Diplom Finanzwirt (FH) Master of Arts (Taxation) Steuerberater
Team der Kanzlei
Steuerberater 1
Mitarbeiter9
Leistungsübersicht
Mein Team
Meine Kanzlei besteht aus insgesamt neun Mitarbeitern/-innen. Aufgrund dieser Kanzleistruktur ist es für den Mandanten gewährleistet, dass wir individuell auf seine persönlichen Wünsche eingehen können. Die Wege innerhalb der Kanzlei sind kurz, sodass ein flexibler Gedankenaustausch bei bestem Know-how für den Mandanten gewährleistet werden kann. Die Arbeitsabläufe innerhalb der Kanzlei sind klar und einheitlich strukturiert. Uns ist ein enger Kundenkontakt sehr wichtig. Daher sollten wir bei elementaren Entscheidungen eingebunden werden. Jedoch stehen wir auch jederzeit bei sonstigen Fragen und Wünschen mit Rat und Tat zur Seite. Ihre Zufriedenheit ist unser Anspruch!
Wir freuen uns auf Sie!
Themen der Kanzlei
Zahlung von Kurzarbeitergeld
Wussten Sie schon?
Durch die Zahlung des Kurzarbeitergeldes durch den Arbeitgeber an seinen Arbeitnehmer kann es unter Umständen möglich sein, dass es zu einer Pflichtveranlagung kommt. D. h. es muss zwingend eine ESt-Erklärung auch für diejenigen Personen abgegeben werden, welche lediglich Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit (Arbeitnehmer) erzielen, sobald der Betrag an Kurzarbeitergeld/Krankengeld den Betrag i. H. v. 410,00 Euro pro Jahr übersteigt. Haben Sie Fragen hierzu? Wir beraten Sie gerne!
Steuererklärungen abgeben lohnt sicht!
Personen der Steuerklasse I und IV sind -soweit Sie keinen anderen Einkünfte als nichtselbständiger Tätigkeit haben- nicht zur Abgabe Ihrer Steuererklärung verpflichtet. Grund hierfür ist, dass es sich bei diesen Fällen meist um Erstattungsfälle handelt. Wir prüfen gerne Ihre Rückzahlungsaussichten! Es ist sogar möglich, dass wir die Steuererklärungen der letzten vier Jahre noch abgeben können, um Ihnen die maximale Rückerstattung zu ermöglichen. Sprechen Sie uns hierzu gerne an.