Herzlich willkommen bei Ihrer Steuerkanzlei Robin Freund in Büchen und Lütjensee!
Team der Kanzlei
Steuerberater 3
Mitarbeiter20
Leistungsübersicht
Steuerkanzlei Robin Freund
„Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat das Recht, Steuern zu sparen!“
Urteil des Bundesgerichtshofes von 1965
Themen der Kanzlei
Privatpersonen
Das umfangreiche deutsche Steuerrecht ist für einen Laien nicht einfach zu durchschauen. Gern erstellen wir Ihre Einkommensteuererklärung oder sind beratend für Sie tätig. Ganz unabhängig, ob Sie angestellt oder selbstständig sind. Ebenfalls unterstützen wir Sie bei einzelnen Fragen zur selbst erstellten Einkommensteuererklärung.
Über die Einkommensteuererklärung hinaus stehen wir Ihnen noch mit folgenden weiteren Leistungen gern zur Verfügung:
- Feststellungserklärung
- Antrag auf Ausstellung einer Nichtveranlagungsbescheinigung
- Erbschaft-/Schenkungsteuererklärung
- Steuerbescheidprüfung
- Vermögensnachfolgeberatung auch unter Berücksichtigung der Erbschaft-/Schenkungsteuer
- Steuerliche Beratung von Senioren und Kooperation mit dem Betreuer nach dem BGB
Unternehmen
Das deutsche Steuerrechtssystem erfordert eine Vielzahl betrieblicher Erklärungen. Gerne erstellen wir diese Erklärungen für Sie zuverlässig und stets auf aktuellem Rechtsstand.
Darüber hinaus bieten wir noch weitere Leistungen für Ihr Unternehmen an:
- Buchhaltung klassisch
- Buchhaltung digital (Link zum Unterpunkt Unternehmen online)
- Lohnbuchhaltung
- Jahresabschluss
- Betriebswirtschaftliche Beratung
- Beratung anhand Jahreskennzahlen
- Branchenvergleich
- Unternehmensbewertung, Mitunternehmer-Anteilsbewertung
- Vertragsberatung und -prüfung
- Betriebsaufgabeplanung
- Unternehmensnachfolge
- Steuerstrukturberatung
- Vertretung bei Betriebsprüfungen bzw. Sozialversicherungsprüfungen
Die vorstehenden Leistungen übernehmen wir komplett für Sie oder wir schnüren das passende Paket nach Ihren Vorstellungen, um auch Ihre eigenen Ressourcen optimal nutzen zu können.
Existenzgründer
Am Anfang einer Selbstständigkeit sind viele Aufgaben und Pflichten zu beachten. Vor der Gründung ist es zu empfehlen einen Businessplan zu erstellen, um die notwendigen Mittel von der Bank zu erhalten. Nach der Gründung muss ein Gewerbe angemeldet und eine Steuernummer durch das Ausfüllen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung beantragt werden. Gegebenenfalls muss sich im handwerklichen Bereich auch bei der Handwerkskammer registriert werden. Hierbei begleiten und beraten wir Sie gern.
Ebenfalls stehen wir Ihnen gern bei der Unternehmenserweiterung zur Seite. Hier können ggfs. ebenfalls Fördermittel beantragt werden.
Hierzu bieten wir Ihnen unter anderem folgende Leistungen an:
- Erstellung eines Businessplans / Vermögensaufstellung
- Finanzierungsberatung
- Fördermittelberatung
- Bankgespräch als Dienstleister
Digitalisierung
Wir bieten ein breites Spektrum an, was die Möglichkeiten der Digitalisierung betrifft.
Dies umfasst unter anderem die folgenden Anwendungen:
- Unternehmen Online
- Auftragswesen Online
- Arbeitnehmer Online
- Digitale Personalakte
- MyDatev Privat
- MyDatev Kanzlei
Auch die Einspielung der Buchhaltung per Schnittstelle von einer anderen Software stellt für uns kein Problem dar.