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Trust and Taxes Steuerkanzlei

Zeit für ihre Finanzen. Wir verstehen etwas von moderner Buchhaltung, digitaler Steuererklärung und steueroptimierter Beratung.

Team der Kanzlei und Kooperationen

Steuerberater * 5

Rechtsanwälte *5

Wirtschaftsprüfer *2

Mitarbeiter20

* Kooperationen: 2 StB, 5 RA, 2 WP

Leistungsübersicht

Vertrauen ist das Wichtigste!

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In den steuer- und rechtsberatenden Berufen ist das Vertrauen über die zuverlässige und qualitative Arbeit das Wichtigste! Wir von "Trust and Taxes" haben es uns zur Aufgabe gemacht dieses Vertrauen gegenüber unseren Mandanten zu erwerben.

Unsere moderne, papierlose Arbeitsweise sorgt für mehr Überblick in Ihren Finanzen und verschafft Ihnen so mehr Flexibilität und Zeit. Wir optimieren nicht nur Ihre Buchhaltung, sondern begleiten Sie kompetent und kreativ auf Ihrem unternehmerischen Weg. Die digitale Zusammenarbeit und moderne steuerliche Beratung zu allen Steuerfragen schätzen unsere Kunden besonders.

Themen der Kanzlei

Immobiliensteuerrecht

Insbesondere im Bereich von Immobilien gibt es neben dem reinen Erfassen von Geschäftsvorgängen viele rechtlichen Hürden. Ebenfalls ist das Thema Immobiliensteuerrecht sehr komplex. Wir haben uns hierzu spezialisiert.

-Gestaltungsoptionen zur steuerlichen Optimierung im Zusammenhang mit Immobilien -Ertragsteuerliche Behandlung der Immobilie im Privat- und Betriebsvermögen -Steuerliche Besonderheiten der Immobilie in Umsatzsteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Grunderwerbsteuer und Gewerbesteuer

Besteuerung von Ärzten und Heilberufen

Die steuerlichen Besonderheiten in Berufsausübungsgemeinschaften oder die Kniffe im Bereich der Zulassungsverkäufe sind für uns gängige Praxis.

Hier gibt es viele Fallen und wichtige Hinweise! Bspw.: Wann besteht eine Berufsausübungsgemeinschaft / Mitunternehmerschaft oder auch nicht Konsequenzen gescheiterter Berufsausübungsgemeinschaften / Mitunternehmerschaften Fälle der Abfärbetheorie Gewerbliche Verluste und Abfärbung Gesetzesänderung 2019 und deren (verfassungsrechtliche) Folgen Stempeltheorie Wann liegt ein Eigenlabor vor? Ertragsteuerliche und umsatzsteuerliche Konsequenzen Wann liegt ein Immaterielles Wirtschaftsgut „wirtschaftlicher Vorteil“ vor? Ertragsteuerliche und umsatzsteuerliche Konsequenzen Voraussetzungen für eine steuerbegünstigte Praxisübertragung Voraussetzungen für das Behalten der Steuervergünstigungen Nachlaufende Tätigkeiten Motive für die Bilanzierung

Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer

Huhu das Kind wird 18 Jahre alt!!! Was schenken wir Ihr/m? Geld, Wertpapiere, ETF's? Nach § 30 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes ist jede Schenkung vom Erwerber binnen einer Frist von drei Monaten dem für die Verwaltung der Erbschaftsteuer zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Zur Anzeige ist auch der Schenker verpflichtet. Wir helfen Ihnen bei der Anzeige, der Erbschafts- und Schenkungsteuererklärung.

Steuerplanung und Steuergestaltung

In einer immer globaleren Welt ist es wichtig, dass das Unternehmen bestens strukturiert ist. Nichts anderes kann für die Steuerplanung und Steuergestaltung gelten als der größte "Ausgaben"-Posten der meisten Unternehmen! Wir beraten Sie hier gerne u.a. zu folgenden Punkten:

Fragen der Rechtsformwahl oder gesellschaftsrechtlicher Gestaltung steuerlich optimierte Umstrukturierung von Unternehmen Steuerbelastungsvergleiche, Alternativgestaltungen Laufende Steuerplanung zur Minderung der steuerlichen Belastung Beratung zur Wohnsitzverlagerung und Firmensitzverlagerung in das Ausland Verrechnungspreise und deren Dokumentation

Steuerstrafrecht

Wenn die Steuerfahndung dreimal klingelt! Erfahrende Berater wissen, dass die Steuerfahndung meist sehr früh oder in der Nacht kommen um das Überraschungsmoment auf Ihrer Seite zu haben. Leider werden hier schon die schwerwiegendsten Fehler begangen. "Schweigen ist Gold" ist hier der Beste Hinweis! Unabhängig von der Durchsuchung kann jederzeit ein Strafverfahren von dem Finanzamt als auch von der Staatsanwaltschaft eingeleitet werden. Berliner Finanzämter werden mittlerweile auch bei geringen Vergehen aktiv und leiten diese "geringfügigen" Fälle an die sog. BuStra (Bußgeld- und Strafsachenstelle). Lassen Sie sich unbedingt von einem erfahrenden und kompetenten Berater helfen! Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung!

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Russisch
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KONTAKT

Trust and Taxes Steuerkanzlei

Mittelstraße 15
16515 Oranienburg
Deutschland

trustandtaxes.berlin/

ÖFFNUNGSZEITEN

Mo
10:00 - 17:00
Heute
10:00 - 17:00
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10:00 - 17:00
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10:00 - 17:00
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10:00 - 17:00
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Rufen Sie uns gerne an!


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