerne zu den für Sie in Frage kommenden Hilfsprogrammen!

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