Ihr Steuerrechtsexperte
Team der Kanzlei
Steuerberater 1
Mitarbeiter5
Leistungsübersicht
Ihr Experte für Non-Profit-Organisationen
Wir sind eine Kanzlei, in der der direkte und persönliche Kontakt zum Mandanten geschätzt und gepflegt wird. Sie erreichen uns schnell und unkompliziert telefonisch zu den üblichen Bürozeiten oder per E-Mail und können jederzeit einen Beratungstermin mit uns vereinbaren.
Durch regelmäßige Fortbildungen gewährleisten wir ein konstant hohes fachliches Niveau unserer Beratung. Eine zeitnahe Bearbeitung eingehender Unterlagen sowie die Einhaltung zugesagter Termine sind für uns selbstverständlich.
Wir beraten mittelständische Unternehmen aller Branchen und Rechtsformen, Freiberufler, Selbstständige sowie Privatpersonen und bieten Ihnen sämtliche Leistungen, die zum Gebiet der Steuerberatung gehören. Darüber hinaus haben wir uns auf die Beratung von Non-Profit-Organisationen spezialisiert.
Themen der Kanzlei
steuerliche Beratung von Non-Profit-Orgasisationen
Wir sind darauf spezialisiert, gemeinnützige Organisationen steuerlich und betriebswirtschaftlich zu beraten. Auf Grund unserer langjährigen Erfahrung auf diesem Gebiet kennen wir die Fallstricke, die das Steuerrecht für gemeinnützige Einrichtungen bereit hält und helfen Ihnen, diese zu vermeiden.
Gerne erstellen wir Ihnen die Gemeinnützigkeitserklärungen und ggf. notwendigen weiteren Steuererklärungen. Wir bieten Ihnen die fachgerechte Erstellung Ihres Jahresabschlusses nach den Empfehlungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer oder Ihrer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung entsprechend den Vorgaben der Finanzverwaltung an.
Wir überprüfen Ihre Satzung auf die aktuellen gemeinnützigkeitsrechtlichen Anforderungen der Finanzverwaltung und beantragen für Ihre neu gegründete Organisation die Anerkennung der Gemeinnützigkeit. Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch, wie Sie für Ihre gemeinnützige Organisation etwaige Steuerzahlungen oder den Verlust der Gemeinnützigkeit vermeiden.
Erstellung von Jahresabschlüssen
Wir erstellen Ihren Jahresabschluss auf Basis Ihrer eigenen Buchführung oder aus den von uns geführten Büchern. Zu unserem Leistungsangebot gehören handels- und steuerrechtliche Jahresabschlüsse für Unternehmen jeder Rechtsform sowie Einnahmen-Überschuss-Rechnungen.
Auch die Erstellung von Offenlegungsabschlüssen und deren Einreichung beim elektronischen Bundesanzeiger bieten wir Ihnen gerne an.
Finanzbuchführung
Wir entlasten Sie von Routinetätigkeiten, so dass Sie sich auf Ihre wesentlichen Geschäftsfelder konzentrieren können. Gerne übernehmen wir die regelmäßige Finanzbuchführung einschließlich der Erstellung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Zusammenfassenden Meldungen für Sie.
Lohnbuchführung
Sie wollen Ihre Lohnbuchführung oder Ihre Gehaltsbuchführung auslagern? Das entlastet Sie von Verwaltungsaufgaben und etwaigen Haftungsfragen. Geben Sie die Lohn- und Gehaltsabrechnungen in unsere kompetenten Hände. Wir sind ständig über die gesetzlichen Neuerungen informiert, sei es im Bereich der Lohnsteuer oder der Sozialversicherung.
Zu unseren Leistungen gehört
- die Erstellung von Lohnabrechnungen und Gehaltsabrechnungen, einschließlich der Führung von Lohnkonten,
- die Erstellung sämtlicher lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlicher Meldungen,
- die elektronische Übermittlung aller Meldedaten,
- die Erstellung von Erstattungsanträgen nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz,
- die Begleitung von Lohnsteueraußenprüfungen und Sozialversicherungsprüfungen.
Prüfung von Steuerbescheiden
Sie sollen mehr Steuern zahlen als erwartet? Schicken Sie uns eine Kopie Ihrer Steuererklärung und den Steuerbescheid und wir finden heraus, woran es liegt. Wenn Sie uns bereits mit der Erstellung der Steuererklärung beauftragt haben, gehört die Prüfung des entsprechenden Steuerbescheides standardmäßig mit zu unserem Dienstleistungsangebot. Wir erläutern Ihnen transparent etwaige Abweichungen und legen, falls notwendig, Einspruch für Sie ein. Bitte beachten Sie, dass ein Einspruch gegen einen Steuerbescheid in der Regel nur innerhalb von einem Monat nach Erhalt möglich ist. Wir empfehlen Ihnen daher, uns die Unterlagen rechtzeitig vor Ablauf dieser Frist zukommen zu lassen.
Vertretung vor Finanzgerichten
Streit mit der Finanzverwaltung?
Nicht schön, aber manchmal unvermeidbar. Wir legen für Sie Einspruch ein und vertreten Sie in allen steuerlichen Rechtsstreitigkeiten, einschließlich der Gerichtsverfahren vor den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof. Sollten Sie Beratungsbedarf in dieser Hinsicht haben, nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir schätzen vorab die Erfolgsaussichten für Sie ein und berechnen die ggf. auf Sie zukommenden Gerichtskosten.
Begleitung von Betriebsprüfungen
Wir begleiten jedwede Betriebsprüfung durch das Finanzamt. Je nach Wunsch sind wir bei Ihnen vor Ort während der gesamten Prüfung präsent oder kommen punktuell zu Besprechungen mit den Betriebsprüfern hinzu. Unsere Erfahrung umfasst die Begleitung kompletter Betriebsprüfungen, von Beginn an bis zur Schlussbesprechung. Die Auswertung des Prüfungsberichtes gehört ebenso zu unserem Leistungsspektrum wie die anschließende Prüfung der Steuerbescheide.
betriebswirtschaftliche Beratung
Sie wollen die Stärken und Schwächen Ihres Unternehmens kennen? Wir erstellen für Start-Ups und etablierte Unternehmen Planungsrechnungen aller Art und führen Rentabilitätsberechnungen durch. Außerdem durchleuchten wir Ihr Unternehmen bei Bedarf mit Kennzahlenanalysen. So lassen sich zielgerichtet etwaige Schwachstellen identifizieren.