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Steuervorteile für Denkmalschutz-Immobilien
Mit der „Absetzung für Abnutzung“, kurz AfA, fördert der Staat den Erhalt schützenswerter Immobilien. Eigennutzer wie Investoren dürfen die meist erheblichen Sanierungskosten absetzen.
Wir bieten Ihnen diese spezifische Beratung und begleiten Sie in steuerlicher Hinsicht über die gesamte Sanierungsdauer Ihrer Denkmalschutzimmobilie.
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