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Thomas Koch Steuerberatung

Diplom Finanzwirt (FH) Master of Arts (Taxation) Steuerberater

Team der Kanzlei

Steuerberater 1

Mitarbeiter9

Leistungsübersicht

Mein Team

Meine Kanzlei besteht aus insgesamt neun Mitarbeitern/-innen. Aufgrund dieser Kanzleistruktur ist es für den Mandanten gewährleistet, dass wir individuell auf seine persönlichen Wünsche eingehen können. Die Wege innerhalb der Kanzlei sind kurz, sodass ein flexibler Gedankenaustausch bei bestem Know-how für den Mandanten gewährleistet werden kann. Die Arbeitsabläufe innerhalb der Kanzlei sind klar und einheitlich strukturiert, sodass uns eine Testierung nach ISO 9001:2015 (Qualitätsmanagement) vorliegt. Uns ist ein enger Kundenkontakt sehr wichtig. Daher sollten wir bei elementaren Entscheidungen eingebunden werden. Jedoch stehen wir auch jederzeit bei sonstigen Fragen und Wünschen mit Rat und Tat zur Seite.

Wir freuen uns auf Sie!

Themen der Kanzlei

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Qualitätsmanagement

Am 29. November 2019 wurde uns das Qualitätssiegel der International Certification Management GmbH überreicht. Dieses Zertifikat wurde mit Datum vom 01.02.2021 und vom 24.01.2022 sowie vom 31.01.2023 bis zum 01.02.2024 verlängert.

Durch die konsequente Umsetzung der Qualitätsstandards ergeben sich insbesondere für unsere Mandanten viele Vorteile.

Profitieren auch Sie von unserem Qualitätsstandard und lernen Sie uns in einem persönlichen Beratungsgespräch kennen.

Die neue Grundsteuerreform, Fristverlängerung bis zum 31.01.2023!

WICHTIG!!!

In diesem Jahr steht die große Grundsteuerreform an. Zum 01.01.2022 sind alle Grundstücke (wirtschaftliche Einheiten) der Grundstücksbesitzer neu zu bewerten. Das Finanzamt wir Sie hierzu mit einem separatem Schreiben im März 2022 auffordern. Die Erklärungen sind nach jetzigem Kenntnisstand im Zeitraum vom 01.07.2022 - 31.10.2022 allesamt abzugeben. Bei der Erstellung der entsprechenden Erklärung unterstützen wir Sie wie gewohnt!

Folgende Checkliste sollten Sie vorab zusammenstellen:

  • Grundstücksart (bebaut, unbebaut, Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhaus)
  • Grundstücksfläche sowie Wohn- und Nutzfläche bei vorhandener Immobilie
  • Baujahr der Immobilie
  • Substanz bzw. Beschaffenheit der Immobilie (Massivbau, Holz, Stahl, Fachwerkbau, etc.)

Mit diesen Grundangaben können wir Ihr Anliegen schnellstmöglich erledigen!

Zahlung von Kurzarbeitergeld

Wussten Sie schon?

Durch die Zahlung des Kurzarbeitergeldes durch den Arbeitgeber an seinen Arbeitnehmer kann es unter Umständen möglich sein, dass es zu einer Pflichtveranlagung kommt. D. h. es muss zwingend eine ESt-Erklärung auch für diejenigen Personen abgegeben werden, welche lediglich Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit (Arbeitnehmer) erzielen, sobald der Betrag an Kurzarbeitergeld/Krankengeld den Betrag i. H. v. 410,00 Euro pro Jahr übersteigt. Haben Sie Fragen hierzu? Wir beraten Sie gerne!

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Bild der Kanzlei

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Kirchstraße 21
57578 Elkenroth
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Gerne können Sie mit uns auch außerhalb der o. g. Geschäftszeiten einen Termin vereinbaren.

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